15.03.2018

Skinnovation 2018: Pitching, Powder und Party!

Skitag oder Startupkonferenz – die Tiroler von Skinnovation machten da zum vierten mal keine Unterschied und brachten Startups, Speaker und Investoren auf die Piste. Wer braucht schon einen Elevator-Pitch, wenn’s im Sessellift auch geht!
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Skinnovation 2018
(c) Skinnovation: Beim Finale
kooperation

60 Pistenkilometer, 200 Paar Ski, 50 Snowboards, 30 Pitches im Skilift, 26 Hüttentalks & Workshops: Skinnovation 2018 ging auch heuer wieder symbolhaft von der Piste: Wer stürzt, richtet sicher wieder auf. Und wer ganz oben am Gipfel ist, weiß, dass er einmal ganz unten angefangen hat – mit nichts als einer Idee vom großen Aufstieg. Und genauso freute sich auch Gründerin Kathrin Treutinger über die Entwicklung von Skinnovation: „Wir sind sehr zufrieden mit der diesjährigen Konferenz“, sagt sie und fügt hinzu: „Und natürlich sehr stolz auf die Entwicklung von einem kleinen Studentenskitag mit knapp 30 Leuten zu einer internationalen Startup Konferenz mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ganz Europa“.

+++ Skinnovation: Wo Startups im Sessellift pitchen +++

„Nicht immer auf ‚die Alten‘ hören“

Beim Kick-off am vergangenen Donnerstagabend wurden die TeilnehmerInnen vom Tiroler Wirtschaftskammer-Präsidenten Jürgen Bodenseer begrüßt: Man solle als Junger Mensch nicht immer auf „die Alten“ hören und neue Dinge ausprobieren. Danach sprach Keynote Speaker Patrick Dermak von der Social Media Agentur Adbaker aus Köln über die „new rules of Facebook performance advertising“. Inhaltlicher Höhepunkt des ersten Tages: Die von Hannah Klose moderierte Panel-Diskussion zum Thema „Zukunft des Skifahrens“ mit einer durchaus tiefer gehenden Diskussion zum Thema Klima- und Umweltschutz.

Video-Interview mit den Organisatoren:

25 Microsoft-Mitarbeiter dabei

Am Freitag wurden die Teilnehmer dann auf die Pisten des Tiroler Skigebiets Axamer Lizum losgelassen – und immerhin 40 Prozent von ihnen hatten laut Organisatorenteam zuvor angegeben Ski- oder Snowboard-Profis zu sein. Zum Talk an verschiedenen Roundtables lud unter anderem Microsoft ein. 25 Mitarbeiter des Software-Konzerns waren bei Skinnovation 2018 mit dabei.

7 Minuten Pitch im Sessellift

Nachmittags wurden dann die Startups zum Lift-Pitch gebeten. Im 4er-Sessellift wurde jeweils ein Startup mit zwei Investoren zusammengebracht. Bekannte Financiers wie Marie-Helene Ametsreiter von Speedinvest, Brittany Laughlin von Lattice Ventures aus New York und Christian Winkler von btov Ventures aus Zürich stiegen gemeinsam mit den Startups in den Lift um sich bei der siebenminütigen Bergfahrt von den Ideen der potentiellen Gründer überzeugen zu lassen.

Skinnovation 2018
(c) Skinnovation

Von Tourismus über Corporate-Startup Engagement bis zu Manufacturing

Am zweiten Skitag ging es in das Skigebiet Schlick2000 am Eingang des Tiroler Stubaitals. Auf insgesamt drei Hütten erwartete die Skinnovatoren, wie Skinnovation seine Teilnehmer nennt, ein breitgefächertes Angebot an Vorträgen. Unter anderem diskutierten Strategic Management und Tourismus-Experte Johann Füller von der Universität Innsbruck, Entrepreneurship-Forscher Fredrik Hacklin von der ETH Zürich und Technologie-Management-Experte Tobias Fredberg gemeinsam mit den Startups wie Kooperationen zwischen Corporates und Startups erfolgreicher sein können. Chris Obereder, der auf der Forbes 30Under30-Liste steht, führte in die „Secrets of Silicon Valley“ ein und Rustem Akishbekov von Robo Wunderkind teilte seine Erfahrungen mit dem Manufacturing in China.

Valanx setzt sich beim Pitch Contest der Skinnovation 2018 durch

Für das Finale von Skinnovation 2018 am Samstagabend hatten sich schließlich acht der 30 Startups aus dem Skilift-Pitches qualifiziert und durften auf der großen Bühne vor Jury und Publikum im Congress-Zentrum der Tiroler Landeshauptstadt pitchen. Der Gewinner: Michael Lukesch, Co-Founder von Valanx. Gemeinsam mit Patrik Fladischer entwickelt er bei Valanx medizinische Heilmethoden, die auf einer speziellen, patentierten Aminosäure beruhen. Es soll etwa die Behandlung von Krebs unterstützt werden.

+++ 123sonography: Wiener E-Learning-Startup expandiert nach Boston +++


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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