09.07.2020

Shermin Voshmgir: „Ich werde mich nicht mundtot machen lassen“

Blockchain-Expertin Shermin Voshmgir nimmt im exklusiven Interview zum Plagiatsvorwurf, der Dienstfreistellung durch die WU Wien und der möglichen Aberkennung ihres Doktortitels Stellung.
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(c) Hutan Vahdani: Shermin Voshmgir
(c) Hutan Vahdani: Shermin Voshmgir

Shermin Voshmgir gilt als eine der wichtigsten Blockchain-Expertinnen im deutschsprachigen Raum. Sie ist Direktorin des 2018 gegründeten Forschungsinstituts für Kryptoökonomie an der WU Wien. Doch seit Jänner ist sie dienstfrei gestellt. Grund dafür ist ein Plagiatsvorwurf durch die Online-Plattform VroniPlag Wiki.

+++ zum ausführlichen brutkasten-Beitrag +++

Im Exklusiv-Interview nimmt Shermin Voshmgir nicht nur direkt zu den erhobenen Vorwürfen, sodern auch zum Umgang der WU mit ihr und einer geplanten Berufung gegen die Entscheidung, ihr den Doktortitel zu entziehen Stellung. In einer langen Fassung dieses Interviews erzählt sie zudem unter anderem über die genaue Chronologie der Ereignisse. ⇒ zur langen Fassung 


Laut einem Bericht der FAZ wurde bzw. wird dein Doktortitel widerrufen. Was ist der Hintergrund?

Die Aberkennung ist nicht rechtskräftig, deswegen will ich mich inhaltlich noch nicht äußern. Es gibt aber einige andere Dinge, die ich sagen kann. Anfang des Jahres kontaktierte mich der FAZ-Journalist erstmals und bat mich und die Uni um einen Kommentar. Jemand hatte meine Dissertation auf die Plattform VroniPlag hochgeladen. Die funktioniert so ähnlich wie Wikileaks. Da gibt es Freiwillige die wissenschaftliche Arbeiten und Bücher etwa von bekannten Wissenschaftlern und Politikern hochladen und analysieren. Die meisten davon sind anonym – man weiß also nicht wer dahinter steht. Sie haben dort zwar ihre eigenen Statuten, aber den wissenschaftlichen Kriterien entspricht das nicht.

Sie nennen das dann einfach Plagiat. Das ist eine begriffliche Unschärfe, weil es viele Formen von „Plagiaten“ gibt, die unterschiedlich gravierend zu werten sind. Im Bericht wirkt es, als wäre alles abgeschrieben. Dabei geht es – wie im Fall meiner Dissertation – sehr oft um „Fehlzitate“ – es wurden also etwa Passagen mit Quellenangabe direkt übernommen, aber nicht mit Anführungszeichen als direktes Zitat ausgewiesen. Ein indirektes Zitat müsste eigentlich paraphrasiert sein. Diesen Zitierfehler habe ich etwa in meiner Arbeit öfters gemacht.

Diese Differenzierung passiert im FAZ-Artikel gar nicht und auf der Plattform VroniPlag nicht ausreichend. Man agiert insgesamt ziemlich reißerisch. Zuerst kommt die Anzahl der betroffen Seiten [Anm. 100 von 111] und nicht etwa der Prozentsatz des betroffenen Texts, der natürlich maßgeblich niedriger ist. Aber das würde sich als Schlagzeile nicht so gut verkaufen.

Wieso sind dir diese vielen Fehlzitate passiert?

In der Informatik geht es im wissenschaftlichen Arbeiten primär um das Erstellen von Modellen. Das habe ich in meiner Arbeit gemacht und das von mir entwickelte Modell steht auch überhaupt nicht zur Debatte. Das „Rundherum“ nennen wir den „common body of literature“, in dem das Bestehende aufgearbeitet wird, um das Modell darauf aufzubauen. In diesem „Allgemeinwissen-Teil“ sind die Zitierfehler passiert. Auch dieser Aspekt wird auf VroniPlag gar nicht beurteilt, ist aber entscheidend.

Doch natürlich muss trotzdem richtig zitiert werden und dieses richtige Zitieren muss auch auf der Uni richtig vermittelt werden. Ich habe 1998 begonnen, meine Arbeit zu schreiben und sie 2001 abgeschlossen. Damals waren die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens andere und sie wurden anders vermittelt. Es gab kaum Pflichtkurse dazu. Wir haben damals einfach ein Handout bekommen, aber eigentlich muss man das korrekte Zitieren wirklich lernen.

Zudem sollte man wissen, dass ich die Dissertation damals freiwillig online gestellt habe. Das war 2001 eine relativ neue Möglichkeit und sollte auch anderen helfen, leichter zu recherchieren. Ich habe mir natürlich nicht gedacht, dass ich irgendetwas falsch gemacht habe, sonst hätte ich das nicht gemacht. Ich ging also fest davon aus, dass ich nichts zu verstecken habe.

Also nochmal konkret: Waren dir diese Fehler damals, als du die Arbeit geschrieben hast, bewusst?

Wenn sie mir bewusst gewesen wären, hätte ich die Arbeit nicht hochgeladen. Weil blöd bin ich nicht. Habe ich vielleicht schlampig gearbeitet? Ja.

Worüber hast du eigentlich geschrieben?

