24.10.2025
MODE

skiracing.club: Salzburger Startup möchte den Weltcup-Style von der Piste auf die Straße bringen

Skiracing.club möchte den alpinen Skisport modernisieren. Hinter dem Online-Shop stehen drei Gründer, die auf offiziell lizenziertes Merchandise, europäische Fertigung und Community-Building setzen.
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Die Gründer von skiracing.club: Max Strametz, Peter Mitterhauser, Dominic Tritscher. Foto: skiracing.club

Trikots, Schals, Kappen – Fußballfans erkennt man sofort. Auf der Straße, in der U-Bahn, auf Festivals. Sie tragen die Farben ihres Vereins, grüßen, rufen oder nicken einander im Vorbeigehen zu.

Im alpinen Skisport ist das weit nicht so verbreitet. Und das obwohl Millionen Zuschauer:innen die Rennen verfolgen. Vor allem in Österreich ist der Sport sehr beliebt.

Dominic Tritscher, Max Strametz und Peter Mitterhauser, die Gründer des Salzburger Startups skiracing.club, fragen sich, warum der alpine Skisport zwar emotional aufgeladen ist, aber außerhalb der Rennen kaum sichtbar bleibt. Warum es keine Fanbase gibt, die sich auch abseits der Zielarena erkennt. Und warum Merch im Skisport oft aussieht wie Massenware. Zusammen bringen sie Marketing-Erfahrung, Eventmanagement rund um den Weltcup, Expertise im Online-Handel und die Liebe zum Wintersport mit.

„Wir produzieren nicht einfach Fan Artikel“

Ihre Idee: den alpinen Skisport vom Zeitraum der Rennen in den Alltag zu holen – in Form von Kleidung, Accessoires, Identität. So entsteht skiracing.club, ein im November 2024 gegründetes Startup aus dem Salzkammergut, das offiziell lizenzierte Kollektionen von Weltcup-Athlet:innen anbietet und gleichzeitig eine Community aufbauen will.

„Produkte sind nur der Einstieg. Der wahre Kern ist die Community: Menschen, die die gleiche Leidenschaft teilen, sich austauschen und gemeinsam den Sport feiern“, erklärt Dominic Tritscher, Co-Gründer von skiracing.club.

Was sie antreibt, klingt simpel: Fans wollen mehr als ein T-Shirt mit Namen. Deshalb würde skiracing.club nicht auf Massenware setzen, sondern auf limitierte Editionen. „Wir produzieren nicht einfach Fanartikel, sondern Dinge, die die Athleten selbst cool finden – und die Fans stolz tragen können“, so Peter Mitterhauser, Co-Gründer von skiracing.club.

Produziert werden soll in Europa, so wäre es nachhaltig, bewusst. Das garantiert skiracing.club auf Nachfrage: Rohlinge werden ausschließlich von zertifizierten Produzent:innen in Europa bezogen, veredelt würden die Produkte direkt in Schladming bei einem regionalen Partnerbetrieb. Somit könne Transparenz garantiert werden: kurze Wege, enge Kontrolle hinsichtlich Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen.

Der Online-Shop

Insgesamt sind im Online-Shop 57 verschiedene Produkte erhältlich: Hoodies, T-Shirts, Schals oder Kappen. Ein T-Shirt kostet rund 35 Euro, ebenso Schals und Kappen, Hoodies gibt es ab 70 Euro.

Momentan sind insgesamt sieben Kollektionen gelistet, darunter fünf mit Athlet:innen wie Manuel Feller, Sam Maes oder Timon Haugan. Die Athlet:innen selbst würden laut Pressemeldung hinter dem Konzept stehen. Außerdem gibt es zwei limitierte Kollektionen von skiracing.club selbst.

Der Shop ist 2024, kurz vor der Weltmeisterschaft in Saalbach, online gegangen. Konkrete Umsatzzahlen möchte skiracing.club derzeit nicht nach außen kommunizieren, sieht die bisherigen Ergebnisse jedoch als positiv an. Mit der Wintersaison 2025/2026 startet skiracing.club in seine erste vollständige Saison und will am Ende des zweiten Quartals besser bilanzieren können als zum jetzigen Zeitpunkt.

Finanzierung und Geschäftsmodell

Bisher wurde skiracing.club ausschließlich durch die Gründer und Umsätze finanziert. Es gibt keine externen Investor:innen und keine Fremdfinanzierung. Durch das kleine Team, das aus den drei Gründern besteht, versuchen sie, sämtliche Aufgaben „in-house“ abzudecken, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Durch die „on-demand“-Strategie produzieren sie nur, was tatsächlich bestellt wird. Das reduziere nicht nur Kosten, sondern auch Überproduktion und Abfall. Ziel sei es, ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen aufzubauen. Dem Team sei aber bewusst, dass nachhaltiger Erfolg Zeit brauche.

Die langfristige Vision hinter skiracing.club

Langfristig wollen die Gründer ihren Online-Shop zur ersten Adresse für Ski-Lifestyle und Athleten-Merchandise machen. Dafür sind der Ausbau der Plattform, stärkere Community-Features und Kooperationen mit Marken, Events und weiteren Athlet:innen geplant.

„Unsere Vision ist, dass der Zielraum irgendwann aussieht wie bei der Formel 1 – Fans in Farben, die für Identität, Emotion und Nähe stehen“, so Max Strametz.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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