10.07.2015

„Sie wohnen in meinem Haus, während ich in Ihrem wohne“

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© Haustausch: Schon einmal daran gedacht, sein Haus mit dem eines Fremden zu tauschen? - hier ein Angebot aus Costa Rica.

Cameron Diaz und Kate Winslet haben es in „Liebe braucht keine Ferien“ vorgemacht, tausende Menschen auf der ganzen Welt machen es ihnen nach: Statt sich ein teures Hotelzimmer zu nehmen oder eine kostspielige Ferienwohnung, werden mit einem anderen Urlaubsfreudigen einfach die Häuser getauscht.

Die Plattform „Haustauschferien“ bietet genau das: Hier wird das eigene Haus mit dem Heim eines Fremden getauscht. Im Jahr 1991 startete der Gründer und heutige Präsident Ed Kushins selbst mit einem Häusertausch – daraus entwickelte sich schließlich die Geschäftsidee. Er und seine Frau Terry reisen heute noch auf diese Weise um die Welt und haben über die Jahre wertvolle Freundschaften mit den Tauschpartnern geschlossen.

Was mit HomeExchange™ gestartet hat, ist heute in mehreren Ländern und 16 Sprachen verfügbar. Die Plattform geht davon aus, dass die mehr als 65.000 Mitglieder ihre Häuser über 130.000 Mal in 154 Ländern tauschen werden. Der Organisationsaufwand im Vorfeld – die Parteien lernen sich kennen, bevor die Häuser getauscht werden – könnte sich auszahlen. „Außer dem Mitgliedsbeitrag, An-/Abreise und Verpflegung fallen keine weiteren Kosten an. Für 130 Euro im Jahr können Urlaubswillige ihr Heim so oft tauschen, wie sie möchten. Hinzu kommt ein authentisches Urlaubsgefühl, indem Urlauber nicht wie Touristen, sondern wie Einheimische wohnen“, heißt es von Seiten Haustauschferien.

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Gründer Ed Kushins

Das Portal macht auf eine aktuelle Umfrage zum Urlaubsverhalten der Österreicher aufmerksam. Demnach fahren zwar heuer wieder 4,2 Millionen Menschen aus Österreich in den Urlaub, doch das Portal sieht eine fundamentale Veränderung im Urlaubsverhalten selbst: Der Haustausch wird immer mehr eine kostenfreundliche Alternative und immer beliebtere Urlaubsform – vor allem bei Familien mit Kindern.

Um auf die steigende Anfrage zu reagieren, bietet Haustauschferien nun auch die Möglichkeit eines „Last-Minute-Austausches“ an. Der Hauptgrund, weshalb Familien über einen Haustausch nachdenken, sei übrigens das Sparpotential gegenüber traditionellen Urlaubsmethoden wie etwa die Nähtigung mit der ganzen Familie in einem Hotel.

Hier ein paar Haustausch-Angebote:

New York:

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Neuseeland:

© Haustausch: Schon einmal daran gedacht, sein Haus mit dem eines Fremden zu tauschen? - hier ein Angebot aus  Neuseeland

Amsterdam:

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Griechenland:

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© Bilder: Haustauschferien

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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