19.08.2021

Smarte Stallungen und Co: Köstinger fördert 5G-Anwendungen am Land mit 10 Mio. Euro

Die neue Förderschiene "Gigabit Tripple A" zielt auf Anwendungen für regionale Herausforderungen ab, die das Potenzial von 5G ausnützen.
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Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger © BMLRT/Paul Gruber
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger © BMLRT/Paul Gruber

Intelligente Stallungen, die die Fütterung von Nutztieren kontrollieren oder Hochleistungsroboter in der Industrie: So groß ist die Bandbreite der Anwendungen, die Elisabeth Köstinger mit einem neuen Förderpaket in Österreich forcieren will. Die Landwirtschaftsministerin ist auch für den Bereich Telekom zuständig und will als solche „Österreich als 5G-Vorreiterland positionieren“, wie das Ministerium dem brutkasten verriet. Dafür werden mit „Gigabit Tripple A“ insgesamt 10 Millionen Euro für das erste Jahr der neuen Förderung in die Hand genommen. Abgewickelt wird das Paket von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG.

Das Potenzial von 5G ausnützen

Gefördert werden Anwendungen, die das Potenzial von 5G ausnützen und vor allem der regionalen Entwicklung dienen. Gemeint sind Anwendungen, die den Transfer großer Datenmengen notwendig machen – etwa in den Bereichen Big Data, künstliche Intelligenz oder Internet of Things. Inhaltlich sind keine Einschränkungen vorgesehen, das Ministerium zählt aber einige Bereiche beispielhaft auf: Landwirtschaft, digitale Events im Tourismus, Energie, Automatisierung in der Industrie oder mobile Diagnose- und Behandlungsgeräte für Notfallteams.

Gigabit Academy und GigaApp

Die Förderung besteht aus zwei großen Bereichen: Die Gigabit Academy soll mit Veranstaltungen, Workshops und individuelle Coachings den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch fördern. Die Academy wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 starten, Bewerbungen sollen für KMU und Startups noch heuer bei der FFG möglich sein. Der zweite Teil ist die finanzielle Förderung konkreter Umsetzungsprojekte zu Anwendungen für regionale Problemstellungen unter dem Titel BBA2030: GigaApp. Bis 2030 will die Bundesregierung laut Regierungsprogramm das Land flächendeckend mit Gigabit-Internet versorgt wissen.

„Unser Ziel ist es, Österreich als 5G-Vorreiterland zu positionieren. Dafür brauchen wir nicht nur die flächendeckende Versorgung mit Gigabitanschlüssen, sondern auch die Entwicklung von Anwendungen, die das Potenzial dieser leistungsstarken Netze voll ausschöpfen können – insbesondere in den Regionen, um deren Entwicklung zu unterstützen“, sagt Köstinger. „Innovative 5G-Anwendungen werden uns in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen das Leben erleichtern. In der Landwirtschaft ebenso wie im Tourismus oder auch im Energie- und Gesundheitsbereich. Darum haben wir das neue Gigabit-Förderpaket geschnürt. Ziel ist es, die Entwicklung solcher innovativen Anwendungen zu forcieren.“

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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