06.03.2023

Slack: Kann der Chef meine Nachrichten lesen?

Die US-amerikanische Kommunikationsplattform Slack bietet Abo-Modelle mit Möglichkeiten zum Export von Nachrichtenverläufen an. Doch darf ein Unternehmen Einsicht in die firmeninterne Kommunikation der Angestellten nehmen? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl klärt auf.
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Einsicht in Nachrichten - darf der Arbeitgeber das? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl informiert. (c) Lisi Specht, alengo via Getty Images, Scott Webb via Pexels. Montage: brutkasten

“Bei der Nutzung von firmeninternen Kommunikationskanälen ist Vorsicht geboten”, sagt Jasmin Haindl, Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer. Grund dafür ist die Möglichkeit, dass Führungskräfte bei Slack Einsicht in die Nachrichtenverläufe ihrer Angestellten bekommen können. Sowohl Nachrichten in öffentlichen Slack-Kanälen, als auch private Direktnachrichten (DMs) unter Kolleg:innen sind betroffen. Letzteres gestaltet sich bei Slack einfacher, je mehr ein Unternehmen für die Lizenz bezahlt. Je größer das Abo-Modell, desto breiter gestalten sich die Exportmöglichkeiten. 

Im Vergleich zu Slack scheint Microsoft Teams diese Prozedur schwieriger zu gestalten. Einblicke in exportierte Kommunikationen bei Teams sind dann möglich, wenn strafrechtliche Verfolgungen bestehen. Jedoch stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber:innen die Nachrichten ihrer Angestellten tatsächlich lesen dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen das möglich ist. In einem Interview erklärt Arbeitsrechtsexpertin Haindl, wie die Nachrichtenexporte aus firmeninternen Kommunikationskanälen in Österreich sowohl arbeitsrechtlich als auch datenschutzrechtlich geregelt sind. 

Slack bietet unterschiedliche Exportfunktionen an

Die im Jahr 2009 gegründete Kommunikationsplattform Slack hat trotz des starken Anstiegs an Nutzer:innen im ersten Pandemiejahr Ende 2020 ihren Exit an Salesforce verkündet. Statistiken zufolge zählte das US-amerikanische Softwareunternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung 18 Millionen Nutzer:innen. Davon waren im Jahr 2021 156.000 zahlende User:innen. Die Unterscheidung zwischen bezahlten und unbezahlten Plänen bei Slack ist deshalb entscheidend, da in den Pro-, Busines Plus- und Enterprise Grid-Abonnements im Vergleich zum kostenlosen Plan verschiedene Optionen für Datenexporte angeboten werden. Diese Exportfunktionen werden somit für Workspace- und Organisationsinhaber:innen und Administratoren freigeschaltet. Angestellte mit “normalen” Accounts sind von der Nutzung dieser Export-Tools ausgeschlossen.  

Hier eine Übersicht der Abo-Modelle von Slack. Quelle: Slack Help Center

Datenexport von bestimmten Benutzer:innen

Workspace-Inhaber:innen mit Business-Plus- und Enterprise-Grid-Plänen haben die Möglichkeit, den Zugang zu einem Self-Service-Tool zu beantragen. Wird dieses Tool von Slack erteilt, können Admins Daten aus allen Kanälen und Unterhaltungen (sowohl offene als auch private Kanäle), die in ihrem Workspace stattgefunden haben, selbstständig exportieren – ohne zukünftig Unterstützung durch den Slack-Support zu erhalten. Das Softwareunternehmen erwähnt auf seiner Website jedoch, dass für den Zugang zum Self-Service-Tool bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Antragsteller:innen rechtliche Bestimmungen einhalten und nachweisen, dass der Export – unter klarer Begründung der Anfrage – notwendig ist. Zudem können Enterprise-Grid-Administrator:innen den Export von Daten einer bestimmten Benutzer:in in ihrer Organisation beantragen. Hierbei werden alle Nachrichten und Dateien, die von dieser Benutzer:in in sämtlichen Unterhaltungen gesendet wurden, erfasst. Auch dies ist laut den Angaben von Slack nur dann möglich, wenn der Export notwendig und rechtlich zulässig ist.

Einsicht auf gelöschte und bearbeitete Nachrichten

Selbst wenn man nun auf die Idee kommt, einige private Nachrichten zu löschen oder zu bearbeiten, um mögliche zukünftige Konsequenzen zu vermeiden, wird dies bei Slack nicht von Erfolg gekrönt sein. Denn Slack ermöglicht Organisationen, sogar Lösch- und Bearbeitungslogs von Nachrichten in die Exportdaten zu integrieren. Gelöschte und bearbeitete DMs werden offenbart mit dem Inhalt der Originalnachricht sowie einem Zeitstempel, der aufzeigt, wann die Nachricht gelöscht wurde. Die Möglichkeit, Lösch- und Bearbeitungslogs der Nutzer:innen zu sehen, sind jedoch abhängig von den jeweiligen Aufbewahrungsrichtlinien und Einstellungen eines Workspace oder einer Organisation. 

