20.06.2022

Wie Städte mit „Green Finance“ smarter werden

Bei der Umsetzung von grüner Infrastruktur in Städten braucht es künftig nicht nur technologische Innovationen, sondern auch neue Formen der Finanzierung.
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Doris Schnepf
Doris Schnepf, Geschäftsführende Gesellschafterin | (c) Green4Cities

Die Klimakrise stellt Städte weltweit vor große Herausforderungen. Auch die Bundeshauptstadt Wien mit ihren rund zwei Millionen Einwohner:innen ist davon betroffen. Insbesondere im Sommer hat die Stadt mit immer mehr Hitzeinseln zu kämpfen. Eine viel zitierte Studie der ETH Zürich besagt, dass die Maximaltemperatur in Wien bis 2050 um 7,6 Grad steigen könnte. Das Klima von Wien werde demnach in rund 30 Jahren ähnlich jenem sein, das heute die nordmazedonische Hauptstadt Skopje aufweist. Die Hitze bringt insbesondere für ältere Menschen große gesundheitliche Risiken mit sich. Erst unlängst warnten Forscher:innen des  Institut für Demografie der Universität Wien davor, dass Hitzeperioden zu vermehrten Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei älteren Menschen führen. Verstärkt wird die Klima-Problematik durch die anhaltende Verbauung und Versiegelung von Flächen.

Die Smart City Strategie der Stadt Wien

Die Klimakrise verlangt daher insbesondere von Großstädten wie Wien ambitionierte Antworten und die Fähigkeit, sich anzupassen. Bereits 2014 setzte der Wiener Gemeinderat mit der Smart City Wien Rahmenstrategie einen ersten Schritt, um die negativen Folgen Klimawandels zu bekämpfen. Im Jahr 2020 wurde zudem das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 im Wiener Regierungsabkommen der rot-pinken Stadtregierung verankert, wobei der Wiener Gemeinderat die neugefasste Smart City Strategie im Feber 2022 beschloss. Insgesamt werden darin elf Handlungsfelder mit 74 Einzelzielen genannt, damit Wien bis 2040 CO2-neutral wird. Diese umfassen beispielsweise den Ausbau alternativer Energien, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft sowie Wohnbau und Mobilität. 

Im Bereich “Mobilität & Verkehr” sind insgesamt neun Einzelziele auf dem Weg zur Klimaneutralität vorgesehen. So sollen beispielsweise die CO2-Emissionen des Verkehrssektors pro Kopf um 50 Prozent bis 2030 und um 100 Prozent bis 2040 sinken. Zudem heißt es in der Zielvorgabe weiters: “Der Motorisierungsgrad sinkt bis 2030 bei privaten Pkw auf 250 pro 1.000 Einwohner:innen, Stellplätze im öffentlichen Raum werden sukzessive reduziert.” Damit die Reduktion des Individualverkehrs möglich wird, errichtet die Stadtregierung aktuell rund 100 neue Wien-Mobilstationen. An den Stationen können Nutzer:innen künftig Leihfahrräder aber auch Carsharing-Autos auswählen. Die Errichtung soll bis spätestens 2025 abgeschlossen werden.

Eine Wien-Mobilstation am Wiener Alsergrund | (c) Wiener Linien/Robert Peres

Herausforderungen bei Smart City Projekten

Wie Doris Schnepf, Gründerin und CEO von Green4Cities erläutert, bräuchte es aber für eine grüne Infrastruktur in der Stadt noch radikaler Lösungen. Stichwort: Entsiegelung von asphaltierten Flächen. Zudem müssten auch die Außenbezirke mitgedacht und verkehrsplanerische Vorhaben rascher umgesetzt werden. “Der ruhende Verkehr gehört noch viel schneller aus der Stadt entfernt”, so Schnepf.

Das Wiener Unternehmen Green4Cities wurde als Spin-off der Universität für Bodenkultur 2014 gegründet und beschäftigt sich seitdem als internationales Kompetenzzentrum mit grüner Infrastruktur für den urbanen Raum. Während in der Anfangsphase die Entwicklung von neuen Technologien im Fokus standen, beschäftigt sich Green4Cities nun verstärkt mit konkrete Umsetzungsprojekten. 2018 stieß Bernhard König als Landschaftsarchitekt hinzu. Seitdem berät das interdisziplinäre Team europaweit Kund:innen bei der Konzeption, Planung und Umsetzung von sogenannten vegetationstechnischen Maßnahmen. Dazu zählen Dach- und Fassadenbegrünungen, Bewässerungsanlagen oder Nebeltechnik. Über das Tochter-Unternehmen Greenpass, das eine Ausgründung von Green4Cities ist, werden darüber hinaus auch europaweit mikroklimatische Optimierung, Simulation und Zertifizierung für Immobilien und Freiräume angeboten. 

Erfolgsfaktoren für Smart-City-Projekte

Damit Smart-City Projekte erfolgreich sind, bedarf es laut Schnepf zudem eines ganzheitlichen Ansatzes, der möglichst viele Stakeholder bei Projekten aktiv miteinbezieht. Im Mittelpunkt sollte demnach ein Co-Creation-Ansatz stehen. “Der ruhende Verkehr hat aktuell sehr viel Platz und Aktionsradius. Das alleinige Befragen, ob Bewohner:innen mehr Grün oder mehr Platz für ihre Autos haben wollen, ist in der Regel nicht zielführend”, so Schnepf. Vielmehr müssten Menschen aktiv in die jeweiligen Planungsphasen miteingebunden werden, indem sie sich aktiv Gedanken darüber machen, wie sie künftig ihre Alltagsökonomie gestalten wollen. Dieser Co-Creation-Ansatz befinde sich in Österreich aber noch in den Kinderschuhen.

