06.02.2023

shareonimo-Gründer: „Wir wollen erste Anlaufstelle im Verleih-Bereich werden“

shareonimo.at ist eine Verleihplattform, auf der Privatpersonen sowie Gewerbekund:innen Gegenstände zum Verleih anbieten können. Mittlerweile vermietet die Plattform die meistgefragten Gegenstände auch selbst.
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v.l.n.r. Sascha Ernszt, Gregor Wachtler, Markus Henien | (c) shareonimo.at

Schleifmaschine, Stemmhammer oder Fliesenschneider sind Spezialwerkzeuge, die man als Privatperson in der Regel nur sehr selten braucht. Oftmals stellt sich daher die Frage, ob sich ein Kauf eines derartigen Werkzeugs überhaupt lohnt. „Mieten statt Besitzen“ ist in vielen Fällen die günstigere und nachhaltigere Option. Mit shareonimo.at ging in Österreich eine Plattform an den Start, die genau diesen Gedanken verfolgt. Über die Plattform können sowohl gewerbliche als auch private Anbieter Gegenstände zum Verleih anbieten.

Wachsende Bekanntheit der Plattform

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft möchte die Plattform laut Gründer und Geschäftsführer Sascha Ernszt zudem die tatsächliche Nutzungsdauer bereits vorhandener Alltagsgegenstände verlängern. „Eine Bohrmaschine wird im Schnitt nur 13 Minuten verwendet, bevor sie nach vielen einsamen Jahren in der Abstellkammer im Müll landet”, so Ernszt. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern Gregor Wachtler und Markus Henien baute er die Plattform auf. Derzeit zählt shareonimo.at über 4000 registrierte Mitglieder, wobei knapp 17 Prozent wiederkehrende Nutzer:innen sind.

Um die Bekanntheit der Plattform zu steigern, setzte das Startup in der Vergangenheit auch auf die Kooperation mit Gemeinden. “Wir haben viele Bürgermeister:innen in Österreich besucht, um über Gemeinden Kooperationen zu starten”, so Ernszt. Und der Gründer fügt hinzu: “Über eine breit angelegte SEO-Strategie sowie intensive organische Socialmedia-Arbeit soll sich die Plattform in Österreich als erste Anlaufstelle im Verleih-Bereich etablieren.“

Das Geschäftsmodell von shareonimo

Geld verdient die Plattform über die provisionsbasierte Vermietung im Bereich B2B und B2C. “Der gesamte Leihprozess wird über die Plattform abgewickelt, was auch die Bezahlung der Leihgebühr inkludiert. Hier behalten wir eine Transaktionsgebühr für jede Vermietung ein”, so Ernszt. Zudem können auch gewerbliche Kund:innen die Plattform gegen eine Gebühr nutzen, um ihre Verleihprodukte auf shareonimo.at zu präsentieren. Dazu zählen auch Dienstleistungen von Handerwerk:innen.

Zudem wird das Geschäftsmodell über einen neuen Revenue-Stream ergänzt. “Mit unserem Konzept Popup shareonimo vermieten wir seit kurzem die meistgefragten Gegenstände auch selbst. Mit lokalen Händlern als Popup-Store können diese Gegenstände einfach angemietet und vor Ort abgeholt werden”, so Ernszt. Zudem soll so der lokale Handel durch neue Laufkundschaft profitieren. Dabei handelt es sich um ein Konzept, das sich bereits im Bereich der Paketshops etabliert hat.

shareonimo ist auf der Suche nach Investor:innen

Die Plattform finanzierte sich bislang über Bootstrapping. Um das Wachstum voranzutreiben, suchen die Gründer für das Jahr 2023 allerdings nach Investor:innen, die dabei helfen sollen, die Plattform zu skalieren. “Die Weiterentwicklung der Plattform, den Ausbau von Popup shareonimo aber vor allem Marketingkosten für die Steigerung der Bekanntheit unserer Marke haben wir mit einem Kapitalbedarf von rund 300.000 Euro für die nächsten drei Jahre kalkuliert“, so Ernszt abschließend.


Tipp der Redaktion: Kreislaufwirtschaft Schwerpunkt

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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