06.05.2025
UNTER EINER BEDINGUNG

SimVenture bekommt 2m2m-Investment-Zusage über eine Million Euro

Der Körper macht, was der Kopf erwartet: Mit diesem Konzept will das Startup SimVenture aus Grieskirchen Flugsimulatoren neu denken.
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SimVenture: CEO Georg Schmiedl und Gründer Norman Eisenköck
SimVenture: CEO Georg Schmiedl und Gründer Norman Eisenköck | Foto: SimVenture

Noch einmal tief Luft holen, dann springt er, stürzt in die Tiefe – und hebt ab. Er manövriert sich durch Schluchten, vorbei an Felsvorsprüngen, steigt über Wälder auf. Bis die Simulation vorbei ist. Solche Flüge in die Virtual Reality will SimVenture in Zukunft vielen ermöglichen. Das Startup arbeitet an einer Full Body Integration, das heißt, der Mensch baumelt in der Apparatur. Das soll sein Gehirn überzeugen: Der Körper fliegt wirklich. Als CEO und Co-Founder an der Spitze des Unternehmens: Jollydays-Gründer Georg Schmiedl. Sein Team bekommt in der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ eine Investment-Zusage über eine Million Euro.

Flugsimulator gibt motorisches Feedback

Gründer Norman Eisenköck hat ihn 2023 an Bord geholt. Eisenköck selbst, ein Mann, der früher Simulatoren für Jet- und Hubschrauberpiloten baute, tüftelt seit der Gründung 2021 am virtuellen Flugerlebnis. Womit sich das Startup hervorheben will? Motion Sickness soll komplett eliminiert werden.

Das soll gelingen, indem der gesamte Körper Teil der Simulation wird. Der Mensch hängt frei in der Vorrichtung, sein Simulatoranzug ähnelt einem Wingsuit. Pilot:innen sollen den Flug über Körperbewegungen steuern können, motorisches Feedback spüren sie sofort. VR-Brille, Sound, Wind, Gerüche sowie Wärme und Kälte sollen das Erlebnis der Realität so nahe bringen wie möglich. „Dein Körper macht genau das, was dein Kopf erwartet“, erklärt CEO Schmiedl im Gespräch mit brutkasten. Mehr als 100 Personen haben bis jetzt an Testflügen im Linzer Designstudio teilgenommen.

SimVenture-Gründer Norman Eisenköck im Testflug
SimVenture-Gründer Norman Eisenköck im Testflug | Foto: SimVenture

2m2m-Investment an Bedingung geknüpft

Laut Schmiedl ist das erste Produkt, der WingSim, marktreif. Finanziert haben die Entwicklung einige Förderungen, von tech2b und der FFG, eine stille Beteiligung der oberösterreichischen KGG UBG, Mietzuschüsse der Stadt Linz und 250.000 Euro Investment einer Privatperson.

In der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ haben nun Matthias Muther und Andreas Jäger zugesagt, jeweils 500.000 Euro in das Startup investieren zu wollen. Die beiden Investoren haben den Deal allerdings an eine Bedingung geknüpft. „Sie haben gesagt, dass wir den WingSim verkaufen müssen und da sind wir gerade dran“, sagt Schmiedl. Fünf verkaufte Produkte sollen es insgesamt sein. Für den Markteintritt fehlt aber noch immer Geld.

Der soll übrigens gar nicht primär in Österreich erfolgen. Stattdessen zielt SimVenture auf Märkte in Asien, USA und dem Nahen Osten. Die Eintrittskarten sollen sozusagen weitere Investor:innen finanzieren. SimVenture sucht sie gerade – und befindet sich in Gesprächen, laut Schmiedl sieht es vielversprechend aus.

Extremsport-Simulationen

Neben dem Wingsuit-Fliegen sind auch andere Anwendungen denkbar. „Wenn der ganze Körper zum Teil der Sportsimulation wird, gibt es Weniges am Markt, das wirklich gut funktioniert“, sagt Schmiedl. Drei Simulator-Basen sind dafür in Arbeit: der WingSim, die horizontale für Flüge à la Iron Man, Tauchgänge und Ski-Experimente in der Luft. Dazu kommen in Zukunft eine schräge Rampe fürs Downhill-Biken und ein Hightech-System mit hydraulischem Arm, das Surfen und Skifahren in voller Bewegungsfreiheit simuliert – Sprünge, Powder, alles soll drin sein. Auch ein Einsatz in der Reha wäre laut Schmiedl möglich.

Aber bevor das zur Realität wird, muss der WingSim in den Verkauf. Der Plan: Das Modell auf den Leitmessen der Branche präsentieren, jenen der International Association for Amusement Parks and Attractions (IAAPA). „Wir haben sogar eine Einladung bekommen. Aber damit wir diese Messen bespielen können, ist mehr Geld notwendig“, sagt Schmiedl. Aktuell sieht es aber gar nicht so schlecht aus – auf Messen in Riad und Dubai ist der Co-Founder mit seinem Team bereits vertreten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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