06.03.2023

Slack: Kann der Chef meine Nachrichten lesen?

Die US-amerikanische Kommunikationsplattform Slack bietet Abo-Modelle mit Möglichkeiten zum Export von Nachrichtenverläufen an. Doch darf ein Unternehmen Einsicht in die firmeninterne Kommunikation der Angestellten nehmen? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl klärt auf.
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Einsicht in Nachrichten - darf der Arbeitgeber das? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl informiert. (c) Lisi Specht, alengo via Getty Images, Scott Webb via Pexels. Montage: brutkasten

“Bei der Nutzung von firmeninternen Kommunikationskanälen ist Vorsicht geboten”, sagt Jasmin Haindl, Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer. Grund dafür ist die Möglichkeit, dass Führungskräfte bei Slack Einsicht in die Nachrichtenverläufe ihrer Angestellten bekommen können. Sowohl Nachrichten in öffentlichen Slack-Kanälen, als auch private Direktnachrichten (DMs) unter Kolleg:innen sind betroffen. Letzteres gestaltet sich bei Slack einfacher, je mehr ein Unternehmen für die Lizenz bezahlt. Je größer das Abo-Modell, desto breiter gestalten sich die Exportmöglichkeiten. 

Im Vergleich zu Slack scheint Microsoft Teams diese Prozedur schwieriger zu gestalten. Einblicke in exportierte Kommunikationen bei Teams sind dann möglich, wenn strafrechtliche Verfolgungen bestehen. Jedoch stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber:innen die Nachrichten ihrer Angestellten tatsächlich lesen dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen das möglich ist. In einem Interview erklärt Arbeitsrechtsexpertin Haindl, wie die Nachrichtenexporte aus firmeninternen Kommunikationskanälen in Österreich sowohl arbeitsrechtlich als auch datenschutzrechtlich geregelt sind. 

Slack bietet unterschiedliche Exportfunktionen an

Die im Jahr 2009 gegründete Kommunikationsplattform Slack hat trotz des starken Anstiegs an Nutzer:innen im ersten Pandemiejahr Ende 2020 ihren Exit an Salesforce verkündet. Statistiken zufolge zählte das US-amerikanische Softwareunternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung 18 Millionen Nutzer:innen. Davon waren im Jahr 2021 156.000 zahlende User:innen. Die Unterscheidung zwischen bezahlten und unbezahlten Plänen bei Slack ist deshalb entscheidend, da in den Pro-, Busines Plus- und Enterprise Grid-Abonnements im Vergleich zum kostenlosen Plan verschiedene Optionen für Datenexporte angeboten werden. Diese Exportfunktionen werden somit für Workspace- und Organisationsinhaber:innen und Administratoren freigeschaltet. Angestellte mit “normalen” Accounts sind von der Nutzung dieser Export-Tools ausgeschlossen.  

Hier eine Übersicht der Abo-Modelle von Slack. Quelle: Slack Help Center

Datenexport von bestimmten Benutzer:innen

Workspace-Inhaber:innen mit Business-Plus- und Enterprise-Grid-Plänen haben die Möglichkeit, den Zugang zu einem Self-Service-Tool zu beantragen. Wird dieses Tool von Slack erteilt, können Admins Daten aus allen Kanälen und Unterhaltungen (sowohl offene als auch private Kanäle), die in ihrem Workspace stattgefunden haben, selbstständig exportieren – ohne zukünftig Unterstützung durch den Slack-Support zu erhalten. Das Softwareunternehmen erwähnt auf seiner Website jedoch, dass für den Zugang zum Self-Service-Tool bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Antragsteller:innen rechtliche Bestimmungen einhalten und nachweisen, dass der Export – unter klarer Begründung der Anfrage – notwendig ist. Zudem können Enterprise-Grid-Administrator:innen den Export von Daten einer bestimmten Benutzer:in in ihrer Organisation beantragen. Hierbei werden alle Nachrichten und Dateien, die von dieser Benutzer:in in sämtlichen Unterhaltungen gesendet wurden, erfasst. Auch dies ist laut den Angaben von Slack nur dann möglich, wenn der Export notwendig und rechtlich zulässig ist.

