06.03.2023

Slack: Kann der Chef meine Nachrichten lesen?

Die US-amerikanische Kommunikationsplattform Slack bietet Abo-Modelle mit Möglichkeiten zum Export von Nachrichtenverläufen an. Doch darf ein Unternehmen Einsicht in die firmeninterne Kommunikation der Angestellten nehmen? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl klärt auf.
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Einsicht in Nachrichten - darf der Arbeitgeber das? Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl informiert. (c) Lisi Specht, alengo via Getty Images, Scott Webb via Pexels. Montage: brutkasten

“Bei der Nutzung von firmeninternen Kommunikationskanälen ist Vorsicht geboten”, sagt Jasmin Haindl, Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer. Grund dafür ist die Möglichkeit, dass Führungskräfte bei Slack Einsicht in die Nachrichtenverläufe ihrer Angestellten bekommen können. Sowohl Nachrichten in öffentlichen Slack-Kanälen, als auch private Direktnachrichten (DMs) unter Kolleg:innen sind betroffen. Letzteres gestaltet sich bei Slack einfacher, je mehr ein Unternehmen für die Lizenz bezahlt. Je größer das Abo-Modell, desto breiter gestalten sich die Exportmöglichkeiten. 

Im Vergleich zu Slack scheint Microsoft Teams diese Prozedur schwieriger zu gestalten. Einblicke in exportierte Kommunikationen bei Teams sind dann möglich, wenn strafrechtliche Verfolgungen bestehen. Jedoch stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber:innen die Nachrichten ihrer Angestellten tatsächlich lesen dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen das möglich ist. In einem Interview erklärt Arbeitsrechtsexpertin Haindl, wie die Nachrichtenexporte aus firmeninternen Kommunikationskanälen in Österreich sowohl arbeitsrechtlich als auch datenschutzrechtlich geregelt sind. 

Slack bietet unterschiedliche Exportfunktionen an

Die im Jahr 2009 gegründete Kommunikationsplattform Slack hat trotz des starken Anstiegs an Nutzer:innen im ersten Pandemiejahr Ende 2020 ihren Exit an Salesforce verkündet. Statistiken zufolge zählte das US-amerikanische Softwareunternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung 18 Millionen Nutzer:innen. Davon waren im Jahr 2021 156.000 zahlende User:innen. Die Unterscheidung zwischen bezahlten und unbezahlten Plänen bei Slack ist deshalb entscheidend, da in den Pro-, Busines Plus- und Enterprise Grid-Abonnements im Vergleich zum kostenlosen Plan verschiedene Optionen für Datenexporte angeboten werden. Diese Exportfunktionen werden somit für Workspace- und Organisationsinhaber:innen und Administratoren freigeschaltet. Angestellte mit “normalen” Accounts sind von der Nutzung dieser Export-Tools ausgeschlossen.  

Hier eine Übersicht der Abo-Modelle von Slack. Quelle: Slack Help Center

Datenexport von bestimmten Benutzer:innen

Workspace-Inhaber:innen mit Business-Plus- und Enterprise-Grid-Plänen haben die Möglichkeit, den Zugang zu einem Self-Service-Tool zu beantragen. Wird dieses Tool von Slack erteilt, können Admins Daten aus allen Kanälen und Unterhaltungen (sowohl offene als auch private Kanäle), die in ihrem Workspace stattgefunden haben, selbstständig exportieren – ohne zukünftig Unterstützung durch den Slack-Support zu erhalten. Das Softwareunternehmen erwähnt auf seiner Website jedoch, dass für den Zugang zum Self-Service-Tool bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Antragsteller:innen rechtliche Bestimmungen einhalten und nachweisen, dass der Export – unter klarer Begründung der Anfrage – notwendig ist. Zudem können Enterprise-Grid-Administrator:innen den Export von Daten einer bestimmten Benutzer:in in ihrer Organisation beantragen. Hierbei werden alle Nachrichten und Dateien, die von dieser Benutzer:in in sämtlichen Unterhaltungen gesendet wurden, erfasst. Auch dies ist laut den Angaben von Slack nur dann möglich, wenn der Export notwendig und rechtlich zulässig ist.

