01.03.2018

Hackathon: T-Mobile will St. Pölten zur Smart City machen

T-Mobile und FH St.Pölten veranstalten von 21. auf 22. März einen Hackathon an der FH. Er steht unter dem Motto "Smart Public Life".
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„Das Internet der Dinge (IoT) bietet ungeahnte Möglichkeiten für Anwendungen, die aus einer City eine Smart City und unser Zusammenleben angenehmer machen“ – das schreibt T-Mobile Austria in einem Beitrag zum „Smart Public Life“-Hackathon, der im März gemeinsam  mit der FH St. Pölten veranstaltet wird. Gesucht wird nach Ideen, Konzepten und Prototypen im IoT-Bereich. Diese sollen dann auch tatsächlich umgesetzt werden, um St. Pölten zur Smart City zu machen. Zudem winken den Teilnehmern Preisgelder.

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Ein MVP für ein lebenswerteres St. Pölten

Die konkrete Aufgabe, die T-Mobile Austria und die FH St. Pölten den Teilnehmern des Smart Public Life Hackathons stellen, lautet: „Entwickle innerhalb von 24 Stunden in Teams ein Minimum Viable Product (MVP), das das Leben der BürgerInnen von St. Pölten lebenswerter macht.“ Die Teilnehmer müssen dabei nicht professionelle Developer sein, sagen die Veranstalter.

Smart Public Life: Aus der Sicht der Bewohner

Bei den Anwendungen könne es sich um „alle möglichen und unmöglichen Lösungen“ handeln. Als Beispiele werden eine smarte, besonders ressourcenschonende Stadtbeleuchtung, ein innovatives Sharing-Modell für individuelle Verkehrsmittel oder auch ein Urban-Gardening-Projekt, das die Bewohner mit frischen Lebensmitteln von vor der Haustüre versorgt, gegeben. „Grenzen dabei sind nur die eigene Kreativität und die technischen Möglichkeiten von IoT. Und letztere haben nicht einmal ausgemachte Experten ansatzweise ausgelotet“, schreibt T-Mobile. Hilfreich sei dabei sicherlich die Fähigkeit, die Aufgabenstellung aus der Perspektive der Bewohner von St. Pölten oder einer Stadt ähnlicher Größe zu betrachten.

⇒ Programm, Details und Anmeldung zum Hackathon

Unterstützung durch Experten und „kinderleichte“ IoT-Boards

FH St. Pölten und T-Mobile Austria stellen den Teilnehmern Unterstützung durch Expertinnen und Experten zu Verfügung. Zusätzlich gibt es vor Ort eine Reihe an technischen Hilfsmitteln und Services. Etwa IoT-Boards mit einer Fülle an Sensoren, die angefangen von der Temperatur über die Beschleunigung bis hin zur Himmelsrichtung alles Mögliche messen können. „Mit diesen IoT-Boards (Calliope mini) können auch jene MVPs kinderleicht erarbeiten, die über keinerlei Programmierkenntnisse verfügen. Das Gerät ist für Schulkinder ab der 3. Klasse konzipiert und ermöglicht das Programmieren per Drag&Drop. Fortgeschrittene können freilich professionelle Sprachen wie Javascript oder C/C++ nutzen“, heißt es dazu.

3000 Euro für Platz 1

Für die ersten drei Plätz gibt es Geldpreise (1. Platz: 3.000,- Euro; 2. Platz: 2.000,- Euro; 3. Platz: 1.000,- Euro). Zudem sind Talent-Scouts von T-Mobile vor Ort, über die man Kontakte zum Unternehmen knüpfen kann. Die Anmeldefrist für den Hackathon am 21. und 22. März an der FH St. Pölten läuft noch bis zum 10. März. Bereits am 1. März kann man sich bei einem ersten Meetup einen Überblick über Technologien und Möglichkeiten verschaffen.

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⇒ Programm, Details und Anmeldung zum Hackathon

⇒ Auskünfte unter [email protected]

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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