Einsicht auf gelöschte und bearbeitete Nachrichten

Selbst wenn man nun auf die Idee kommt, einige private Nachrichten zu löschen oder zu bearbeiten, um mögliche zukünftige Konsequenzen zu vermeiden, wird dies bei Slack nicht von Erfolg gekrönt sein. Denn Slack ermöglicht Organisationen, sogar Lösch- und Bearbeitungslogs von Nachrichten in die Exportdaten zu integrieren. Gelöschte und bearbeitete DMs werden offenbart mit dem Inhalt der Originalnachricht sowie einem Zeitstempel, der aufzeigt, wann die Nachricht gelöscht wurde. Die Möglichkeit, Lösch- und Bearbeitungslogs der Nutzer:innen zu sehen, sind jedoch abhängig von den jeweiligen Aufbewahrungsrichtlinien und Einstellungen eines Workspace oder einer Organisation. 

Daher ist es wichtig, sich vor dem Senden der Nachrichten sorgfältig zu überlegen und sich bewusst zu sein, welche Informationen man auf Slack teilen möchte. Diese Meinung vertritt auch die Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl. “Abgesehen von den rechtlichen Umständen ist es für Dienstnehmer:innen wichtig, bei der Nutzung diverser Kommunikationstools Vorsicht walten zu lassen. Durch die Einsichtnahme der Arbeitgeber:in können Informationen zutage treten, die den Mitarbeiter:innen schaden könnten”, erklärt Haindl. Zudem verraten Slack-Profile von User:innen neben Namen, Status und Co auch, in welcher Zeitzone sich Angestellte aufhalten. Dadurch können Führungskräfte und Kolleg:innen erkennen, ob man sich in einem anderen Land aufhält.  

Unter welchen Voraussetzungen werden Exportanfragen genehmigt?

Wie auf der Website der Kommunikationsplattform Slack angegeben, sind die Kriterien für die Bewilligung eines Datenexports beispielsweise dann erfüllt, wenn:  

  • Ein Unternehmen eine Meldung über Belästigung oder Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen erhält und eine Untersuchung am Arbeitsplatz durchführen muss .
  • Eine Firma für Finanzdienstleistungen aufgrund einer Verordnung bestimmte Kommunikationen für einen vorgeschriebenen Zeitraum archivieren muss. 
  • Ein Gerichtsbeschluss anordnet, dass Informationen aus Slack aufgrund einer Klage oder Untersuchung offengelegt werden müssen. 
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU um eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber über ihn erfasst hat, bittet.

Arbeits- und datenschutzrechtliche Situation in Österreich

Grundsätzlich ist laut der Arbeitsrechtsexpertin festzustellen, ob die von Dienstgeber:innen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen, oder ob das Unternehmen auch die private Nutzung ermöglicht. “Letzteres muss ein Betrieb nicht zulassen. Aber wenn es das tut, dann hat ein Unternehmen natürlich auch die Privatsphäre der Angestellten zu respektieren. Das bedeutet, dass pauschale Überwachung und Einsichtnahme ohne Zustimmung nicht erlaubt sind”, so Haindl. Wiederum sei es Unternehmer:innen erlaubt, Angestellte dazu aufzufordern, private Daten in einen eindeutig als privat gekennzeichneten Ordner zu verschieben.

Jedoch gestaltet sich die Prozedur für die Einsichtnahme in etwaige Kommunikationsverläufe der Angestellten wie beispielsweise Nachrichten und E-Mails in Österreich nicht einfach. Haindl erklärt, dass Arbeitgeber:innen in Unternehmen mit Betriebsrat zuerst die Zustimmung des Betriebsrates einfordern müssen. Führungskräfte in Betrieben ohne Betriebsrat müssen um die Zustimmung der Dienstnehmer:innen anfragen. Erlaubt eine Arbeitgeber:in die private Nutzung der Arbeitsmittel, ist die generelle Einsichtnahme auch mit Zustimmung nicht zulässig. “Man kann private Nachrichten in einigen Kommunikationstools schwer von betrieblichen separieren. Wenn sich der Arbeitgeber alles ansehen möchte, würde das die Menschenwürde verletzen”, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. 