Einsicht auf gelöschte und bearbeitete Nachrichten

Selbst wenn man nun auf die Idee kommt, einige private Nachrichten zu löschen oder zu bearbeiten, um mögliche zukünftige Konsequenzen zu vermeiden, wird dies bei Slack nicht von Erfolg gekrönt sein. Denn Slack ermöglicht Organisationen, sogar Lösch- und Bearbeitungslogs von Nachrichten in die Exportdaten zu integrieren. Gelöschte und bearbeitete DMs werden offenbart mit dem Inhalt der Originalnachricht sowie einem Zeitstempel, der aufzeigt, wann die Nachricht gelöscht wurde. Die Möglichkeit, Lösch- und Bearbeitungslogs der Nutzer:innen zu sehen, sind jedoch abhängig von den jeweiligen Aufbewahrungsrichtlinien und Einstellungen eines Workspace oder einer Organisation. 

Daher ist es wichtig, sich vor dem Senden der Nachrichten sorgfältig zu überlegen und sich bewusst zu sein, welche Informationen man auf Slack teilen möchte. Diese Meinung vertritt auch die Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl. “Abgesehen von den rechtlichen Umständen ist es für Dienstnehmer:innen wichtig, bei der Nutzung diverser Kommunikationstools Vorsicht walten zu lassen. Durch die Einsichtnahme der Arbeitgeber:in können Informationen zutage treten, die den Mitarbeiter:innen schaden könnten”, erklärt Haindl. Zudem verraten Slack-Profile von User:innen neben Namen, Status und Co auch, in welcher Zeitzone sich Angestellte aufhalten. Dadurch können Führungskräfte und Kolleg:innen erkennen, ob man sich in einem anderen Land aufhält.  

Unter welchen Voraussetzungen werden Exportanfragen genehmigt?

Wie auf der Website der Kommunikationsplattform Slack angegeben, sind die Kriterien für die Bewilligung eines Datenexports beispielsweise dann erfüllt, wenn:  

  • Ein Unternehmen eine Meldung über Belästigung oder Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen erhält und eine Untersuchung am Arbeitsplatz durchführen muss .
  • Eine Firma für Finanzdienstleistungen aufgrund einer Verordnung bestimmte Kommunikationen für einen vorgeschriebenen Zeitraum archivieren muss. 
  • Ein Gerichtsbeschluss anordnet, dass Informationen aus Slack aufgrund einer Klage oder Untersuchung offengelegt werden müssen. 
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU um eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber über ihn erfasst hat, bittet.

Arbeits- und datenschutzrechtliche Situation in Österreich

Grundsätzlich ist laut der Arbeitsrechtsexpertin festzustellen, ob die von Dienstgeber:innen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen, oder ob das Unternehmen auch die private Nutzung ermöglicht. “Letzteres muss ein Betrieb nicht zulassen. Aber wenn es das tut, dann hat ein Unternehmen natürlich auch die Privatsphäre der Angestellten zu respektieren. Das bedeutet, dass pauschale Überwachung und Einsichtnahme ohne Zustimmung nicht erlaubt sind”, so Haindl. Wiederum sei es Unternehmer:innen erlaubt, Angestellte dazu aufzufordern, private Daten in einen eindeutig als privat gekennzeichneten Ordner zu verschieben.

