05.08.2021

Smart City: Vorstellung von Gemeinden und Bürger:innen klafft auseinander

Der Begriff "Smart City" weckt ganz unterschiedliche Assoziationen, aber auch Ängste und Befürchtungen, wie eine Studie von Magenta zeigt.
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Smart City, Bregenz, Stadt, Nacht, Lichter, Verkehr
© Unsplash

Wenn Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in Österreich den Begriff „Smart City“ hören, denken sie an intelligent gesteuerte Beleuchtung und E-Government und haben Angst vor den Kosten. Wenn Bürgerinnen und Bürger „Smart City“ hören, denken sie an Lebensqualität und haben Angst vor Überwachung. Natürlich nur, falls sie mit dem Begriff überhaupt etwas anfangen können. Bei 60 Prozent der Österreicher:innen dürfte das nicht der Fall sein, wie eine aktuelle Befragung unter Bürgermeister:innen, Bürger:innen und Expert:innen in Auftrag des Mobilfunkers Magenta ergeben hat.

5G soll kleinen Gemeinden „Schub“ bringen

Magenta hat diese Studie bei Meinungsforscherin Christina Matzka in Auftrag gegeben, um herauszufinden, was notwendig ist, damit Smart-City-Anwendungen breiter eingesetzt werden. Das wiederum würde nämlich den Bedarf an Infrastruktur im Bereich Netzversorgung und -Sicherheit steigern. „In kleineren Gemeinden wird 5G einen ordentlichen Schub bringen“, sagte Magenta-Business-CCO Werner Kraus bei der Präsentation der Studie. Da müsse man nicht auf die aufwändige Verlegung von Glasfaserleitungen warten.

Doch zurück zu Smart City. Da klaffen die Erwartungen und Ängste von Gemeinden und Bürger:innen stark auseinander. Bürgermeister:innen hoffen auf eine digitale Verwaltung und eine direktere Kommunikation mit Einwohner:innen. Denen wiederum ist E-Governance wesentlich weniger wichtig, wie die Befragung gezeigt hat. Bürger:innen denken an Umweltschutz, saubere Luft, Ressourcenschonung und modernen Verkehr mit Sharing-Konzepten. Hier nähern sich die Erwartungshaltungen auch schon wieder an, denn wenn es um Wasser- und Energieversorgung und intelligent gesteuerten Verkehr geht, haben auch Gemeindeverwalter ein großes Interesse.

Wie gut ist die Luft in Schulräumen?

Unter dem Strich gehe es laut Kraus vor allem darum, in punkto Smart City besser zu informieren. Denn die Lösungen für diese Erwartungshaltungen würden alle vorliegen. Magenta arbeite bei konkreten Lösungen mit Partnern zusammen – In einer Gemeinde läuft beispielsweise bereits ein Testpilot für Smart Parking im öffentlichen Raum über energiesparendes Narrowband-IoT. In Deutschlandsberg überwachen Sensoren den Zustand von Straßen. Aber auch Feinstaubmessungen seien bereits sehr ausgereift, gibt Kraus als Beispiel. Auch die Raumluftgütemessung kann man über eine Smart-City-Anwendung umsetzen. Dieses Thema sei im Bereich der Schulen gerade sehr aktuell, so der Magenta-CCO. In der Musikmittelschule Tulln zeigen entsprechende Sensoren an, wann es Zeit ist, einen bestimmten Raum zu lüften.

Angst vor Überwachung und sozialer Exklusion

Im Zusammenhang mit Smart City gibt es allerdings auch Vorbehalte. 38 Prozent der Befragten assoziierten den Begriff „Smart“ spontan mit Überwachung. Da Brauche es noch „viel Aufklärungsarbeit“, so Kraus: „Wenn beispielsweise Daten zur Abfallwirtschaft gesammelt werden, wird niemand überwacht. Es wird lediglich der Füllstand eines Mülleimers gemessen, um diesen dann gezielt im Rahmen einer intelligenten Routenberechnung für die Einsatzkräften ausleeren zu können“. Auch bei dem Thema „soziale Exklusion“ durch die Digitalisierung in Städten seien falsche Bilder verbreitet. „Aufklärungsarbeit ist dringend notwendig, da vielfach ein falsches Bild von Smart City entsteht. Was die soziale Inklusion betrifft, tragen diese Konzepte sogar explizit dazu bei. Ein Beispiel ist die Smarte Gräzelbildung, im Rahmen derer sich Menschen in der Nachbarschaft, in Wohnanlagen zu unterschiedlichsten Zwecken vernetzen. Auf diese Weise entstehen in Städten Gemeinschaften, wie man sie eher von Wohnhaussiedlungen am Land gewohnt ist“, erklärt Kraus.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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