02.03.2023

Auto fährt selbst zum Schrottplatz: Skurriles Ford-Patent will Zahlungsunfähige bestrafen

Der US-amerikanische Autohersteller Ford veröffentlichte ein Patent, das kuriose "Strafen" für zahlungsunfähige Kund:innen vorsieht. Da kann es schon mal passieren, dass einem das eigene Auto vor der Nase wegfährt.
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Ford,Patent,
Ford hat kreative Ideen, wie man ausständige Zahlungen in Zukunft eintreiben könnte.

Man stelle sich vor, man geht in der Früh außer Haus und das eigene Auto ist weit und breit nicht zu sehen. Der Albtraum so mancher Pendler:innen und anders motivierter Autobesitzer:innen könnte nach einem neuen Patent von Ford künftig wahr werden. Der Automobilhersteller möchte Zahlungsausfälle in Zukunft nicht mehr hinnehmen. Diese kommen insbesondere aufgrund der Inflation und den steigenden Autokreditraten in den USA zunehmend vor. Nun hat Ford ein ausgeklügeltes System entwickelt, wie man säumige Kund:innen wohl unausweichlich zur Kasse bittet.

Drehen an der Eskalationsschraube

Laut dem am 23. Februar öffentlich gemachten Patent könnten Ford-Autos in Zukunft bei Zahlungsverzögerungen nach und nach zentrale Funktionen verlieren. Dabei wird an der Eskalationsschraube gedreht, bis die in Bedrängnis geratenen Ford-Besitzer:innen wohl nicht mehr anders können, als zu zahlen.

Sollte ein erster „friendly reminder“ von den Besitzer:innen geflissentlich ignoriert worden sein, folgt der erste Streich: Teile des Infotainment-Systems werden abgeschaltet. Wenn die Besitzer:innen trotz fehlender Berieselung aus den Autolautsprechern aber trotzdem munter weiterfahren, kommt der nächste Schlag: Man muss auf die komfortable Klimaanlage verzichten.

Der Gemütlichkeitsfaktor im Auto schwindet dahin. Zumal Ford einem auch noch die Möglichkeit des automatischen Auf- und Zusperrens nimmt. Auch die Nachbar:innen freuen sich nicht über die Zahlungsunfähigkeit der Ford-Inhaber:innen. Nächtliches Hupen, laute Alarmgeräusche oder ein aufgedrehtes Radio könnten auch deren Komfortlevel drastisch senken.

Ohne Umwege zum Schrottplatz

Haltet man bis hierhin dem schikanösen Druck stand, kommt man vielleicht spätestens dann zum Grübeln, wenn einen das eigene Auto zum ersten Mal aussperrt. Die Krönung behalten sich die Verfasser des Patents, vier Ford-Ingenieure, für die selbstfahrenden Exemplare ihrer Flotte vor. Diese können sich eigenständig aus dem Staub machen und wahlweise zu einer Fahrzeugrücknahme-Agentur oder auch gleich zum Schrottplatz fahren.

Kulant zeigen sich die Patentautoren im Falle von medizinischen Notfällen und/oder während der Arbeitswoche: Da sollen den Fahrer:innen die Dienste ihrer Vehikel gnädigerweise erhalten bleiben.

Patent: Nur so eine Idee

Das Patent wurde bereits im August 2021 beim US-amerikanischen Patentamt eingereicht. Die Anmeldung bedeutet nicht zwingend, dass Ford die Inhalte des Patents wirklich durchsetzen möchte, sondern lediglich die Idee dazu schützen möchte. Theoretisch könnte Ford die in diesem Patent beschriebene Technologie und dazugehörigen Features jedoch bereits jetzt in jedem Ford-Auto mit Datenkonnektivität einsetzen. Keine zusätzliche Hardware müsse eingebaut werden, um das Vorhaben in die Realität umzusetzen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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