Jedoch gestaltet sich die Prozedur für die Einsichtnahme in etwaige Kommunikationsverläufe der Angestellten wie beispielsweise Nachrichten und E-Mails in Österreich nicht einfach. Haindl erklärt, dass Arbeitgeber:innen in Unternehmen mit Betriebsrat zuerst die Zustimmung des Betriebsrates einfordern müssen. Führungskräfte in Betrieben ohne Betriebsrat müssen um die Zustimmung der Dienstnehmer:innen anfragen. Erlaubt eine Arbeitgeber:in die private Nutzung der Arbeitsmittel, ist die generelle Einsichtnahme auch mit Zustimmung nicht zulässig. “Man kann private Nachrichten in einigen Kommunikationstools schwer von betrieblichen separieren. Wenn sich der Arbeitgeber alles ansehen möchte, würde das die Menschenwürde verletzen”, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. 

Was tun bei einem Verdacht auf Verstoß?

In bestimmten Fällen könnte jedoch die Einsicht gerechtfertigt sein. Laut Haindl ist jeder Einzelfall zu überprüfen, da man nicht konkret die Umstände jeder Situation pauschal abdecken könne. Eine systematische Kontrolle ohne konkreten Verdacht oder Anlass sei jedoch nicht zulässig. Ob eine Einsicht auch ohne Zustimmung möglich ist, wenn etwa dem Unternehmen ein Schaden droht oder bei Vorliegen von strafrechtlichen Verfolgungen, sei auf einer individuellen Basis zu beurteilen. In Betrieben mit Betriebsrat sollte zudem dieser einbezogen werden.

Bei Verdacht auf arbeits- und datenschutzrechtliche Verstöße empfiehlt Haindl, den Kontakt mit dem Betriebsrat (falls gegeben), der Gewerkschaft oder mit der Arbeiterkammer aufzusuchen. Damit Angestellte sich nicht in einer unkomfortablen Situation der Offenbarung von Nachrichten befinden, rät die Expertin dazu, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. “Wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber von etwas erfährt, dann sollte man diese Information auch nicht in firmeninternen Kommunikationskanälen teilen. Um Probleme zu vermeiden, empfehle ich die dienstlichen Tools nur dienstlich zu nutzen und von privaten Angelegenheiten zu trennen”, sagt Haindl abschließend.

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Die re:Marc 2026 fand im Museum of Ethnography Budapest statt | (c) egressyorsifoto
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„Ihr pitcht nicht um euer eigenes Überleben, ihr pitcht um unser Überleben als Gesellschaft.“ Mit diesen Worten richtet sich Uli Grabenwarter vom European Investment Fund in seiner Keynote bei der Konferenz re:Marc an das Publikum. Er bringt damit eine Kernbotschaft des Events auf den Punkt: Kreative Lösungen für marginalisierte Gruppen müssen in das Zentrum der Wirtschaft rücken.

Ein grenzüberschreitendes Ökosystem

Die re:Marc ist der Höhepunkt des „Marc Impact Programme“, einer gemeinsamen Initiative von ERSTE Stiftung, ERSTE Social Finance Holding, IFUA Nonprofit Partner und SIMPACT. Die Partner riefen dieses internationale Programm ins Leben, um wirkungsorientierte Unternehmen zu unterstützen. Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, vergleicht in seiner Eröffnungs-Keynote die Kernidee mit jener der Erste Bank selbst und gibt den Teilnehmer:innen mit: „Glaub an dich, denn am Ende gewinnt immer das Gute!“

Und Ana Cretu, Director Social Impact Investment der ERSTE Stiftung, stellt klar: „Das Programm wurde designt, um von einer Gemeinschaft getragen zu werden, nicht nur von einer kleinen Gruppe von Leuten.“ Sie betont eine zentrale Überzeugung der Initiator:innen: „High-Impact-Entrepreneure sind entscheidend für resiliente Gesellschaften.“

Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, auf der Bühne bei der re:Marc 2026 | (c) egressyorsifoto

Marc startete 2024 und begleitet Gründer:innen aus mittlerweile sechs Ländern langfristig. Radka Novotná, COO des tschechischen Social Startups Nepanikař, gibt im Gespräch mit brutkasten einen konkreten Einblick: „Das Programm hat uns die Augen geöffnet. Als NGO haben wir oft die Einstellung, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen. Die Mentorinnen und Mentoren haben uns beigebracht, dass es in Ordnung ist, nach Geld zu fragen, weil es für einen wirklich guten Zweck ist.“

