26.02.2024

Sichere dir deine digitale Identität

Gastbeitrag. In der heutigen digitalen Welt ist es von entscheidender Bedeutung, eine starke und einprägsame Identität für sich oder das Unternehmen im Online-Bereich zu schaffen. Für den brutkasten beleuchtet der österreichische Webhoster world4you dieses Thema.
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Die digitale Identität umfasst die Präsenz einer Person oder eines Unternehmens im digitalen Raum. Dabei fokussiert sie sich ganz stark auf den Namen, unter dem du online aufzufinden bist und ist entscheidend für die Auffindbarkeit sowie den Erfolg im World Wide Web.

So startest du die Suche nach deiner digitalen Identität

Optimalerweise leitet sie sich von deinem Firmen- oder Markennamen ab, mit dem du deine Produkte oder Dienstleistungen an die Kundschaft bringen willst. Achte bei der Definition deines Namens auf folgende Punkte:

  • Einzigartigkeit: Stelle sicher, dass der Firmenname einzigartig ist und nicht bereits von einem anderen Unternehmen oder einer Marke genutzt wird.
  • Relevanz: Der Firmenname sollte idealerweise Bezug zum Geschäftsfeld oder zum angebotenen Produkt oder der Dienstleistung haben, um deine Zielgruppe gezielt anzusprechen.
  • Leicht zu merken und aussprechbar: Ein guter Firmenname sollte leicht zu merken und auszusprechen sein, um die Wiedererkennung zu erleichtern und im Gedächtnis zu bleiben.
  • Internationalität: Wenn du auch internationale Kundinnen und Kunden ansprechen möchtest, sollte der Firmenname auch international verständlich sein.
  • Zukunftsfähigkeit: Denke langfristig und prüfe, ob der gewählte Firmenname auch bei zukünftigen Unternehmensentwicklungen und -erweiterungen relevant bleibt.

Hast du einen passenden Firmennamen gefunden, kannst du dir mit diesem direkt deine digitale Identität aufbauen. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei, dass du dir eine Domain sicherst, um jene einzigartige Adresse zu registrieren, mit der deine Inhalte im Web erreichbar sind.

Schritt für Schritt zur eigenen Domain

Die Wahl einer passenden Internetadresse ist ein wichtiger Schritt bei der Schaffung einer starken digitalen Identität und wird oft unterschätzt. Relativ bald im Gründungsprozess und bei der Ideenfindung für deinen Firmennamen solltest du deinen Fokus auf Registrierung einer Domain legen.

Dieses entscheidende Element spiegelt nicht nur dein Unternehmen beziehungsweise deine Marke wider, sondern nimmt auch Einfluss auf den Erfolg im Netz, wenn es um Dinge, wie zum Beispiel Suchmaschinenoptimierung oder Brand Awareness, geht. Lass dir also Zeit bei der Auswahl deiner Domain und geh strategisch vor.

Schritt 1: Ideen generieren

Bei der Auswahl eines Domainnamens ist es wie bei der Wahl des Firmennamens wichtig, sich Zeit zu lassen, um das mögliche Potenzial voll auszuschöpfen. Dabei kann es hilfreich sein, mit einem offenen Brainstorming zu starten und einmal alle Ideen niederzuschreiben. Du kannst dich von der Konkurrenz inspirieren lassen oder den Namen in eine andere Sprache übersetzen. Wirf einen Blick auf deine potenzielle Zielgruppe und hol dir durch eine Keyword-Analyse neue Ansätze.

Schritt 2: Domainname erstellen

Alle Ideen sind gesammelt und bestimmt hast du bereits einen Favoriten für dich entdeckt. Damit es zu einem späteren Zeitpunkt keine bösen Überraschungen gibt, haben wir für dich noch ein paar Tipps zusammengestellt, die du bei der Entwicklung deines Domainnamens unbedingt beachten solltest:

  • Der Domainname sollte so kurz wie möglich sein.
  • Bindestriche, Zahlen oder Umlaute sollten sparsam eingesetzt oder optimalerweise direkt weggelassen werden.
  • Kundinnen und Kunden sollten sich deinen Domainnamen auf Anhieb merken können.
  • Es sollten keine schwierigen Namen sein, bei denen die Schreibweise zu Problemen führen kann.
  • Wenn es Sinn ergibt, sollte ein relevantes Keyword direkt in der Domain enthalten sein.
  • Die Domain sollte leicht mit den Inhalten der Website in Verbindung gebracht werden können.
  • Der Domainname sollte einfach einzutippen sein – auch auf mobilen Endgeräten.
  • Der Name sollte den Sprechtest bestehen.
  • Erwartungen, die durch den Domainnamen geweckt werden, sollen auch erfüllt werden.

Schritt 3: Domainendung wählen

Eine Domain besteht nicht nur aus dem Domainnamen, sondern wird von der Domainendung, den sogenannten Top-Level-Domains (TLD), ergänzt. Es gibt eine Vielzahl an potenziellen Top-Level-Domains. Beginnend bei den Klassikern, wie zum Beispiel .at oder .com. Speziell in den letzten Jahren hat sich aber auch eine Vielzahl an neuen Domainendungen am Markt etabliert. So können Technologie-Unternehmen zum Beispiel auf die .tech-Domain oder Online-Shops auf die .shop-Domain zurückgreifen.

Schritt 4: Domaincheck machen

Wir empfehlen dir, deinen Domain-Favoriten vor dem Kauf nicht nur inhaltlich auf Herz und Nieren zu prüfen, sondern du solltest dies auch im Hinblick auf markenrechtliche Vorgaben sowie die Verfügbarkeit deiner Domain machen. Führe zum Beispiel direkt auf der Website des österreichischen Webhoster world4you einen Domaincheck durch.

Schritt 5: Domain kaufen

Du hast dich für einen Domainnamen entschieden und der Domaincheck war erfolgreich? Perfekt, jetzt steht deinem professionellen Internetauftritt kaum noch etwas im Wege. Entscheide dich im nächsten Schritt für einen passenden Webhoster, dem du deine Website anvertrauen möchtest. Wir von world4you haben einen sicheren Platz für deine digitale Identität und bieten dir bis zum 16. April 2024 die .at- und .com-Domain um nur 6 € im ersten Jahr.

Nach dem Kauf deiner Domain kannst du direkt loslegen, um deine digitale Identität zu stärken. Du kannst eine Website erstellen, die das Unternehmen oder deine persönliche Marke repräsentiert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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