06.03.2023

Slack: Kann der Chef meine Nachrichten lesen?

Die US-amerikanische Kommunikationsplattform Slack bietet Abo-Modelle mit Möglichkeiten zum Export von Nachrichtenverläufen an. Doch darf ein Unternehmen Einsicht in die firmeninterne Kommunikation der Angestellten nehmen? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl klärt auf.
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Einsicht in Nachrichten - darf der Arbeitgeber das? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl informiert. (c) Lisi Specht, alengo via Getty Images, Scott Webb via Pexels. Montage: brutkasten

“Bei der Nutzung von firmeninternen Kommunikationskanälen ist Vorsicht geboten”, sagt Jasmin Haindl, Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer. Grund dafür ist die Möglichkeit, dass Führungskräfte bei Slack Einsicht in die Nachrichtenverläufe ihrer Angestellten bekommen können. Sowohl Nachrichten in öffentlichen Slack-Kanälen, als auch private Direktnachrichten (DMs) unter Kolleg:innen sind betroffen. Letzteres gestaltet sich bei Slack einfacher, je mehr ein Unternehmen für die Lizenz bezahlt. Je größer das Abo-Modell, desto breiter gestalten sich die Exportmöglichkeiten. 

Im Vergleich zu Slack scheint Microsoft Teams diese Prozedur schwieriger zu gestalten. Einblicke in exportierte Kommunikationen bei Teams sind dann möglich, wenn strafrechtliche Verfolgungen bestehen. Jedoch stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber:innen die Nachrichten ihrer Angestellten tatsächlich lesen dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen das möglich ist. In einem Interview erklärt Arbeitsrechtsexpertin Haindl, wie die Nachrichtenexporte aus firmeninternen Kommunikationskanälen in Österreich sowohl arbeitsrechtlich als auch datenschutzrechtlich geregelt sind. 

Slack bietet unterschiedliche Exportfunktionen an

Die im Jahr 2009 gegründete Kommunikationsplattform Slack hat trotz des starken Anstiegs an Nutzer:innen im ersten Pandemiejahr Ende 2020 ihren Exit an Salesforce verkündet. Statistiken zufolge zählte das US-amerikanische Softwareunternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung 18 Millionen Nutzer:innen. Davon waren im Jahr 2021 156.000 zahlende User:innen. Die Unterscheidung zwischen bezahlten und unbezahlten Plänen bei Slack ist deshalb entscheidend, da in den Pro-, Busines Plus- und Enterprise Grid-Abonnements im Vergleich zum kostenlosen Plan verschiedene Optionen für Datenexporte angeboten werden. Diese Exportfunktionen werden somit für Workspace- und Organisationsinhaber:innen und Administratoren freigeschaltet. Angestellte mit “normalen” Accounts sind von der Nutzung dieser Export-Tools ausgeschlossen.  

Hier eine Übersicht der Abo-Modelle von Slack. Quelle: Slack Help Center

Datenexport von bestimmten Benutzer:innen

Workspace-Inhaber:innen mit Business-Plus- und Enterprise-Grid-Plänen haben die Möglichkeit, den Zugang zu einem Self-Service-Tool zu beantragen. Wird dieses Tool von Slack erteilt, können Admins Daten aus allen Kanälen und Unterhaltungen (sowohl offene als auch private Kanäle), die in ihrem Workspace stattgefunden haben, selbstständig exportieren – ohne zukünftig Unterstützung durch den Slack-Support zu erhalten. Das Softwareunternehmen erwähnt auf seiner Website jedoch, dass für den Zugang zum Self-Service-Tool bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Antragsteller:innen rechtliche Bestimmungen einhalten und nachweisen, dass der Export – unter klarer Begründung der Anfrage – notwendig ist. Zudem können Enterprise-Grid-Administrator:innen den Export von Daten einer bestimmten Benutzer:in in ihrer Organisation beantragen. Hierbei werden alle Nachrichten und Dateien, die von dieser Benutzer:in in sämtlichen Unterhaltungen gesendet wurden, erfasst. Auch dies ist laut den Angaben von Slack nur dann möglich, wenn der Export notwendig und rechtlich zulässig ist.

Einsicht auf gelöschte und bearbeitete Nachrichten

Selbst wenn man nun auf die Idee kommt, einige private Nachrichten zu löschen oder zu bearbeiten, um mögliche zukünftige Konsequenzen zu vermeiden, wird dies bei Slack nicht von Erfolg gekrönt sein. Denn Slack ermöglicht Organisationen, sogar Lösch- und Bearbeitungslogs von Nachrichten in die Exportdaten zu integrieren. Gelöschte und bearbeitete DMs werden offenbart mit dem Inhalt der Originalnachricht sowie einem Zeitstempel, der aufzeigt, wann die Nachricht gelöscht wurde. Die Möglichkeit, Lösch- und Bearbeitungslogs der Nutzer:innen zu sehen, sind jedoch abhängig von den jeweiligen Aufbewahrungsrichtlinien und Einstellungen eines Workspace oder einer Organisation. 

