09.12.2024
EXIT

Skizeit geht strategisches Joint Venture mit dem Österreichischen Skiverband ein

Die Gründer von Skizeit verkündeten ihren Exit: Die Mehrheit ihres Unternehmens gehört nun der Austria Ski Team Handels- und Beteiligungs GmbH, einer Tochtergesellschaft des Österreichischen Skiverbands (ÖSV). Gemeinsam gingen sie ein strategisches Joint Venture ein.
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Andreas Sippl, Harald Hattinger und Roman Kuss (c) Ski Austria

Wintersport ist bekanntlich ein großer Teil der österreichischen Kultur. Als Ski-Enthusiast:in will man durchgehend über die Ergebnisse aktueller Skirennen informiert sein. Dafür sorgt die Plattform Skizeit.at: Mit über 2.000 Rennen, 2,5 Millionen Besucher:innen und 18 Millionen Seitenaufrufen pro Jahr positioniert sie sich selbst als führende Ski-Ergebnisplattform Österreichs.

Seit dem Website-Launch im Jahr 2002 entwickelte sich Skizeit kontinuierlich weiter. Anfang Dezember verkündeten die Gründer den Höhepunkt: Skizeit geht ein strategisches Joint Venture mit der Austria Ski Team Handels- und Beteiligungs GmbH – eine Tochtergesellschaft des ÖSV – ein. Diese übernimmt 74,99 Prozent der Anteile am Unternehmen. Die Partnerschaft bringt nicht nur Veränderungen auf Führungsebene mit sich, sondern auch die Umbenennung des Unternehmens. Ziel ist es, eine umfassende digitale Lösung für den österreichischen Wintersport zu schaffen und Skizeit.at weiter aufzubauen.

Joint Venture als „logischer, nächster Schritt“

Der Österreichische Skiverband (ÖSV) ist bereits seit Dezember 2019 offizieller Lizenznehmer der Plattform. Daher ist es wohl wenig überraschend, dass die Zusammenarbeit nun auf eine neue Ebene gebracht wurde. Laut Presseaussendung entstand die enge Partnerschaft durch die gemeinsame Leidenschaft für den Wintersport – die Gründung eines Joint Ventures war daher „für beide Seiten ein logischer, nächster Schritt“.

Die verbleibenden Anteile der „Skizeit Time & Data FlexCo“ teilen sich Andreas Sippl und Skizeit-Gründer Christian Hattinger mit jeweils 12,5 Prozent. Neben Sippl und Hattinger ergänzt Roman Kuss künftig die dreiköpfige Geschäftsführung.

Roman Kuss bringt als Bereichsleiter für Verbands-, Mitglieder- und Innovationsmanagement im ÖSV seine Expertise ins Unternehmen ein. Als neuer Geschäftsführer von Skizeit will er „die Wettkampfdurchführung für alle im ÖSV vertretenen Sportarten moderner und effizienter machen. Mit benutzerfreundlichen, digitalen Lösungen soll die Arbeit für Landesskiverbände, Vereine und Funktionäre vereinfacht und reduziert werden, damit das Hauptaugenmerk weiterhin auf dem Sport liegen kann“, heißt es in der Aussendung.

Weiterentwicklung der Vision eines „papierlosen Rennens“

Das Joint Venture bringt auch den Skizeit-Gründern einige Vorteile. Für die beiden Softwareentwickler eröffnet die Partnerschaft neue Möglichkeiten, ihre ursprüngliche Vision eines „papierlosen Rennens“ weiter zu verwirklichen. „Unsere Ideenbox für Erweiterungen und Verbesserungen auf allen Ebenen der Wettkampforganisation und Durchführung ist sehr voll – und mit dieser gemeinsamen Partnerschaft können wir vieles jetzt im direkten Austausch mit Ski Austria umsetzen und im Interesse der Vereine und des Sports in unsere Produkte integrieren“, betonen Sippl und Hattinger.

Im Jahr 2002 brachte Gründer Harald Hattinger die Plattform Skizeit.at auf den Markt. Zwei Jahre später kam Andreas Sippl zum Unternehmen hinzu. Die offizielle Firmengründung folgte 2012 unter dem Namen HATTsolution OG. Im September dieses Jahres durchlief das Unternehmen eine Umstrukturierung und firmierte als Skizeit FlexCo. Nur drei Monate später entstand durch die Partnerschaft mit dem ÖSV das Joint Venture mit neuem Firmensitz in Innsbruck: die „Skizeit Time & Data FlexCo“.

Im Fokus steht laut Unternehmen zukünftig die „Reduzierung der administrativen Komplexität, das Automatisieren wichtiger Prozesse und die Erleichterung der Kommunikation zwischen Verbänden, Vereinen und Athlet:innen“.

Skizeit: führende Ergebnisplattform für Skirennen

Die „Skizeit Time & Data FlexCo“ positioniert sich in erster Linie als führende Ergebnisplattform für Skirennen in Österreich. Ergänzend dazu bietet sie weitere Dienstleistungen, darunter „OnTime LIVE!“ – eine Auswertungssoftware, die mit 550 Lizenznehmern als meistgenutzte Lösung im österreichischen Skisport gilt. Die Community-Plattform „wir.auf.ski“ zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen Verbänden und ihren Mitgliedern zu erleichtern. Zusätzlich ermöglicht sie Vereinen und Athlet:innen einen aktuellen Außenauftritt.

Skizeit setzt laut eigenen Angaben auf digitale Tools, ausgefeilte Datenanalyse und eine etablierte Infrastruktur, um Ergebnisse und Statistiken effizient zu erfassen, zu verarbeiten und darzustellen. Von der Partnerschaft mit dem ÖSV erhofft sich das Unternehmen nicht nur den Zugang zu einem starken Netzwerk und jahrzehntelanges Know-how im Skisport, sondern auch eine „tiefe Verankerung“ in der österreichischen Sportkultur.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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