19.09.2018

SMARACIS: Rundum-sorglos-Gründungspaket für Startups

Des einen Leid ist des anderen Freud: Nur die wenigsten GründerInnen beschäftigen sich gerne mit Rechtsform, Steuern, Vertrieb und Webauftritt. Stefan und Thomas Weigelhofer von SMARACIS bieten ein individuell zugeschnittenes Gründungspaket an, damit sich GründerInnen auf das Wesentliche fokussieren können.
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Smaracis
(c) SMARACIS. Das Gründerteam von SMARACIS, Stefan und Thomas Weigelhofer.
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Ein eigenes Startup zu gründen ist für viele ein lang gehegter Wunsch und eine echte Leidenschaft. Sich mit Fragen zur Rechtsform, Steuern und sonstigen Notwendigkeiten zu beschäftigen hingegen eher nicht. Oft belastet das die GründerInnen, sodass sich diese nicht mehr auf das Wesentliche – ihr Produkt oder ihre Dienstleistung – konzentrieren können. Oft haben sie mit vielen unliebsamen Problemen auf einmal zu kämpfen. Wie zum Beispiel: das Business Modell ist nicht ausgefeilt, der Finanzbedarf wird unterschätzt, der Vertriebsaufbau funktioniert nicht und/oder der Marktauftritt ist suboptimal. Das ist frustrierend und zwingt nicht selten GründerInnen in die Knie.

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SMARACIS: Gründungshilfe über finanzielle und formale Aspekte hinaus

„Alle bislang am Markt zu findende angebotene Gründungspakete beschränken sich zumeist auf die formalen und finanziellen Aspekte. Also welche Formulare sind wann an wen zu liefern und dann noch ein bisschen Steuerberatung. Der Vertrieb, der notwendige Webauftritt und auch die neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung werden meist wenig bis gar nicht beachtet. Daher ist unser Komplettansatz entstanden, der auch den Vertrieb und die Webpräsenz vollkommen abdeckt,” erklärt uns SMARACIS-Gründer Stefan Weigelhofer. Das Gründungspaket von SMARACIS lässt sich individuell auf die Bedürfnisse der GründerInnen anpassen. Es bietet somit Unterstützung in genau den Themenbereichen, die gebraucht werden. Er weiß, worauf es bei Startups ankommt, denn er war schon selbst bei einem jungen Unternehmen beschäftigt. “Ich habe selbst in einem Startup mit den Schwerpunkten Online Marketing und Webauftritt erfolgreich mitgearbeitet und habe dabei die Absatzzahlen verzehnfacht. Somit weiß ich genau wo bei einem Startup der Schuh drückt.“

(c) SMARACIS. Der ganzheitliche Ansatz von SMARACIS umfasst auch Webauftritt und Vertrieb.

Gründungspaket: Auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten

Die beiden Gründer von SMARACIS, Stefan und Thomas Weigelhofer, decken mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk an ExpertInnen ein breites Spektrum ab. Das Gründungspaket beinhaltet die Erstellung des Business-Plans mit den Schwerpunkten Business Modell, Plan-GuV, Plan-Bilanz und die Erstellung einer Planliquiditätsrechnung. Ein Workshop mit einem Vertriebsexperten für das optimale Vertriebssetup ist ebenfalls enthalten. Außerdem ist Unterstützung bei den formalen Gründungsschritten, die Erstellung einer DSGVO-konformen Webseite und ein Video Sales Letter inkludiert. Das Team von SMARACIS achtet bei der Erstellung der Webseite auf eine perfekte Webpräsenz und die bestmögliche Unterstützung des Business Modells des Startups. Dabei ist die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wie Datenschutz selbstverständlich.

Dies alles erfolgt so kosteneffizient wie möglich, um die Startups bei ihrem Start finanziell nicht zu stark zu belasten. Doch nicht nur für Startups starting from scratch soll das Paket interessant sein: “Selbstverständlich ist das Paket auch für bereits gegründete Startups interessant. In diesem Fall passen wir unser Angebot so an, dass es dann die momentan vorherrschenden Bedürfnisse des Startups abdeckt, also z.B. nur mehr Vertrieb und Webseite. Wir sind hier ganz offen”, ergänzt Stefan Weigelhofer.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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