Was tun bei einem Verdacht auf Verstoß?

In bestimmten Fällen könnte jedoch die Einsicht gerechtfertigt sein. Laut Haindl ist jeder Einzelfall zu überprüfen, da man nicht konkret die Umstände jeder Situation pauschal abdecken könne. Eine systematische Kontrolle ohne konkreten Verdacht oder Anlass sei jedoch nicht zulässig. Ob eine Einsicht auch ohne Zustimmung möglich ist, wenn etwa dem Unternehmen ein Schaden droht oder bei Vorliegen von strafrechtlichen Verfolgungen, sei auf einer individuellen Basis zu beurteilen. In Betrieben mit Betriebsrat sollte zudem dieser einbezogen werden.

Bei Verdacht auf arbeits- und datenschutzrechtliche Verstöße empfiehlt Haindl, den Kontakt mit dem Betriebsrat (falls gegeben), der Gewerkschaft oder mit der Arbeiterkammer aufzusuchen. Damit Angestellte sich nicht in einer unkomfortablen Situation der Offenbarung von Nachrichten befinden, rät die Expertin dazu, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. “Wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber von etwas erfährt, dann sollte man diese Information auch nicht in firmeninternen Kommunikationskanälen teilen. Um Probleme zu vermeiden, empfehle ich die dienstlichen Tools nur dienstlich zu nutzen und von privaten Angelegenheiten zu trennen”, sagt Haindl abschließend.

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USB-Stick Erfinder Dov Moran im Interview. (c) LinkedIn/Dov Moran

Mit der Gründung von M-Systems und der Erfindung des USB-Flash-Laufwerks sowie revolutionärer Speicherlösungen schrieb der israelische Halbleiter-Pionier Dov Moran Technologiegeschichte, bevor er sein Unternehmen für rund 1,6 Milliarden US-Dollar an SanDisk verkaufte. Heute lenkt er als Managing Partner beim Deep-Tech-Fonds Grove Ventures als einer der angesehensten Tech-Investoren Israels die Zukunft von KI, Halbleitern, Cloud-Infrastruktur und digitaler Gesundheit.

Der Tech-Pionier und Investor erklärt im Interview, dass im aktuellen KI-Boom vor allem die physische Infrastruktur entscheidend ist und sich Europa statt auf Defense-Tech auf Nischen wie Quantentechnologie konzentrieren sollte. Darüber hinaus empfiehlt er staatliche Unternehmensbeteiligungen nach taiwanesischem Vorbild sowie eine Kultur, die echten Gründergeist und Mut zum Risiko fördert.

brutkasten: Sie haben geholfen, mit dem USB-Flash-Laufwerk eine der am weitesten verbreiteten Technologien der Welt zu erfinden. Wenn Sie zurückblicken: Was unterscheidet bahnbrechende Innovationen von Technologien, die niemals skalieren?

Dov Moran: Zunächst einmal ist der USB-Stick heute ein totes Produkt. Nur noch sehr wenige Menschen benutzen ihn, aber genau das ist das Wesen von Technologie: Man baut etwas auf, und das dient dann als Fundament für etwas Fortschrittlicheres. Ich bin sehr stolz darauf, dass ich einen kleinen Teil zu dieser Infrastruktur beitragen konnte.

