31.07.2023

Silana: Wiener Startup macht Luxuskleidung durch Nahtcodierung fälschungssicher

Mit ihrem Nähroboter möchten die Silana-Gründer nicht nur die Textilindustrie nachhaltig automatisieren, sondern auch die Fälschung von Luxuskleidung und Handtaschen verhindern.
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Silana, Textilundustrie, Fussl Modestraße,

Bereits im vergangenen Jahr berichtete brutkasten über die Vision der Silana-Gründer Michael Hofmannrichter (CEO), Michael Mayr (COO) und Anton Peter Wohlgemuth (CTO), die Textilproduktion durch Automatisierung nachhaltig nach Europa verlagern zu wollen.

Nun verkündet das Trio die Fertigstellung ihres Prototyps zur Vollautomatisierung von Nähprozessen, der durch den Einsatz eigens entwickelter Nähte sogar Fälschungen von Markenkleidung verhindern kann. Mittlerweile hat das Startup sechs Patente für seine Technologien angemeldet. 

Silana macht Kleidung durch Nahtcodierung fälschungssicher 

Die Idee zu Silana hatte das Trio bereits im Sommer 2020. Seitdem arbeitet das Team an der Entwicklung des Prototyps. Während der Entwicklung ihres Nähroboters kam den Gründern eine weitere Idee: die Nahtcodierung für fälschungssichere Kleidung. Bisherige Methoden zur Fälschungsprävention wie Etiketten und QR-Codes sind laut den Silana-Gründern sehr leicht zu fälschen, führen aber zu großem Vertrauen bei Konsument:innen und Prüfer:innen. 

“Während der Produktion unserer Nähroboter mussten wir industrielle Hochleistungsnähmaschinen für unsere Bedürfnisse umbauen. Dafür haben wir eine eigene Schnittstelle zur Steuerung der Nähmaschinen entwickelt, womit wir unter anderem die Geschwindigkeit der Maschinen millimetergenau steuern können. Mit dieser Technologie können wir nun jeden einzelnen Stich in der Naht zielgerichtet und präzise platzieren, und dies bei Maschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 8.000 Stichen in der Minute”, sagt das Trio. 

Die Präzisionsnähtechnik von Silana sei in der Lage, jedes genähte Produkt in ein Unikat zu verwandeln. Selbst bei großen Stückzahlen, wie sie in der Textilindustrie üblich sind, sei die Nahtcodierung in der Lage, jedes Kleidungsstück mit einer individuellen Seriennummer zu versehen. “In einer Naht von nur zehn Zentimetern Länge könne bis zu 73 Trillionen verschiedene Varianten abgebildet werden. Diese Naht ist vollkommen fälschungssicher und kann zukünftig von einer Handykamera ausgelesen werden”, so die Gründer. Mit ihrer fälschungssicheren Nahtsetzungstechnologie möchten sie zudem replizierbare QR-Codes in der Textilindustrie ersetzen. 

Silana-Technologie in bestehende Prozesse integrierbar

“Es wird eine Technologie verwendet, die Modeproduzenten bereits kennen, laufend im Einsatz haben und die daher einfach bei allen Produzenten eingesetzt werden kann”, so das Trio. Die Präzisionsnähtechnologie sei in herkömmliche Nähmaschinen und bestehende Produktionsschritte integrierbar. Dadurch müsse das Personal in den meisten Bekleidungsfabriken keine neuen Maschinen bedienen. 

Zudem sei kein zusätzlicher Produktionsschritt notwendig, da die Naht auch funktional zur Verbindung einzelner Stoffe eingesetzt werde. Die Technologie der Nahtcodierung kann somit sofort in Nähprozessen eingesetzt werden. 

Nahtcodierung als Schnittstelle zu web3 oder NFTs 

Durch die mit der Fälschungsschutztechnologie einhergehende Digitalisierung möchten die Gründer eine Verbindung der digitalen und der physischen Welt schaffen. Die physische Naht bietet dabei eine Schnittstelle zum digitalen Web3. “Die einzigartige Codierung in der Naht macht jedes Kleidungsstück zu einem Unikat. Dabei besteht die Möglichkeit, diese Einzigartigkeit für NFTs und Web3 zu nutzen, wodurch sie die digitale und die physische Welt verbindet”, so die Founder. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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