19.01.2023

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

Smart Living ist mehr als Herd-, Heizung- und Lichtsteuerung via Smartphone. Wie künstliche Intelligenz den Gesundheits- und Mobilitätssektor revolutionieren könnte, verrät die Innovation Map der WKÖ.
/artikel/smart-living-wie-roboter-fahren-pflegen-und-heilen-koennten
Smarte Robotik und Künstliche Intelligenz könnten urbanes Zusammenleben maßgeblich verändern. (c) Wirtschaftskammer Österreich
sponsored

Smart Living, also “intelligentes”, KI-gestütztes Leben im digitalen Zeitalter, hält viel mehr bereit als Herd-, Heizungs- und Lichtsteuerung via Smartphone. Wie “smart” der Pflege- und Mobilitätssektor im Jahr 2035 aussehen könnte, verrät die Innovation Map der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Map zeigt 105 Technologien, gegliedert in fünf Cluster, die Wirtschaft und Gesellschaft bis 2035 beeinflussen könnten. Bei “Smart Living” dreht sich alles um KI-gestützte Alltagshelfer:innen und ihren Mehrwert für Gesundheit, Mobilität und Gesellschaft.

Wie smarte Robotik den Alltag erleichtert

Neue Technologien sollen die Art und Weise, wie Menschen miteinander leben und interagieren, deutlich verändern. Damit rechnen jene Innovator:innen, die die Zukunftsszenarien der Innovation Map entwickelten. Ihnen zufolge sollen Smart Living und KI-gestützte Robotik in Zukunft nicht nur private und öffentliche Haushalte revolutionieren, sondern Infrastruktur und Ökosystem automatisieren.

Smart Living soll städtische Dynamiken verbessern und urbane Innovationen vorantreiben. Hinter automatisierten Alltagsabläufen verbirgt sich also viel mehr als die utopische Vorstellung selbstfahrender Autos und pflegender Roboter. Smart Living könnte sich bald nahtlos in unser tägliches Leben integrieren. Wie realitätsnah derartige Visionen tatsächlich sind? Die Innovation Map der WKÖ gibt Einblicke in die Zukunft.

Aus Utopie wird Realität

Eine Zukunft ohne Fachkräftemangel, mit weniger Personalknappheit und klimaneutraler Mobilität scheint gerade in der aktuellen Wirtschaftslage nahezu utopisch. Warum die nahtlose Integration automatisierter Alltagshelfer:innen jedoch keineswegs utopisch ist, sondern bald der Realität entsprechen könnte, zeigen die Vorzeigeprojekte der Innovation Map: Gerade in puncto Fachkräftemangel, Dekarbonisierung und Automatisierung urbaner Transportsysteme zeigen neue “Smart Living” Technologien realisierbares Zukunftspotenzial.

Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik könnten Berufsgruppen mit Fachkräftemangel, wie die Alters- und Krankenpflege, schon bald entlasten. Die Lösung: KI-gestützte Pflegeroboter. Schon 2012 wurden Schätzungen der International Federation of Robotics (IFR) zufolge 450.000 Operationen weltweit mit Medizin-Robotern durchgeführt, wie das deutsche Zukunftsinstitut berichtet. Durch die erwartete Zunahme an pflegebedürftigen Personen werde bereits in naher Zukunft eine unzureichende Verfügbarkeit an Pflege- und Betreuungsfachkräften erwartet. Bei tatenloser Fortentwicklung würden bis 2030 also rund 76.000 Fachkräfte fehlen, so das Sozialministerium. Dies entspreche einem jährlichen Personalbedarf an 3.900 bis 6.700 Fachkräften.

Wie Roboter fühlen und pflegen

Dank maschinellem Lernen und Sehen könnten KI-gestützte Roboter bald zur Pflege älterer Menschen sowie zur Betreuung von Menschen mit Behinderung bereitstehen. Auch bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben könnten Roboter Überwachungs- und Hilfsarbeit leisten. Dank einer Reihe vorprogrammierter Algorithmen würden smarte Roboter ihre Handlungen an die spezifischen Bedürfnisse ihrer Patient:innen anpassen und so maßgeschneiderte Dienste garantieren. Haptische Arbeits- und Alltagshilfe sei dabei nur der Anfang.