Bei M-Systems haben wir damals allerdings noch andere Dinge erfunden, die ich für fast noch wichtiger halte, auch wenn sie für Endkunden weniger sichtbar waren. Damals gab es zwei Arten von Flash-Speicher: NAND-Flash für reine Daten und NOR-Flash – dominiert von Intel und AMD –, um den Code für das Betriebssystem zu speichern. Das gesamte Marktkonzept sah vor, dass jedes System beide Komponenten benötigt. Wir haben damals eine technologische Lösung gefunden, um den NOR-Flash komplett zu eliminieren und den Code direkt in den NAND-Flash zu integrieren. Unser Weg, dieses Problem zu lösen, hat das NOR-Flash-Geschäft für Intel und AMD grundlegend verändert, aber gleichzeitig in jedem einzelnen Telefon auf der Welt den Platzbedarf reduziert und etwa drei Dollar pro Gerät gespart. Bei rund einer Milliarde produzierten Telefonen pro Jahr haben wir der Welt somit jährlich drei Milliarden Dollar eingespart.

Welche Technologie erinnert Sie heute am meisten an die Anfangstage des Flash-Speichers?

Ich denke, wir sehen derzeit eine grundlegende Wende auf dem Markt – weg von einer rein softwaregetriebenen Welt hin zu einer Welt der Infrastruktur. Marc Andreessen sagte einmal: „Software eats the world.“ Heute geht es jedoch vor allem darum, die richtige Hardware- und Infrastrukturbasis zu schaffen: Wir brauchen die richtigen CPUs, wir müssen das enorme Problem des Energieverbrauchs und der Kühlung lösen und wir müssen Rechenzentren bauen, die deutlich effizienter und effektiver sind.

Was heute an Infrastruktur existiert, kann die weltweite Nachfrage schlichtweg nicht bedienen, wenn bald jeder Mensch KI nutzt, forscht und eigene Agenten baut. Wenn auch nur zehn Prozent der Bevölkerung anfangen, intensiv KI-Agenten zu bauen und zu nutzen, würden unsere heutigen Systeme zusammenbrechen. Die Infrastruktur für Künstliche Intelligenz steht genau vor solchen fundamentalen technologischen Skalierungsaufgaben.

Alle sprechen über KI. Wo sehen Sie die größten Chancen jenseits der aktuellen KI-Welle beziehungsweise wo sollte sich Europa positionieren?

KI ist eine gewaltige Revolution, die das Leben aller Menschen beeinflussen wird – vom Reinigungspersonal bis hin zum Leiter einer Onkologie-Abteilung, dessen Diagnostik und Behandlungsweisen sich grundlegend verändern werden. Eine so große Transformation bringt natürlich für jeden enorme Chancen mit sich – für Einzelpersonen, Krankenhäuser, das Bildungswesen und für ganze Staaten.

Wenn ein Land wie Österreich entscheidet, in diesen Markt zu investieren, sollte der Fokus auf der Infrastrukturebene oder auf sehr gezielten Nischen liegen, nicht auf reinen Anwendungen. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass Österreich versuchen sollte, im Bereich Defense Tech zu konkurrieren. Dieser Markt erfordert gewaltige Kapazitäten, riesige Budgets und spezifisches Know-how, wie es in den USA oder aufgrund ständiger Konflikte in Israel und der Ukraine existiert.

Man muss Nischen finden, in denen man wirkliche Wettbewerbsvorteile aufbauen kann. Das könnte zum Beispiel die Quantentechnologie sein, die Kombination aus Gesundheitswesen und KI oder hochentwickelte Sensorik für eine bessere medizinische Überwachung von zu Hause aus.

Israel bringt trotz seines relativ kleinen Marktes kontinuierlich globale Technologie-Champions hervor. Was erklärt diesen Erfolg und wie wird Unternehmertum dort gefördert?

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Erfindern, Unternehmern und operativen Managern. Viele Erfinder kommen von Universitäten, aber selbst die beste Erfindung oder das beste Patent scheitert, wenn man nicht weiß, wie man ein Unternehmen führt und skaliert. Ich bin der festen Überzeugung, dass Unternehmertum und Innovation viel früher im Bildungssystem verankert werden müssen – spätestens an den weiterführenden Schulen.