Daher ist es wichtig, sich vor dem Senden der Nachrichten sorgfältig zu überlegen und sich bewusst zu sein, welche Informationen man auf Slack teilen möchte. Diese Meinung vertritt auch die Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl. “Abgesehen von den rechtlichen Umständen ist es für Dienstnehmer:innen wichtig, bei der Nutzung diverser Kommunikationstools Vorsicht walten zu lassen. Durch die Einsichtnahme der Arbeitgeber:in können Informationen zutage treten, die den Mitarbeiter:innen schaden könnten”, erklärt Haindl. Zudem verraten Slack-Profile von User:innen neben Namen, Status und Co auch, in welcher Zeitzone sich Angestellte aufhalten. Dadurch können Führungskräfte und Kolleg:innen erkennen, ob man sich in einem anderen Land aufhält.  

Unter welchen Voraussetzungen werden Exportanfragen genehmigt?

Wie auf der Website der Kommunikationsplattform Slack angegeben, sind die Kriterien für die Bewilligung eines Datenexports beispielsweise dann erfüllt, wenn:  

  • Ein Unternehmen eine Meldung über Belästigung oder Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen erhält und eine Untersuchung am Arbeitsplatz durchführen muss .
  • Eine Firma für Finanzdienstleistungen aufgrund einer Verordnung bestimmte Kommunikationen für einen vorgeschriebenen Zeitraum archivieren muss. 
  • Ein Gerichtsbeschluss anordnet, dass Informationen aus Slack aufgrund einer Klage oder Untersuchung offengelegt werden müssen. 
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU um eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber über ihn erfasst hat, bittet.

Arbeits- und datenschutzrechtliche Situation in Österreich

Grundsätzlich ist laut der Arbeitsrechtsexpertin festzustellen, ob die von Dienstgeber:innen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen, oder ob das Unternehmen auch die private Nutzung ermöglicht. “Letzteres muss ein Betrieb nicht zulassen. Aber wenn es das tut, dann hat ein Unternehmen natürlich auch die Privatsphäre der Angestellten zu respektieren. Das bedeutet, dass pauschale Überwachung und Einsichtnahme ohne Zustimmung nicht erlaubt sind”, so Haindl. Wiederum sei es Unternehmer:innen erlaubt, Angestellte dazu aufzufordern, private Daten in einen eindeutig als privat gekennzeichneten Ordner zu verschieben.

Jedoch gestaltet sich die Prozedur für die Einsichtnahme in etwaige Kommunikationsverläufe der Angestellten wie beispielsweise Nachrichten und E-Mails in Österreich nicht einfach. Haindl erklärt, dass Arbeitgeber:innen in Unternehmen mit Betriebsrat zuerst die Zustimmung des Betriebsrates einfordern müssen. Führungskräfte in Betrieben ohne Betriebsrat müssen um die Zustimmung der Dienstnehmer:innen anfragen. Erlaubt eine Arbeitgeber:in die private Nutzung der Arbeitsmittel, ist die generelle Einsichtnahme auch mit Zustimmung nicht zulässig. “Man kann private Nachrichten in einigen Kommunikationstools schwer von betrieblichen separieren. Wenn sich der Arbeitgeber alles ansehen möchte, würde das die Menschenwürde verletzen”, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. 

Was tun bei einem Verdacht auf Verstoß?

In bestimmten Fällen könnte jedoch die Einsicht gerechtfertigt sein. Laut Haindl ist jeder Einzelfall zu überprüfen, da man nicht konkret die Umstände jeder Situation pauschal abdecken könne. Eine systematische Kontrolle ohne konkreten Verdacht oder Anlass sei jedoch nicht zulässig. Ob eine Einsicht auch ohne Zustimmung möglich ist, wenn etwa dem Unternehmen ein Schaden droht oder bei Vorliegen von strafrechtlichen Verfolgungen, sei auf einer individuellen Basis zu beurteilen. In Betrieben mit Betriebsrat sollte zudem dieser einbezogen werden.

Bei Verdacht auf arbeits- und datenschutzrechtliche Verstöße empfiehlt Haindl, den Kontakt mit dem Betriebsrat (falls gegeben), der Gewerkschaft oder mit der Arbeiterkammer aufzusuchen. Damit Angestellte sich nicht in einer unkomfortablen Situation der Offenbarung von Nachrichten befinden, rät die Expertin dazu, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. “Wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber von etwas erfährt, dann sollte man diese Information auch nicht in firmeninternen Kommunikationskanälen teilen. Um Probleme zu vermeiden, empfehle ich die dienstlichen Tools nur dienstlich zu nutzen und von privaten Angelegenheiten zu trennen”, sagt Haindl abschließend.

