07.11.2016

Pitching-Tipps von Silicon Valley-VCs | Teil 2: Was bietet das Startup?

Gastbeitrag. Der Innovationsberater, Autor und Silicon Valley-Experte Mario Herger hat für den Brutkasten Tipps für den perfekten Pitch von Silicon Valley-Investoren zusammengetragen.
/artikel/silicon-valley-pitch-2
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Silicon Valley-Investoren hören pro Jahr hunderten, sogar tausenden Startup-Pitches zu. Da kann es leicht frustrierend werden, wenn wesentliche Informationen zu einem Startup den Gründern regelrecht aus der Nase gezogen werden müssen. Einige VCs und Business Angels bieten deshalb Kurse oder Anleitungen an, was sie von Gründern in einem Pitch hören möchten. Die folgende Liste ist eine Zusammenfassung dieser Best-Practice-Tipps von Silicon-Valley-Investoren:


Teil 1: Warum investieren? | Teil 3: Was ist der genaue Plan?


4) Einzigartige Lösung

 Ein VC möchte folgendes wissen:
  1. Was genau ist das Produkt oder die Dienstleistung, das/die die Kunden kaufen?
  2. Was ist das Wertversprechen, der wirtschaftliche Nutzen, was sind andere Vorteile?
  3. Trugen Kunden zur Produktentwicklung bei? Ist die Lösung weiterreichend oder eher für einen eingeschränkten Bereich anwendbar?
  4. Wie viel kostet die Lösung?
  5. Gibt es eine ganze Produktpalette?
  6. Gibt es Kennzahlen und andere Meilensteine, die genannt werden können?
Übliche Fehler:
  • Es gibt keinen klaren Geschäftsnutzen oder ROI.
  • Das Design ist durch Kunden nicht verifiziert.
  • Das Ganze klingt eher nach einem Beratungsunternehmen, aber keinem Startup mit skalierbarem Produkt oder Dienstleistung.

Gute Vorgehensweise:

  • Das Startup arbeitet mit den Kunden als Designpartner.
  • Das Startup hat Kunden im Advisory Board.
  • Es gibt eine externe Marktvalidierung und –forschung.

5) Zugrundeliegende Technologie

 Ein VC möchte folgendes wissen:
  1. Wie funktioniert die zugrundeliegende Technologie?
  2. Was ist die geheime Zutat?
  3. Wie schwierig ist es, die Technologie umzusetzen?
  4. Ist das Produkt fertig? Ist das, was bei der Pitchdemo gezeigt wird, das Endprodukt?
  5. Sind die wichtigsten Bestandteile patentiert? Sind Patente eingereicht? Gibt es ein globales Patent?
Übliche Fehler:
  • Es werden für einen wenig spezialisierten VC zu viele Details genannt.
  • Es sind zu viele Anpassungen notwendig um das Produkt skalieren und warten zu können.

Gute Vorgehensweise:

  • Ein einfaches Diagramm vorbereiten, das zeigt wie die Technologie in das Kundensystem passt.

6) Zielmarkt

Ein VC möchte folgendes wissen:
  1. Wie sieht der primäre Zielmarkt aus?
  2. Wir groß ist der Markt heute und in Zukunft?
  3. Wie sieht die Compound Annual Growth Rate (CAGR) aus?
  4. Was sind die zugrundeliegenden Marktkräfte, die das Wachstum treiben?
  5. Worauf wird hier genau gewettet?
  6. Wie hoch muss der Marktanteil sein, dass der Break-Even-Point erreicht wird?
Übliche Fehler:
  • Der Markt ist zu klein.
  • Das Wachstum ist zu langsam.
  • Es gibt keinen Fokus. Das Startup verfolgt zu viele Märkte oder Nischen auf einmal.

Gute Vorgehensweise:

  • Externe Studien bestätigen die Angaben und sie stimmen mit der eigenen Pipeline überein.

7) Markteintrittsstrategie

Ein VC möchte folgendes wissen:
  1. Was ist der unfaire Geschäftsvorteil den das Startup hat?
  2. Wie sieht das Geschäftsmodell aus? Wer sind die Partner? Über welche Kanäle wird vertrieben oder werden Kunden erreicht? Wie schaut das Preismodell aus, wie der Verkaufszyklus?
  3. Kann das Startup effizient verkaufen?
  4. Was ist die Strategie für die „Weltherrschaft“?
  5. Wie weit gehen die Verkaufsvorhersagen dieses und nächstes Jahr?
Übliche Fehler:
  • Das Startup behauptet: “unsere Technologie ist so viel besser als die der Konkurrenz.”
  • Das Startup behauptet: „wenn wir es bauen, dann werden die Kunden schon kommen.”
  • Was das Startup vorlegt ist ein wissenschaftliches Projekt, aber kein Unternehmen.

Gute Vorgehensweise:

  • Wenn das Startup mit einem Markteintrittspartner vorgeht, aber nicht alles auf ihn setzt, sondern Alternativen hat.
  • Das Startup zeigt eine glaubhafte Verkaufspipeline.

Teil 1: Warum investieren? | Teil 3: Was ist der genaue Plan?


Redaktionstipps

Zum Autor: 

Mario HergerDr. Mario Herger ist der CEO von Enterprise Garage Consultancy und lebt seit 2001 im Silicon Valley. Der langjährige SAP-Entwicklungsleiter und Innovationsstratege berät Unternehmen, wie sie den innovativen und entrepreneurischen Spirit aus dem Silicon Valley auf ihre Organisationen übertragen können. Als Autor ist er mit dem Buch „Das Silicon Valley Mindset“ erfolgreich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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