19.09.2018

SMARACIS: Rundum-sorglos-Gründungspaket für Startups

Des einen Leid ist des anderen Freud: Nur die wenigsten GründerInnen beschäftigen sich gerne mit Rechtsform, Steuern, Vertrieb und Webauftritt. Stefan und Thomas Weigelhofer von SMARACIS bieten ein individuell zugeschnittenes Gründungspaket an, damit sich GründerInnen auf das Wesentliche fokussieren können.
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Smaracis
(c) SMARACIS. Das Gründerteam von SMARACIS, Stefan und Thomas Weigelhofer.
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Ein eigenes Startup zu gründen ist für viele ein lang gehegter Wunsch und eine echte Leidenschaft. Sich mit Fragen zur Rechtsform, Steuern und sonstigen Notwendigkeiten zu beschäftigen hingegen eher nicht. Oft belastet das die GründerInnen, sodass sich diese nicht mehr auf das Wesentliche – ihr Produkt oder ihre Dienstleistung – konzentrieren können. Oft haben sie mit vielen unliebsamen Problemen auf einmal zu kämpfen. Wie zum Beispiel: das Business Modell ist nicht ausgefeilt, der Finanzbedarf wird unterschätzt, der Vertriebsaufbau funktioniert nicht und/oder der Marktauftritt ist suboptimal. Das ist frustrierend und zwingt nicht selten GründerInnen in die Knie.

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SMARACIS: Gründungshilfe über finanzielle und formale Aspekte hinaus

„Alle bislang am Markt zu findende angebotene Gründungspakete beschränken sich zumeist auf die formalen und finanziellen Aspekte. Also welche Formulare sind wann an wen zu liefern und dann noch ein bisschen Steuerberatung. Der Vertrieb, der notwendige Webauftritt und auch die neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung werden meist wenig bis gar nicht beachtet. Daher ist unser Komplettansatz entstanden, der auch den Vertrieb und die Webpräsenz vollkommen abdeckt,” erklärt uns SMARACIS-Gründer Stefan Weigelhofer. Das Gründungspaket von SMARACIS lässt sich individuell auf die Bedürfnisse der GründerInnen anpassen. Es bietet somit Unterstützung in genau den Themenbereichen, die gebraucht werden. Er weiß, worauf es bei Startups ankommt, denn er war schon selbst bei einem jungen Unternehmen beschäftigt. “Ich habe selbst in einem Startup mit den Schwerpunkten Online Marketing und Webauftritt erfolgreich mitgearbeitet und habe dabei die Absatzzahlen verzehnfacht. Somit weiß ich genau wo bei einem Startup der Schuh drückt.“

(c) SMARACIS. Der ganzheitliche Ansatz von SMARACIS umfasst auch Webauftritt und Vertrieb.

Gründungspaket: Auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten

Die beiden Gründer von SMARACIS, Stefan und Thomas Weigelhofer, decken mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk an ExpertInnen ein breites Spektrum ab. Das Gründungspaket beinhaltet die Erstellung des Business-Plans mit den Schwerpunkten Business Modell, Plan-GuV, Plan-Bilanz und die Erstellung einer Planliquiditätsrechnung. Ein Workshop mit einem Vertriebsexperten für das optimale Vertriebssetup ist ebenfalls enthalten. Außerdem ist Unterstützung bei den formalen Gründungsschritten, die Erstellung einer DSGVO-konformen Webseite und ein Video Sales Letter inkludiert. Das Team von SMARACIS achtet bei der Erstellung der Webseite auf eine perfekte Webpräsenz und die bestmögliche Unterstützung des Business Modells des Startups. Dabei ist die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wie Datenschutz selbstverständlich.

Dies alles erfolgt so kosteneffizient wie möglich, um die Startups bei ihrem Start finanziell nicht zu stark zu belasten. Doch nicht nur für Startups starting from scratch soll das Paket interessant sein: “Selbstverständlich ist das Paket auch für bereits gegründete Startups interessant. In diesem Fall passen wir unser Angebot so an, dass es dann die momentan vorherrschenden Bedürfnisse des Startups abdeckt, also z.B. nur mehr Vertrieb und Webseite. Wir sind hier ganz offen”, ergänzt Stefan Weigelhofer.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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