09.12.2024
EXIT

Skizeit geht strategisches Joint Venture mit dem Österreichischen Skiverband ein

Die Gründer von Skizeit verkündeten ihren Exit: Die Mehrheit ihres Unternehmens gehört nun der Austria Ski Team Handels- und Beteiligungs GmbH, einer Tochtergesellschaft des Österreichischen Skiverbands (ÖSV). Gemeinsam gingen sie ein strategisches Joint Venture ein.
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Andreas Sippl, Harald Hattinger und Roman Kuss (c) Ski Austria

Wintersport ist bekanntlich ein großer Teil der österreichischen Kultur. Als Ski-Enthusiast:in will man durchgehend über die Ergebnisse aktueller Skirennen informiert sein. Dafür sorgt die Plattform Skizeit.at: Mit über 2.000 Rennen, 2,5 Millionen Besucher:innen und 18 Millionen Seitenaufrufen pro Jahr positioniert sie sich selbst als führende Ski-Ergebnisplattform Österreichs.

Seit dem Website-Launch im Jahr 2002 entwickelte sich Skizeit kontinuierlich weiter. Anfang Dezember verkündeten die Gründer den Höhepunkt: Skizeit geht ein strategisches Joint Venture mit der Austria Ski Team Handels- und Beteiligungs GmbH – eine Tochtergesellschaft des ÖSV – ein. Diese übernimmt 74,99 Prozent der Anteile am Unternehmen. Die Partnerschaft bringt nicht nur Veränderungen auf Führungsebene mit sich, sondern auch die Umbenennung des Unternehmens. Ziel ist es, eine umfassende digitale Lösung für den österreichischen Wintersport zu schaffen und Skizeit.at weiter aufzubauen.

Joint Venture als „logischer, nächster Schritt“

Der Österreichische Skiverband (ÖSV) ist bereits seit Dezember 2019 offizieller Lizenznehmer der Plattform. Daher ist es wohl wenig überraschend, dass die Zusammenarbeit nun auf eine neue Ebene gebracht wurde. Laut Presseaussendung entstand die enge Partnerschaft durch die gemeinsame Leidenschaft für den Wintersport – die Gründung eines Joint Ventures war daher „für beide Seiten ein logischer, nächster Schritt“.

Die verbleibenden Anteile der „Skizeit Time & Data FlexCo“ teilen sich Andreas Sippl und Skizeit-Gründer Christian Hattinger mit jeweils 12,5 Prozent. Neben Sippl und Hattinger ergänzt Roman Kuss künftig die dreiköpfige Geschäftsführung.

Roman Kuss bringt als Bereichsleiter für Verbands-, Mitglieder- und Innovationsmanagement im ÖSV seine Expertise ins Unternehmen ein. Als neuer Geschäftsführer von Skizeit will er „die Wettkampfdurchführung für alle im ÖSV vertretenen Sportarten moderner und effizienter machen. Mit benutzerfreundlichen, digitalen Lösungen soll die Arbeit für Landesskiverbände, Vereine und Funktionäre vereinfacht und reduziert werden, damit das Hauptaugenmerk weiterhin auf dem Sport liegen kann“, heißt es in der Aussendung.

Weiterentwicklung der Vision eines „papierlosen Rennens“

Das Joint Venture bringt auch den Skizeit-Gründern einige Vorteile. Für die beiden Softwareentwickler eröffnet die Partnerschaft neue Möglichkeiten, ihre ursprüngliche Vision eines „papierlosen Rennens“ weiter zu verwirklichen. „Unsere Ideenbox für Erweiterungen und Verbesserungen auf allen Ebenen der Wettkampforganisation und Durchführung ist sehr voll – und mit dieser gemeinsamen Partnerschaft können wir vieles jetzt im direkten Austausch mit Ski Austria umsetzen und im Interesse der Vereine und des Sports in unsere Produkte integrieren“, betonen Sippl und Hattinger.

Im Jahr 2002 brachte Gründer Harald Hattinger die Plattform Skizeit.at auf den Markt. Zwei Jahre später kam Andreas Sippl zum Unternehmen hinzu. Die offizielle Firmengründung folgte 2012 unter dem Namen HATTsolution OG. Im September dieses Jahres durchlief das Unternehmen eine Umstrukturierung und firmierte als Skizeit FlexCo. Nur drei Monate später entstand durch die Partnerschaft mit dem ÖSV das Joint Venture mit neuem Firmensitz in Innsbruck: die „Skizeit Time & Data FlexCo“.

Im Fokus steht laut Unternehmen zukünftig die „Reduzierung der administrativen Komplexität, das Automatisieren wichtiger Prozesse und die Erleichterung der Kommunikation zwischen Verbänden, Vereinen und Athlet:innen“.

Skizeit: führende Ergebnisplattform für Skirennen

Die „Skizeit Time & Data FlexCo“ positioniert sich in erster Linie als führende Ergebnisplattform für Skirennen in Österreich. Ergänzend dazu bietet sie weitere Dienstleistungen, darunter „OnTime LIVE!“ – eine Auswertungssoftware, die mit 550 Lizenznehmern als meistgenutzte Lösung im österreichischen Skisport gilt. Die Community-Plattform „wir.auf.ski“ zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen Verbänden und ihren Mitgliedern zu erleichtern. Zusätzlich ermöglicht sie Vereinen und Athlet:innen einen aktuellen Außenauftritt.

Skizeit setzt laut eigenen Angaben auf digitale Tools, ausgefeilte Datenanalyse und eine etablierte Infrastruktur, um Ergebnisse und Statistiken effizient zu erfassen, zu verarbeiten und darzustellen. Von der Partnerschaft mit dem ÖSV erhofft sich das Unternehmen nicht nur den Zugang zu einem starken Netzwerk und jahrzehntelanges Know-how im Skisport, sondern auch eine „tiefe Verankerung“ in der österreichischen Sportkultur.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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