Dank künstlicher Intelligenz und Sensorik sollen Pflegeroboter in der Lage sein, Emotionen und Verhaltensmuster wahrzunehmen. Sie würden also Gesten ihrer Patient:innen verstehen und auf verbale wie nonverbale Hinweise reagieren können. KI-gestützte Pflegeroboter könnten ihren Patient:innen damit nicht nur bei Hebearbeiten, bei der Mahlzeitenzubereitung sowie bei der Verabreichung von Medikamenten helfen, sondern auch emotionale Bedürfnisse stillen. Außerdem sollen sie Therapeut:innen bei der Behandlung von Depressionen, Phobien und posttraumatischen Störungen unterstützen.

Selbstfahrend und staufrei

Pflege-Robotik sei jedoch nicht das Einzige, das uns in einer smarten, KI-gestützten Zukunft erwartet. Sowohl das Team der Innovation Map als auch internationale Expert:innen rechnen mit einer automatisierten Zukunft ohne Stau und deutlich weniger CO2-Emissionen. Das Zauberwort: Autonome Mobilität, also die Integration selbstfahrender Autos in urbane Transportsysteme. Selbstfahrende Autos könnten Staus und Verkehrsverzögerungen in urbanen Gebieten vorbeugen und damit das verkehrsbedingte CO2-Aufkommen reduzieren. Die Folge: Der urbane Straßenverkehr wird sicherer und Parkplatzssuche ein Problem der Vergangenheit.

Fahrerlos in die Zukunft

Fahrerlose Transportsysteme sind kein utopisches Zukunftsdenken, sondern werden weltweit vielerorts bereits erfolgreich getestet: Das italienische Startup NEXT mit CEO Tommaso Gecchelin hat bereits 2020 ein modulares, autonomes Transportkonzept entwickelt und einen Prototypen bei der Expo in Dubai vorgestellt. Das Konzept basiert auf elektrifizierten, selbstfahrenden Einheiten, den sogenannten Pods, die je sechs Sitzplätze bieten. Die Pods können entweder einzeln fahren oder sich als gesammelte Einheit, sozusagen als Bus, gemeinsam fortbewegen. Next kombiniert auf diese Art und Weise die Stärken des individuellen und öffentlichen Verkehrs und soll so das Verkehrssystem sehr effektiv entlasten. Noch werden die Next Pods klassisch von Fahrern gesteuert, sollen aber in naher Zukunft auch autonom fahren können.

Wie eine fahrerlose Zukunft aussehen könnte, testen auch die beiden Innovationslabore ALP.Lab und Digitrans in der Steiermark und in Oberösterreich: Die Testlabore bieten der lokalen Automobilindustrie die notwendige Technik zur vollständigen Simulationsumgebung für automatisiertes Fahren. Vor allem die Besonderheiten alpiner Fahrumgebungen, wie winterliche Fahrverhältnisse, Tunnel und Mautstationen, machen das Testlabor im europäischen Kontext zu einer zukunftsweisenden Institution.

Ohne Stau und Stress: Was eine fahrerlose Zukunft bringen könnte

Stresslose Pendelfahrten ohne verflossene Opportunitätskosten. Oder noch viel besser: Unabhängiges Fortbewegen ohne Führerschein, CO2- und Stau-Reduktion inklusive. Dafür braucht es allerdings architektonische Veränderungen urbaner Transportsysteme und vor allem die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft. Zweiteres versucht die WKÖ mit ihrer Innovation Map schon heute umzusetzen, damit autonome Technologien und KI-gestützte Robotik schon bald einen Platz in unserer Gegenwart finden.

Du willst wissen, welche Innovator:innen hinter diesen zukunftsweisenden Technologien stecken und wie sie die Zukunft mitgestalten? Die BOLD COMMUNITY bringt globale Vordenker:innen und Pionier:innen aus den Bereichen Wirtschaft, Politikgestaltung, Forschung und Kunst an einen Tisch, um damit unkonventionelle Innovationen zu ermöglichen und zu fördern. Interessiert? Registriere dich auf der Website und folge der Community auf den Channels LinkedIn oder Instagram.

Du willst die Zukunft schon heute erleben?

Dann stöbere am besten gleich durch die Innovation Map der WKÖ: Die interaktive Map zeigt 105 Technologien, die nach ihrem Technology Readiness Level von ihrer Vision bis zu ihrem konkreten Produkt eingeordnet, Nachhaltigkeitszielen zugeordnet und mit Forschungsergebnissen, Papers und Hintergrundinformationen belegt wurden. Die Map wurde von internationalen Forschungseinrichtungen und Universitäten wie Stanford, dem Imperial College London und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT), aber auch österreichischen Universitäten wie der Uni Innsbruck, validiert.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Smart Living: Wie Roboter fahren, pflegen und heilen könnten