Daher ist es wichtig, sich vor dem Senden der Nachrichten sorgfältig zu überlegen und sich bewusst zu sein, welche Informationen man auf Slack teilen möchte. Diese Meinung vertritt auch die Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl. “Abgesehen von den rechtlichen Umständen ist es für Dienstnehmer:innen wichtig, bei der Nutzung diverser Kommunikationstools Vorsicht walten zu lassen. Durch die Einsichtnahme der Arbeitgeber:in können Informationen zutage treten, die den Mitarbeiter:innen schaden könnten”, erklärt Haindl. Zudem verraten Slack-Profile von User:innen neben Namen, Status und Co auch, in welcher Zeitzone sich Angestellte aufhalten. Dadurch können Führungskräfte und Kolleg:innen erkennen, ob man sich in einem anderen Land aufhält.  

Unter welchen Voraussetzungen werden Exportanfragen genehmigt?

Wie auf der Website der Kommunikationsplattform Slack angegeben, sind die Kriterien für die Bewilligung eines Datenexports beispielsweise dann erfüllt, wenn:  

  • Ein Unternehmen eine Meldung über Belästigung oder Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen erhält und eine Untersuchung am Arbeitsplatz durchführen muss .
  • Eine Firma für Finanzdienstleistungen aufgrund einer Verordnung bestimmte Kommunikationen für einen vorgeschriebenen Zeitraum archivieren muss. 
  • Ein Gerichtsbeschluss anordnet, dass Informationen aus Slack aufgrund einer Klage oder Untersuchung offengelegt werden müssen. 
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU um eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber über ihn erfasst hat, bittet.

Arbeits- und datenschutzrechtliche Situation in Österreich

Grundsätzlich ist laut der Arbeitsrechtsexpertin festzustellen, ob die von Dienstgeber:innen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen, oder ob das Unternehmen auch die private Nutzung ermöglicht. “Letzteres muss ein Betrieb nicht zulassen. Aber wenn es das tut, dann hat ein Unternehmen natürlich auch die Privatsphäre der Angestellten zu respektieren. Das bedeutet, dass pauschale Überwachung und Einsichtnahme ohne Zustimmung nicht erlaubt sind”, so Haindl. Wiederum sei es Unternehmer:innen erlaubt, Angestellte dazu aufzufordern, private Daten in einen eindeutig als privat gekennzeichneten Ordner zu verschieben.

Jedoch gestaltet sich die Prozedur für die Einsichtnahme in etwaige Kommunikationsverläufe der Angestellten wie beispielsweise Nachrichten und E-Mails in Österreich nicht einfach. Haindl erklärt, dass Arbeitgeber:innen in Unternehmen mit Betriebsrat zuerst die Zustimmung des Betriebsrates einfordern müssen. Führungskräfte in Betrieben ohne Betriebsrat müssen um die Zustimmung der Dienstnehmer:innen anfragen. Erlaubt eine Arbeitgeber:in die private Nutzung der Arbeitsmittel, ist die generelle Einsichtnahme auch mit Zustimmung nicht zulässig. “Man kann private Nachrichten in einigen Kommunikationstools schwer von betrieblichen separieren. Wenn sich der Arbeitgeber alles ansehen möchte, würde das die Menschenwürde verletzen”, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. 

Was tun bei einem Verdacht auf Verstoß?

In bestimmten Fällen könnte jedoch die Einsicht gerechtfertigt sein. Laut Haindl ist jeder Einzelfall zu überprüfen, da man nicht konkret die Umstände jeder Situation pauschal abdecken könne. Eine systematische Kontrolle ohne konkreten Verdacht oder Anlass sei jedoch nicht zulässig. Ob eine Einsicht auch ohne Zustimmung möglich ist, wenn etwa dem Unternehmen ein Schaden droht oder bei Vorliegen von strafrechtlichen Verfolgungen, sei auf einer individuellen Basis zu beurteilen. In Betrieben mit Betriebsrat sollte zudem dieser einbezogen werden.

Bei Verdacht auf arbeits- und datenschutzrechtliche Verstöße empfiehlt Haindl, den Kontakt mit dem Betriebsrat (falls gegeben), der Gewerkschaft oder mit der Arbeiterkammer aufzusuchen. Damit Angestellte sich nicht in einer unkomfortablen Situation der Offenbarung von Nachrichten befinden, rät die Expertin dazu, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. “Wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber von etwas erfährt, dann sollte man diese Information auch nicht in firmeninternen Kommunikationskanälen teilen. Um Probleme zu vermeiden, empfehle ich die dienstlichen Tools nur dienstlich zu nutzen und von privaten Angelegenheiten zu trennen”, sagt Haindl abschließend.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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