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Foto: Asfinag

Seit 1982 kümmert sich die Asfinag AG um Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Maut des österreichischen Autobahnnetzes. Mittlerweile zeigt sie sich mit einer neuen KI-Technologie: Dem Chatbot “Agnes”, der auf der Plattform “Ginger AI” des IT- und Softareexperten Nagarro basiert. Die Einführung gestaltete sich relativ “smooth”, heißt es von der Asfinag: Manche fanden es “sofort cool”, einige Bereiche jedoch waren kritisch.

Ein Drittel der Asfinag mochte “Agnes” gleich

Schon kurz nach Einführung des Chatbots im Sommer 2024 nutzten über 30 Prozent der Asfinag-Belegschaft die neue KI-Anwendung. Und zwar freiwillig, wie es vonseiten des Infrastrukturdienstleisters heißt.

Der Chatbot “Agnes” nutzt generative KI und natürliche Sprachverarbeitung – auch unter dem Kürzel “NLP” für “natural language processing” bekannt – und wurde als KI-Projekt gemeinsam mit dem IT-Experten Nagarro gestartet.

Die Intention: Mitarbeiter:innen mit KI im täglichen Arbeitseinsatz zu helfen. Implementiert wurde der neue Chatbot schon lange, bevor es ihn tatsächlich gab, wie Thomas Schirgi, Projektmanager bei der Asfinag, erzählt: Schon bevor der Chatbot als “Agnes” präsentiert wurde, startete die Asfinag interne Schulungen im Rahmen von Live-Events, “um die Teams in Sachen Künstliche Intelligenz zu informieren und Berührungsängste abzubauen”.

“Manche fanden es sofort cool”

Ein wesentlicher Teil der KI-Integration in interne Asfinag-Prozesse war das Aufsetzen eines Netzwerkes an “Content Ninjas”. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk an Mitarbeiter:innen, die in ihren jeweiligen Fachbereichen dafür sorgten, dass die neue KI mit den richtigen Inhalten gefüttert wurde.

Diese Maßnahme förderte die Akzeptanz und Integration der KI in den einzelnen Geschäftsbereichen der Asfinag. Mit der Zeit bekam der neu eingeführte KI-Chatbot seinen Namen: “‘Agnes’ kann man sich leicht merken. Das sinkt die Hemmschwelle und ist gleichzeitig eine Story. Die Leute sind von Anfang an dabei”, so Projektmanager Schirgi.

Manchmal Kritik und keine Verpflichtung

Dennoch traf “Agnes” seit ihrer Einführung nicht rein auf Zustimmung: Aus einigen Geschäftsbereichen kam Kritik – unter anderem von Belegschaft, die KI auf den Prüfstand stellt und sehen will, “wie gut sie wirklich ist. Dann sind sie doch überrascht, wie gut der Output ist”, erzählt der Projektmanager weiter.

Verpflichtend ist die KI-Nutzung allerdings nicht: Der Zugriff steh “jedem Asfinag-Mitarbeitenden offen, ist freiwillig und kein Muss”, heißt es. “Agnes” kann beispielsweise auch direkt im firmeninternen Kommunikationstool MS Teams befragt werden.

Ein Hauptaugenmerk wird hierbei auch auf den Datenschutz gelegt, so Schirgi: Persönliche Daten werden nicht getrackt. Mit diesem Zugang habe man relativ schnell über 30 Prozent der Belegschaft erreicht. Die Nutzungstendenz sei weiterhin steigend.

Eine Hilfe, “aber kein Ersatz für Expert:innen”

Nach eigenen Angaben treffen vor allem die einfache Bedienung und Niederschwelligkeit des KI-Modells auf Akzeptanz. Wegweisend dafür war unter anderem die von Nagarro empfohlene KI-Integration in die Microsoft-Teams-Applikation sowie der Einbau von spielerischen Elementen, heißt es.

“Wir werden nicht müde zu betonen, dass Künstliche Intelligenz hier und heute eine Hilfe, aber kein Ersatz für die Experten und Expertinnen ist. Diese Brücke zu konstruieren ist es, wofür wir Digitalisierungsberater antreten”, betont Bernd Ruiss bei Nagarro. “Nagarro hat uns mit Themenverständnis und Technologiekompetenz sehr unterstützt”, betont auch Schirgi. “Um KI den Teams näher zubringen braucht man Tools und Maßnahmen, die auch funktionieren, da hat Nagarro seine Erfahrung unter Beweis gestellt.”

Nächster Schritt bereits in Planung

Die Integration von KI soll natürlich weiter gefördert werden. Dahingehend plant man sogenannte Nudges als Erinnerungen und Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende. Die Nutzung des internen KI-Chatbots soll damit proaktiv unterstützt werden. Außerdem arbeite man an einer Erweiterung des Funktionsumfangs, etwa durch eine Anbindung des IT-Shops, “wo Bestellungen aufgegeben oder Support-Tickets eröffnet werden können”.

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