16.04.2024
HYGIENE

Skeetoo: Salzburger Startup launcht Seife mit Gelsenschutz

Vom FH-Projekt zum FlexCo-Startup: Das Konzept einer Duschseife mit Gelsenschutz überzeugte auch außerhalb der Vorlesungsräume, weshalb Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader damit den Schritt in die Selbstständigkeit wagten.
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Gründerinnen Kathrin Buchinger-Schlader (li.) und Daniela Gefahrt (re.) mit ihren beiden Skeetoo-Seifen. (c) Skeetoo

Noch rechtzeitig vor dem Start der Gelsensaison beginnt Skeetoo diese Woche mit dem Verkauf von festen Duschseifen mit Stechmückenschutz. Über den Online-Shop sind sie in zwei Duftrichtungen erhältlich: Die zartrosa „Natürlich Fruchtig“-Seife riecht nach Grapefruit, die grüne „Belebend Frisch“-Seife nach Minze. Beide bestehen aus natürlichen Inhaltsstoffen, der Duft entsteht durch ätherische Öle und hebt sich von dem typischen scharfen Geruch ab, für den herkömmliche Gelsenabwehrmittel bekannt sind.

Vom Studienprojekt zum Startup

Skeetoo: Der Name ist ein Mix aus dem englischen Wort „Skin“ für Haut und Mosquito. Also gut für die Haut und schlecht für die Gelsen: Das ist der Claim des Salzburger Startups, das die Studienkolleginnen Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader erst im März gegründet haben. Sie haben sich dabei für die neue Gesellschaftform FlexCo entschieden.

Vor zwei Jahren bekamen die beiden nunmehrigen Gründerinnen im Rahmen ihres Studiums „KMU Entrepreneurship und Management“ an der FH Salzburg den Auftrag, ein Geschäftskonzept zu entwickeln. Die Idee zu Skeetoo entstand spontan: „Wir haben uns zu einer Gruppe zusammengetan und dann bei einem Prosecco-Frühstück mal überlegt, was uns so einfällt – und dann sind wir auf die Idee gekommen“, erinnert sich Gefahrt.

Schutz von Labor bestätigt

„Wir waren irgendwann so überzeugt von dem Projekt, dass wir gesagt haben, eigentlich brauchen wir das“, so Gefahrt. Für die Entwicklung der Seifen und der Überprüfung ihrer Wirkung kooperierten die beiden Studentinnen mit einem Labor in Regensburg, das europaweit führend in der Forschung an Stechmücken ist.

Das Ergebnis: Die Seife wirkt, Gelsen halten Abstand. Mit regelmäßiger Verwendung der Seife verstärkt sich der Effekt. „Ein natürliches Abwehrmittel wird nie so effektiv sein wie ein chemisches, das ist klar. Aber einem gemütlichen Abend im Freien steht nichts im Wege“, erklärt Gefahrt.

Die Skeetoo-Palette wächst

Auch in Zukunft wollen die beiden mit wissenschaftlicher Unterstützung weitere Alternativen zu herkömmlichen Gelsenmitteln entwickeln. Unter anderem ist dafür eine Langzeitstudie mit einer MedUni geplant. Die Produktpalette soll dadurch um weitere Kosmetikprodukte wie Bodylotion und Sonnencreme erweitert werden. „Die ersten Prototypen zu diesen Produkten haben wir schon gemacht und testen lassen – auch diese Ergebnisse waren sehr gut“, verrät Gefahrt.

Bisher haben die beiden Gründerinnen Skeetoo mit Eigenkapital aufgebaut, für den Marktstart folgte nun eine erste FFG-Förderung über 6.000 Euro. Künftig wolle man jedoch „auf alle Fälle“ weiter auf Investor:innensuche gehen.

Foxhole Security ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: Nano Ventures, Mata Origin und Foxhole Security.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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