Das Bildungssystem muss weg vom reinen Frontalunterricht und Auswendiglernen, hin zu echter Interaktion, Teamwork und praktischer Projektarbeit. Ich bin selbst Verwaltungsratsmitglied einer 150 Jahre alten jüdischen Schulkette namens ORT. Um den Schülern dieses Denken nahezubringen, habe ich ein Buch über Unternehmer geschrieben, das nach jedem Kapitel Diskussionsfragen aufwirft. Ich beginne darin mit Abraham als dem „ersten jüdischen Unternehmer“, der den Monotheismus erfunden hat.

Im Talmud gibt es die Geschichte, dass Abraham die Götzenstatuen im Laden seines Vaters zerstörte, weil er die Logik dahinter hinterfragte, und danach seine Heimat verließ, um ins Ungewisse nach Israel zu ziehen. Genau das passiert vielen Gründerinnen und Gründern: Sie haben eine Vision, jeder sagt ihnen, dass es unmöglich ist, und sie müssen bereit sein, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen, um ihr Ziel zu erreichen. Schüler müssen lernen, solche kritischen Fragen zu diskutieren: Was bedeutet es, ins Ungewisse zu gehen? Ist Unternehmertum immer gut oder birgt es auch Risiken? Diese mentale Vorbereitung ist die Basis für eine Innovationskultur.

Was kann Europa und speziell ein Land wie Österreich von der israelischen Innovationskultur und anderen globalen Vorreitern lernen?

Zunächst einmal können auch wir viel von Europa lernen – zum Beispiel, wie man ein Land so lebenswert und friedlich gestaltet. Was die Förderung von Technologie betrifft, lohnt sich für Europa jedoch ein Blick nach Taiwan, speziell auf das ITRI-Institut (Industrial Technology Research Institute).

Der Staat dort verteilt nicht einfach nur passiv Fördergelder an Unternehmen, was oft nicht der klügste Weg ist. Stattdessen definieren kluge Köpfe alle paar Jahre strategische Zukunftsmärkte. So wurde vor Jahrzehnten entschieden, dass der Bau von Halbleiterwerken entscheidend sein wird, woraufhin man gezielt den Gründer von TSMC aus den USA zurückholte. Heute hängt die gesamte Weltwirtschaft von TSMC ab, was für Taiwan zugleich ein enorm starkes sicherheitspolitisches Instrument ist.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist, wie Staaten investieren: Wenn staatliche Innovationsbehörden Unternehmen mit Kapital unterstützen, sollten sie dafür im Gegenzug auch Unternehmensanteile (Equity) erhalten, anstatt nur verlorene Zuschüsse zu verteilen. Der Staat sollte sich als stiller Gesellschafter beteiligen, sich nicht in das operative Tagesgeschäft einmischen, aber bei einem erfolgreichen Exit sein Geld inklusive Rendite zurückerhalten. So kann ein Staat mit Innovation tatsächlich Geld verdienen, das wieder in das Ökosystem zurückfließen kann.

Welchen Rat würden Sie Gründern geben, die heute in Europa Deep-Tech-Unternehmen aufbauen?

Schauen Sie sich genau an, wer in der aktuellen Marktphase wirklich Geld verdient. Im KI-Bereich verlieren viele Software- und Anwendungsunternehmen derzeit Milliarden, während diejenigen, die die Infrastruktur und Hardware bereitstellen – wie Nvidia oder TSMC als deren Auftragsfertiger –, enorm erfolgreich sind.

Wir erleben eine Wende: Es reicht nicht mehr aus, nur auf reine Software-Anwendungen zu setzen. Die wahren Deep-Tech-Chancen liegen heute in der Lösung fundamentaler physischer und technischer Probleme – sei es bei der Energieeffizienz, der Kühlung von Rechenzentren, fortschrittlichen Halbleitern oder auch in der Weltraumtechnologie (Space Tech). Wenn Sie ein Unternehmen aufbauen, fokussieren Sie sich auf diese harten Infrastruktur- und Technologieprobleme, die die Welt zwingend lösen muss.

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