15.09.2021

SkinScreener: Sechsstelliges Investment für Grazer Hautkrebs-Vorsorge-App

Hinter der Smartphone-App steckt das Grazer Startup medaia. Mittels Künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht SkinScreener die frühzeitige Erkennung von Hautkrebs. Das globale Marktpotenzial hat nun die Valnon Holding zu einem Investment bewogen.
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Stefan Liechtenstein, GF Valnon Holding + Michael Tripolt, Gründer medaia GmbH und Dermatologe
Stefan Liechtenstein, GF Valnon Holding + Michael Tripolt, Gründer medaia GmbH und Dermatologe © medaia GmbH

Hautkrebs entwickelt sich immer mehr zur Volkskrankheit und Früherkennung rettet Leben. Die Smartphone-App SkinScreener kann Hautveränderungen, die Anzeichen von schwarzem oder weißem Hautkrebs aufweisen, erkennen und übermittelt Benutzer:innen eine leicht verständliche Risikobewertung. Die Zuverlässigkeit der Erkennung einer Hautveränderung liege bei SkinScreener bei 95 Prozent – das sollen klinische Studien bewiesen haben.

Fünf Jahre lang hat das Grazer Startup medaia gemeinsam mit Dermatologinnen und Dermatologen an der App gearbeitet. Derzeit steht das EU-weit zertifizierte Medizinprodukt in Österreich und Deutschland sowie in Großbritannien und Irland in den Stores von Apple als auch Google zum Download zur Verfügung. In Europa verzeichnet die App bereits 30.000 Nutzer:innen. Auch die Österreichische Krebshilfe befürwortet den SkinScreener, allerdings ersetze die App nicht die hausärztliche Untersuchung, die einmal pro Jahr empfohlen wird.

SkinScreener überzeugt mit globalem Marktpotenzial

Bereits jetzt hat der englische Markt mit 41 Prozent Marktanteil den deutschsprachigen überholt. Dies sei laut medaia ein Indiz für globales Marktpotenzial. Auch die in Wien ansässige Valnon Holding erkennt dieses und investiert einen nicht näher bezifferten sechsstelligen Betrag in das Projekt. Die nächsten Expansionsschritte sind mit Frankreich, Italien sowie Spanien bereits geplant – Australien und die USA sind neue Zielmärkte.

“Mit SkinScreener verfügt die medaia GmbH über die weltweit führende KI zur frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs. Aus anfänglichem Interesse entstand rasch der Wunsch, das junge und innovative Team, die Spezialisierungen reichen von Neurowissenschaften über Medizin bis hin zu biomedizinischer Technik, zu unterstützen”, erklärt der Geschäftsführer der Valnon Holding, Stefan Liechtenstein.

Dermatologe und Gründer Michael Tripolt betont: “Ich freue mich, mit der Valnon Holding einen strategischen und finanzkräftigen Partner begrüßen zu dürfen. Gemeinsam möchten wir unseren dynamischen Expansionskurs in und außerhalb Europas fortsetzen. Unsere Mission ist es, KI für medizinische Anwendungen zu entwickeln, die das Potential haben, die individuelle Gesundheit unabhängig von der lokalen medizinischen Infrastruktur zu verbessern. Mit SkinScreener ist uns dies bereits gelungen.”

Kooperation mit Wiener Städtischen

Erst im Sommer wurde SkinScreener-Kooperation mit der Wiener Städtischen verkündet. Die Versicherung bietet ihren Kund:innen mit einer Krankenversicherung in einer befristeten Aktion die Möglichkeit, die Smartphone-App ein Jahr lang kostenlos zu nutzen und damit das persönliche Risiko von veränderten Hautarealen zu bestimmen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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