Der Pitch um den größten Impact

Das Event in Budapest bringe diese internationale Community zusammen. Zwölf Startups aus Österreich, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Tschechien traten dabei auch in drei Runden beim Pitch-Wettbewerb gegeneinander an. Sie zeigten eine enorme Bandbreite an Lösungen. Die Ideen reichten von Drohnen, die Samenbomben zur Wiederaufforstung abwerfen, über mobile Konzertbühnen in Lastenfahrrädern bis hin zu leistbaren Recyclingmaschinen für Plastikmüll aus dem Meer. Die Teams pitchten um Preisgelder von bis zu 20.000 Euro.

Andrew Gray von Tilia Impact Ventures (am Mikrofon) war eines der Jury-Mitglieder | (c) egressyorsifoto

Entscheidend war dabei aber nicht nur der Impact selbst, sondern auch die Frage nach einem tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodell, das diesen Impact finanzieren kann. Entsprechend genau fragte die Jury nach. Jury-Mitglied Andrew Gray von Tilia Impact Ventures erklärt im brutkasten-Gespräch: „Wir sehen uns an, welche Startups den größtmöglichen Impact für so viele Menschen wie möglich erzielen. Wer wird das Preisgeld nutzen, um den tiefgreifendsten sozialen Impact in der sinnvollsten Weise zu generieren?“

Die Sieger der re:Marc 2026

Letztlich musste sich die Jury für die Gewinner der drei Hauptpreise entscheiden. Neben diesen wurden noch mehrere Zusatzpreise vergeben. Diese drei Startups überzeugten die Jury besonders:

Grand Impact Award: Nepanikař

Den „Grand Impact Award“ und damit den Hauptpreis von 20.000 Euro holte sich das tschechische Social Startup Nepanikař – zu Deutsch: “Keine Panik!” Die gleichnamige App bietet psychologische Hilfe und Suizidprävention. Sie verzeichnet täglich rund 500 Nutzer:innen und unterstützt diese auch gezielt in akuten psychischen Krisensituationen. „Wir wollen das Preisgeld nutzen, um die App mit Smartwatches und Ringen zu verbinden und so Krisen besser vorherzusagen“, schildert Radka Novotná ihre Pläne. Das Geld fließt parallel in die Übersetzung der App in vier weitere Sprachen.

Nepanikař rund um Radka Novotná (2.v.r.) holte sich den Grand Imppact Award | (c) egressyorsifoto

Innovation Champion Award: Origin BCI

Der „Innovation Champion Award“ im Wert von 15.000 Euro ging nach Rumänien an Origin BCI. Das Team rund um Gründer und CEO David-Alexandru Popescu entwickelt bionische Handprothesen, die leistbar und leicht zu warten sind. Im Interview verrät Popescu den nächsten Schritt: „Die gewonnenen 15.000 Euro werden dazu beitragen, unser finales, konformes Produkt zu bauen – mit zugelassenen Materialien und Elektronik für Medizinprodukte.“

Origin BCI rund um David-Alexandru Popescu (2.v.l.) erhielt den Innovation Champion Award | (c) egressyorsifoto

Scalable Champion Award: TalentsLounge

Den „Scalable Champion Award“ sicherte sich Anna Gawin mit der österreichischen Plattform TalentsLounge (DaVinciLab). Die Plattform befähigt Lehrkräfte, Künstliche Intelligenz und Zukunftskompetenzen zu unterrichten. Gawin hat ein klares Ziel für die 15.000 Euro Preisgeld: „Wir werden unsere Plattform ins Polnische und Ungarische übersetzen und erste Pilotprojekte mit rund 500 Schülerinnen und Schülern an polnischen und ungarischen Schulen in Wien umsetzen.“

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