16.04.2024
HYGIENE

Skeetoo: Salzburger Startup launcht Seife mit Gelsenschutz

Vom FH-Projekt zum FlexCo-Startup: Das Konzept einer Duschseife mit Gelsenschutz überzeugte auch außerhalb der Vorlesungsräume, weshalb Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader damit den Schritt in die Selbstständigkeit wagten.
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Gründerinnen Kathrin Buchinger-Schlader (li.) und Daniela Gefahrt (re.) mit ihren beiden Skeetoo-Seifen. (c) Skeetoo

Noch rechtzeitig vor dem Start der Gelsensaison beginnt Skeetoo diese Woche mit dem Verkauf von festen Duschseifen mit Stechmückenschutz. Über den Online-Shop sind sie in zwei Duftrichtungen erhältlich: Die zartrosa „Natürlich Fruchtig“-Seife riecht nach Grapefruit, die grüne „Belebend Frisch“-Seife nach Minze. Beide bestehen aus natürlichen Inhaltsstoffen, der Duft entsteht durch ätherische Öle und hebt sich von dem typischen scharfen Geruch ab, für den herkömmliche Gelsenabwehrmittel bekannt sind.

Vom Studienprojekt zum Startup

Skeetoo: Der Name ist ein Mix aus dem englischen Wort „Skin“ für Haut und Mosquito. Also gut für die Haut und schlecht für die Gelsen: Das ist der Claim des Salzburger Startups, das die Studienkolleginnen Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader erst im März gegründet haben. Sie haben sich dabei für die neue Gesellschaftform FlexCo entschieden.

Vor zwei Jahren bekamen die beiden nunmehrigen Gründerinnen im Rahmen ihres Studiums „KMU Entrepreneurship und Management“ an der FH Salzburg den Auftrag, ein Geschäftskonzept zu entwickeln. Die Idee zu Skeetoo entstand spontan: „Wir haben uns zu einer Gruppe zusammengetan und dann bei einem Prosecco-Frühstück mal überlegt, was uns so einfällt – und dann sind wir auf die Idee gekommen“, erinnert sich Gefahrt.

Schutz von Labor bestätigt

„Wir waren irgendwann so überzeugt von dem Projekt, dass wir gesagt haben, eigentlich brauchen wir das“, so Gefahrt. Für die Entwicklung der Seifen und der Überprüfung ihrer Wirkung kooperierten die beiden Studentinnen mit einem Labor in Regensburg, das europaweit führend in der Forschung an Stechmücken ist.

Das Ergebnis: Die Seife wirkt, Gelsen halten Abstand. Mit regelmäßiger Verwendung der Seife verstärkt sich der Effekt. „Ein natürliches Abwehrmittel wird nie so effektiv sein wie ein chemisches, das ist klar. Aber einem gemütlichen Abend im Freien steht nichts im Wege“, erklärt Gefahrt.

Die Skeetoo-Palette wächst

Auch in Zukunft wollen die beiden mit wissenschaftlicher Unterstützung weitere Alternativen zu herkömmlichen Gelsenmitteln entwickeln. Unter anderem ist dafür eine Langzeitstudie mit einer MedUni geplant. Die Produktpalette soll dadurch um weitere Kosmetikprodukte wie Bodylotion und Sonnencreme erweitert werden. „Die ersten Prototypen zu diesen Produkten haben wir schon gemacht und testen lassen – auch diese Ergebnisse waren sehr gut“, verrät Gefahrt.

Bisher haben die beiden Gründerinnen Skeetoo mit Eigenkapital aufgebaut, für den Marktstart folgte nun eine erste FFG-Förderung über 6.000 Euro. Künftig wolle man jedoch „auf alle Fälle“ weiter auf Investor:innensuche gehen.

Foxhole Security ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: Nano Ventures, Mata Origin und Foxhole Security.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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