27.06.2019

Neugier statt Neid – wie Österreich einen neuen Innovationsgeist entwickeln kann

Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs), hat neue Erkenntnisse in den USA gesammelt. Im Gastkommentar appelliert er an die Verantwortung des Einzelnen, damit das hiesige Ökosystem floriert.
/artikel/silicon-valley-minset-oesterreich-pharmig
Pharmig: Alexander Herzog zur Digitalisierung in der Gesundheitsbranche
(c) Pharmig: Alexander Herzog
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Es war beeindruckend, inspirierend und motivierend – ich hatte die Chance, eine ganze Woche in die Startup-, Forschungs- und Innovationswelt in den USA einzutauchen. Es ist für mich als gelernten Österreicher eine faszinierende und leider auch fremde Welt: Wie können so viele innovative Ideen entstehen, entwickelt und auf den Boden gebracht werden? Wieso funktioniert das an der US-Westküste so wunderbar? Was fehlt uns dazu?

+++Digitalisierung im Gesundheitsbereich: “Müssen die Menschen ins Boot holen”+++

Mein Lieblingszitat, das ich mitgenommen und abgespeichert habe: Try and fail but never fail to try! Für mich steht dies als Motto, vielleicht sogar als Leitsatz über Silicon Valley und vermutlich über dem Land insgesamt. Die USA sind ein offenes, innovationsfreudiges Land. Neid hat scheinbar keinen Platz in diesem Ökosystem, sondern Risikobereitschaft und Neugier machen den Motor aus. Der Mindset unterscheidet sich von unserem Sicherheitsdenken und unserer Angst vor dem Scheitern diametral.

Zu den Erfolgsrezepten zählen sicherlich einerseits die intensive Kooperation zwischen Unternehmen und Universitäten, und andererseits auch das enorme Engagement von Privatpersonen. Risikokapital ist vorhanden, und man scheut sich nicht davor, es zu investieren – und manchmal zu versenken. Keine Idee scheint zu abgefahren zu sein, kein Startup zu abgedreht und kein Forschungsprojekt zu absurd.

Mit Verantwortung abgeben wird’s nicht funktionieren.

Wenn es bei uns heißt, wir brauchen ein gründer-/start-up-/forschungsfreundliches Klima, folgt umgehend der Aufruf an die Politik. Unsere Politiker müssen dies schaffen, Forschungs-Millionen bereitstellen, dann klappt’s auch mit der Innovation. Mit Verantwortung abgeben wird’s nicht funktionieren. Ich glaube, dass die Chance zu einem innovationsfreundlichen Klima in jedem Einzelnen von uns steckt. Sei es nun der Ideengeber, der Gründer oder der Investor. Wenn jeder den Neid abstreift, Verantwortung übernimmt, neugierig ist und Neues wagt, dann schaffen wir eine innovationsfreundliche Gesellschaft.

Video: HealthTech-Roundtable


Über Pharmig

In der Pharmig haben sich rund 120 Unternehmen mit ca. 18.000 Mitarbeitern zusammengeschlossen, die den österreichischen Arzneimittelmarkt zu gut 95 Prozent abdecken. Ziel des Verbands ist es, Impulse für Qualität und Versorgungssicherheit des Gesundheitswesens zu geben und sich für die Stärkung des Pharma- und Forschungsstandorts Österreich einzusetzen. Dabei fordert die Pharmig faire, verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie ein.

⇒ zur Page des Verbands

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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