Als weitere Herausforderung führt die Expertin zudem an, dass oftmals sehr viele unterschiedliche Zuständigkeiten bei Planungsprojekte berücksichtigt werden müssen. So fällt beispielsweise der Verkehr in den Kompetenzbereich der Stadt, wohingegen für das Pflanzen von Bäumen die jeweiligen Bezirke zuständig sind. Für die Begrünung von Fassaden hat bei privaten Liegenschaften hingegen der jeweilige Eigentümer die Entscheidungsgewalt. Eine Problematik, die allerdings nicht nur die Stadt Wien betrifft, wie Green4Cities Managing Partner König weiß. „Im wesentlichen handelt es sich bei der Errichtung von grüner Infrastruktur um eine bauliche Umsetzung. Hier können regionale Bauordnungen den Prozess oftmals sehr verlangsamen“, so König.

Green Finance als Zukunftsthema

Damit sich Städte künftig an den Klimawandel anpassen, bedarf es neben nachhaltigen Technologien auch Innovationen in der Finanzierung. In diesem Zusammenhang bringt Schnepf das Thema Green Finance ins Spiel und verweist auf sogenannte Green-Impact-Bonds als zukunftsträchtiges Finanzinstrument. Im Zentrum steht die Kapitalbeschaffung, um Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- und Klimaschäden zu finanzieren. Derartige Green-Impact-Bonds sind in der Regel mit konkreten Zielvorgaben einzelner Klimaprojekte verbunden. “Investor:innen bekommen dann eine Rendite ausbezahlt, wenn messbare Erfolge erzielt werden. Das kann beispielsweise die Abkühlung einer Straße um fünf Grad Celsius umfassen”, so Schnepf.

Ein Cooling Sport am Floridsdorfer Schlingermarkt | (c) Green4Cities

In Österreich befinden sich derartige Finanzierungsvorhaben laut der Expertin allerdings noch in den Kinderschuhen. Aktuell wird im Rahmen des Wiener Entwicklungsprojekts Collaboration City untersucht, welche neuen Finanzierungsmodelle eingesetzt werden können, um Grätzl in Wien künftig klimafitter zu gestalten. Das Projekt wird vom Klima- und Energiefonds unterstützt. Im Mittelpunkt steht die Skalierung von Klimamaßnahmen auf Grätzlebene. Zudem soll analysiert werden, wie im Sinne einer “Co-Creative-Governance” öffentliche Hand, Zivilgesellschaft und die Industrie effektiv zusammenarbeiten können. Gar kein leichtes Unterfangen, wie Schnepf anmerkt, da in der Regel unterschiedlichste Interessen gebündelt werden müssen. Ob eine Fassade begrünt wird, obliegt schlussendlich dem Liegenschaftseigentümer. Gleichzeitig müssen öffentlich-private Partnerschaften im Bereich von Smart-City-Projekten immer auch kritisch hinterfragt werden, so Schnepf. Die Implementierung von Nature-based Solutions sollte sich nämlich nicht nur auf die finanzstarken Innenstadt-Bezirke beschränken. Dennoch sieht die Expertin die Kombination von privaten und öffentlichen Kapital als entscheidenden Hebel, um künftig Smart-City-Projekte in die Umsetzung zu bringen. 

EU-Taxonomie & Green Finance Alliance

Abschließend verweist Schnepf auf das Green Finance Programm, das ebenfalls über den Klima- und Energiefonds abgewickelt wird. Das Programm unterstützt Unternehmen und Gemeinden bzw. Städte dabei, um private finanzielle Mittel für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu mobilisieren. Der Klima- und Energiefonds benennt dabei unter anderem auch eine aktuelle Herausforderung: “Es muss klar sein, was tatsächlich grün ist, denn Investor:innen suchen nach tatsächlich nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten.” Ein einheitliches Klassifizierungssystem diesbezüglich soll künftig die EU-Taxonomie-Verordnung bringen, die aktuell auf EU-Ebene verhandelt wird.

Neben der EU-Taxonomie kommt aktuell auch auf nationaler Ebene Schwung in das Thema “Green Finance”. Erst Anfang Mai erfolgte der Startschuss für die Green Finance Alliance. Die Initiative, die vom österreichischen Klimaschutzministerium ins Leben gerufen wurde, soll künftig Finanzunternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Konkret verpflichten sich die Mitglieder freiwillig dazu, ihr Kerngeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten und sich damit am Pariser Klimaziel (1,5-Grad-Ziel) auszurichten. Insgesamt wurden Frühjahr 2022 in einer ersten Tranche insgesamt neun österreichische Finanzunternehmen in die Green Finance Alliance aufgenommen. Dazu zählen Banken und Versicherungen sowie Pensions- und Vorsorgekassen aus Österreich, die künftig verstärkt in Klimaschutz und Nachhaltigkeit investieren wollen.


Dieser Artikel erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #14 “besser fahren”


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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