Ich habe über das semantische Web, also XML geschrieben. Das war damals, 1998, ein sehr neuer Web-Standard. Ich habe dabei ein Investitionsbewertungsmodell entwickelt. Dieses Modell ist, wie gesagt, nicht infrage gestellt. Das hat VroniPlag nicht analysiert. Ich wurde übrigens damals von zwei WU-Professoren mit der Note Sehr Gut beurteilt. Niemand fragt, wie sie zu dieser Note gekommen sind.

Wie hat dann die Uni auf die Vorwürfe reagiert?

Es wurde ein Verfahren eingeleitet, das bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die WU hat mich dienstfrei gestellt, ohne mich zu befragen. Mein Vorgesetzter war nicht dabei, das Rektorat war nicht dabei. Die Personalabteilung hat mich angerufen und darüber in Kenntnis gesetzt. Nachdem zwei Gutachter sich das angesehen hatten, konnte ich nach einigen Monaten erstmals Stellung nehmen.

Wichtig ist: Die Uni hat auf VroniPlag reagiert und vorerst nicht selbst die Arbeit analysiert. Schon gar nicht untersucht die Uni alte Arbeiten proaktiv – heute passiert das ja mittels Big Data und AI, die Textdoubletten erkennt, regulär. Die wissenschaftlichen Standards haben sich dadurch sehr geändert.

Wirst du gegen die Entscheidung der Uni berufen?

Ich werde natürlich gegen die Aberkennung vorgehen. Die WU hat mir diesen Titel ja schließlich verliehen. Und sie hat mir auch mehrmals einen Arbeitsvertrag gegeben, wo ich immer den Link zu meiner Dissertation präsentiert habe. Ich finde es erstaunlich, dass der Titel mir jetzt aberkannt werden soll.

Was werden deine Hauptargumente, wenn du berufst?

Die zentralen Fragen sind: Hat die WU die damaligen Standards berücksichtigt? Hat die WU die Standards unseres Faches berücksichtigt? Hat die WU den Unterschied zwischen den damaligen österreichischen und deutschen Standards berücksichtigt [Anm.: VroniPlag referenziert auf die aktuellen deutschen Standards]? Hat die WU die Art der Fehlzitate berücksichtigt, oder nicht? Hat die WU die eigenständige wissenschaftliche Leistung gewürdigt, oder nicht? Hat die WU sich alle anderen Dissertationen aus dem Zeitraum angesehen? Hat die Uni die Leute, die damals wissenschaftliches Arbeiten unterrichtet haben befragt, was sie wirklich unterrichtet haben? Hat die WU überhaupt meine Stellungnahme berücksichtigt? Und hat sie die Stellungnahme der Betreuer meiner Dissertation berücksichtigt? All diese Fragen sind noch nicht geklärt. All diese Sachen müsste man eigentlich untersuchen, bevor man etwas beurteilen kann.

Was hat das alles eigentlich mit Blockchain zu tun?

Mit Blockchain hat das erstmal gar nichts zu tun. Aber nicht nur meine Blockchain-Kompetenz steht nicht zur Diskussion, sondern wie gesagt auch der eigentliche Inhalt meiner Dissertation.

Du hast auch den Begriff „Public Shaming“ in Spiel gebracht…

Ja, hier geht es vielleicht auch um Public Shaming oder Cyber Bullying. Schließlich weiß ich nicht, wer das war. War es jemand, der eine persönliche Vendetta gegen mich hat? War das jemand, der frauenfeindlich ist? War das jemand, der ausländerfeindlich ist? War das jemand, der auf den Erfolg unseres Forschungsinstituts neidig war? Wir wissen nicht, was die Motivation dieser Leute ist.

Warum ich und nicht jemand anderer? Da wird jemand auf einer Online-Plattform denunziert. Dann meldet sich ein Journalist und sagt, er ist von der FAZ und dann wird man panisch und stellt mich dienstfrei. Das ist, was passiert ist. Niemand diskutiert meine Blockchain-Kompetenz, niemand diskutiert meine bisherige Leistung am Forschungsinstitut.

Warum analysiert die WU nicht alle anderen Dissertationen aus der Zeit? Sie kann es sich einfach nicht leisten. Also ist es eine Lotterie. Jemand mag mich nicht. Ich werde zur Zielscheibe. Mir wird der Titel aberkannt. Jemandem anderen, der nicht in der Öffentlichkeit steht, wird er nicht aberkannt. Ich kann zu meinen Fehlern stehen. Kann die WU auch zu ihren Fehlern stehen? Ich werde mich nicht mundtot machen lassen durch so eine Schlagzeile. Ich habe was zu sagen.

Wie nahe geht dir das?

Natürlich geht es mir nicht gut, weil das ein massiver Vorwurf ist. Das grenzt ja an Rufmord, was der FAZ-Journalist geschrieben hat. Die meisten Leute kennen wissenschaftliches Arbeiten gar nicht und fallen leicht auf so eine Schlagzeile herein. Ich werde hier als Betrügerin dargestellt.

Ich fühle mich natürlich umso schlechter, nachdem die eigene Uni mich, ohne mich zu befragen wie einen Schwerverbrecher dienstfrei gestellt hat. Und das, nachdem ich aus einem anderen Land gekommen bin, und hier eigenhändig ein Forschungsinstitut mit Blockchain- und Kryptoökonomie-Kompetenz aufgebaut habe. Man kann auch anders mit Menschen umgehen und trotzdem genau analysieren, ob es ein Fehlverhalten gibt.

Aber ich bin auch froh, dass es jetzt raus ist. Jetzt kann ich darüber reden.

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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