16.12.2024
PERSONALIE

Single Use Support ernennt Darren Verlenden zum neuen CEO

Das Kufsteiner Scaleup Single Use Support vermeldet einen Wechsel in der Geschäftsführung. Der ehemalige CEO Praxmarer wird zum COO. Auch CCO und zwei Beiräte werden verkündet.
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Christian Praxmarer, ab sofort COO, sowie Darren Verlenden, ab sofort CEO von Single Use Suport (c) Single Use Support

Das 2016 gegründete Tiroler Scaleup Single Use Support entwickelt und erzeugt mechatronische Anlagen für die Pharmaindustrie. Konkret hat sich das Unternehmen der Gründer Johannes Kirchmair und Thomas Wurm auf Komplettlösungen für den Umgang mit Flüssigarzneimitteln spezialisiert. Single Use Support positioniert sich indes als Anbieter von innovativen Flüssigkeitsmanagement- und Kühlkettenlösungen für die biopharmazeutische Industrie.

Mehrheitsübernahme nach Exit-Gerüchten

Gut sieben Jahre nach seiner Gründung stand ein „Milliarden-Exit“ im Raum – damals soll der Laborausrüster Sartorius Interesse an einer Übernahme bekundet – brutkasten berichtete. Im Mai dieses Jahres kam schließlich die Botschaft zur Mehrheitsübernahme. Allerdings nicht vom besagten Laborausrüster. Die dänische Novo Holdings übernahm mit 60 Prozent die Mehrheit an Single Use Support – der Kaufpreis wurde nicht genannt.

Nun bekommt das Unternehmen mit Darren Verlenden einen neuen CEO. Zuletzt war Verlenden als Executive Vice President für den Bereich Prozesslösungen bei der Merck KGaA Darmstadt Deutschland tätig. Bisher weist Verlenden über 20 Jahre Erfahrung im Life-Science Bereich vor. In seiner neuen Position soll er für die Wachstumsstrategie und den Ausbau der globalen kommerziellen und operativen Präsenz des Tiroler Scaleups verantwortlich sein.

Verlenden wird CEO, Praxmarer nun COO

„Ich freue mich darauf, einem so talentierten Team beizutreten und Single Use Support dabei zu helfen, die nächste Phase seines Wachstumskurses einzuleiten“, so Verlenden. „Das Portfolio hat einen außergewöhnlichen, differenzierten Wert und eine starke Tradition in der Bereitstellung innovativer Lösungen, die den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Kunden gerecht werden.“

Christian Praxmarer, der seit November 2023 als CEO im Kufsteiner Scaleup tätig war, wird als Co-Geschäftsführer und Chief Operating Officer mit Sitz in Kufstein weiterhin „ein wichtiger Teil des Führungsteams“ sein, heißt es vom Unternehmen. Gemeinsam soll das Führungsteam daran arbeiten, die Marktposition des Unternehmens zu stärken.

Johan Hueffer, Senior Partner, Principal Investments bei Novo Holdings, dem Mehrheitseigentümer des Scaleups, sagt zum Führungswechsel: „Wir freuen uns, Darren im Single Use Support Team begrüßen zu dürfen. Er ist eine dynamische, globale Führungspersönlichkeit mit hochrelevanter Erfahrung und passt hervorragend in die Single Use Support Organisation.“

Neue CCO und zwei neue Beiräte

Zusätzlich zur Ernennung des neuen CEOs hat Single Use Support sein Führungsteam mit Ulrike Lemke als Chief Commercial Officer (CCO) verstärkt. Lemke war zuvor in leitenden Positionen im Bereich Handel und Produktion bei Lonza, Sartorius und zuletzt bei Recipharm tätig.

Darüber hinaus wurden zwei leitende unabhängige Direktoren in den Beirat von Single Use Support berufen. Meeta Gulyani, die über Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Strategie und M&A in der Pharma- und Life-Science-Industrie verfügt, sowie Stefan Stoffel, der über Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Betrieb und Produktion in der Bioprozessindustrie verfügt. Beide werden künftig als Beiräte von Single Use Support fungieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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