19.11.2025
SLUSH

Slush 2025: Europa im globalen Tech-Wettbewerb – Lovable-Gründer mit klarer Botschaft

Die Slush – eine der größten Tech-Konferenzen Europas – läuft derzeit in Helsinki und brutkasten ist vor Ort. Einer der Top-Speaker heuer: Lovable-Gründer Anton Osika.
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Lovable-Gründer Anton Osika auf der Hauptbühne der Slush in Helsinki | (c) Martin Pacher / brutkasten

Helsinki, minus drei Grad, ein klarer Wintermorgen. Schon früh strömen Besucher:innen durch die frostige Luft zum Messukeskus, dem Messezentrum der finnischen Hauptstadt. Vor dem Eingang schießen Pyro-Flammen in die Luft, während über dem Eingang ein Banner mit dem Satz „Doubting Europe? Go to Hel.“ hängt.

Mit über 13.000 Teilnehmer:innen, darunter 6.000 Startups und 3.500 Investor:innen, zählt die Slush 2025 zu den wichtigsten Treffpunkten der europäischen Tech-Szene. Insgesamt sind heuer rund 200 Teilnehmer:innen aus Österreich vor Ort. Davon sind rund 120 Teilnehmer:innen über go-international, einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus, und der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich, angereist – darunter zahlreiche Gründer:innen, Investor:innen und zentrale Akteur:innen des österreichischen Startup-Ökosystems.

Das Messezentrum in Helsinki | Martin Pacher / brutkasten

Europa im Aufbruch – aber mit Kapitaldefizit

Wer einen Blick auf das Line-up wirft, dem wird schnell klar: Eine der drängendsten Fragen der Slush in diesem Jahr lautet, wie sich Europa im globalen Technologie-Wettbewerb behaupten kann. Die aktuellen Zahlen des State of European Tech Reports von Atomico, die am Mittwochvormittag im Rahmen der Konferenz präsentiert wurden, liefern dazu die quantitativen Antworten.

Der Report zeichnet ein widersprüchliches Bild. Europas Tech-Sektor hat in zwei Jahren über eine Billion US-Dollar an Wert gewonnen, beschäftigt 4,6 Millionen Menschen und erlebt mit 27.000 neuen Gründer:innen die stärkste Gründungswelle seiner Geschichte. Über 400 Unicorns und mehr als 1.200 Scaleups zeigen prinzipiell die strukturelle Reife des Ökosystems. Zum historischen Vergleich: 2016 gab es in Europa rund 130 Unicorns. Gleichzeitig bleibt jedoch das Kapitaldefizit bestehen: Während Europa 2025 rund 44 Milliarden US-Dollar an Tech-Investitionen verzeichnet, kommen die USA allein in den ersten neun Monaten auf 177 Milliarden. Die Frage bleibt, ob der Kontinent die AI-Welle nutzen kann, um diese Lücke erstmals zu schließen.

Die Präsentation des European Tech Report | (c) Martin Pacher / brutkasten

Besonders deutlich hebt der Report Europas Talentbasis hervor. Mit über 4,6 Millionen Tech-Fachkräften wächst die Workforce schneller als jene der USA. Vor allem im AI-Gründungsbereich steigt der Anteil jener, die bewusst in Europa bauen. Atomico bezeichnet die Region als „Talent Engine“, die auf globalem Niveau konkurriert.

Genau dieses Narrativ findet sich in den Aussagen von Lovable-Gründer Anton Osika wieder, der auf der Slush am ersten Konferenztag einer der Top-Speaker ist. „Europa ist in vielerlei Hinsicht ein besserer Ort, um ein KI- oder Tech-Unternehmen aufzubauen.“, sagt er auf der Hauptbühne unter Beifall.

Lovable als europäisches Gegenmodell zum Silicon Valley?

Lovable wurde 2025 vom Open-Source-Experiment zum AI-Unicorn. Im Juli schloss das Startup eine Series-A-Finanzierung über 200 Millionen US-Dollar ab, angeführt von Accel. Mit der Finanzierungsrunde stieg das Unternehmen nur wenige Monate nach Gründung in den Kreis der Unicorns auf und wurde aufgrund des rasanten Wachstums zu einem Aushängeschild der europäischen Tech-Szene.

Lovable-Gründer Anton Osika | martin pacher / brutkasten

Der Ausgangspunkt: Software als globales Nadelöhr

Osika beschreibt die Gründungsphase als direkte Reaktion auf ein strukturelles Problem. „Weniger als 0,5 Prozent der Welt sind Entwickler“, sagt er. Nachdem sein Tool GPT Engineer viral gegangen war, erkannte er, dass die größte Nachfrage nicht von Developer:innen kam, sondern von Millionen Menschen ohne Programmierkenntnisse. „Das Problem ist nicht, Entwickler:innen schneller zu machen. Das Problem ist, dass Software ein Nadelöhr für die ganze Welt ist.“ Gemeinsam mit Co-Founder Fabian Hedin gründete er Lovable. Die Vision: Softwareentwicklung muss so einfach werden wie Schreiben.

Warum Lovable bewusst in Europa bleibt

Im Rahmen der Slush gab der Gründer, der in Schweden die nationale Popularität eines Fußballstar genießt, Einblick in die Standortwahl. Viele Investor:innen hätten ihm geraten, ins Silicon Valley zu gehen. Osika entschied sich bewusst dagegen. „Ich wollte beweisen, dass ein globales AI-Unternehmen auch aus Europa entstehen kann.“ Die Reaktionen aus den USA hätten ihn darin bestärkt. Europa habe eine tief verankerte Produktkultur, die er als „qualitätsorientiert“ beschreibt: „Europa baut anders: weniger Hype, mehr Substanz.“ Gleichzeitig warnt er aber auch davor, dass sich der Kontinent selbst unterschätze. „Wir haben Spitzenforschung, wir haben Talent, wir haben die Teams. Was uns manchmal fehlt, ist der Mut.“

Insgesamt sind 13.000 Teilnehmer vor Ort | martin pacher / brutkasten

Lovable-Gründer gibt Ausblick

Für das zweite Unternehmensjahr formuliert Osika eine klare Vision: „Das erste Jahr war der Beweis, dass wir skalieren können. Das zweite Jahr wird der Beweis, dass wir das Rückgrat für Hunderte neuer Anwendungsfälle werden.“

Am Ende betont Osika erneut das Potenzial des Kontinents. „Europa ist viel weiter, als es selbst glaubt“, sagt er. KI eröffne erstmals die Chance, schneller zu skalieren als die Kapitalstrukturen. „Wir müssen aufhören, uns zu unterschätzen.“ Gründer:innen rät er: „Seid näher an euren Kund:innen als alle anderen, versteht ihre Probleme und löst sie unerbittlich. Wenn man das tut, ist heute alles möglich – schneller als je zuvor.“


Disclaimer: Die Reise- und Übernachtungskosten wurden von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich übernommen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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