13.04.2023

„Shapella“: So reagierte der Ethereum-Kurs auf die Upgrades

Mit den in der Nacht auf Donnerstag implementierten Upgrades "Shanghai" und "Capella", oft kurz zu "Shapella" zusammengefasst, ist es nun möglich gestakte Ether-Token aus dem Netzwerk wieder auszahlen zu lassen.
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Ethereum
Ethereum | Foto: © Adobe Stock

Viel war im Vorfeld spekuliert worden über die Auswirkungen der „Shapella“-Upgrades bei Ethereum auf den ETH-Kurs (brutkasten berichtete). Kein Wunder: Damit ist es erstmals möglich, sich Ether-Token, die zum Staking hinterlegt sind, wieder auszahlen zu lassen. Die Befürchtung mancher: Viele Staker:innen würden die erstbeste Gelegenheit nutzen, um ihre Gewinne zu realisieren – und ihre Ether auf den Markt werfen. Und das könnte dann für enormen Druck auf den Preis sorgen.

In der Nacht auf Donnerstag sind die beiden Upgrades „Shanghai“ und „Capella“ – oft eben gleich zusammengefasst unter dem Begriff „Shapella“ – nun erfolgreich über die Bühne gegangen. Technisch war es ein Meilenstein für das Ethereum-Ökosystem.

Allerdings: Der von manchen befürchtete Abverkauf blieb aus. Tatsächlich wirkten sich die Upgrades unmittelbar kaum auf den ETH-Kurs aus. Er lag am Donnerstag in der Früh weiterhin bei rund 1.900 US-Dollar – ungefähr am Niveau vom Vortag.

Ethereum-Umstieg auf „Proof of Stake“ erfolgte im vergangenen September

Ethereum ist im vergangenen September von dem auf Mining basierenden Konsensmechanismus „Proof of Work“ auf den „Proof of Stake“-Ansatz umgestiegen. Validator:innen, die Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen dabei kein rechenintensives Mining mehr betreiben. Stattdessen kommt Staking zum Einsatz: Die Validator:innen hinterlegen eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract und erhalten dafür zinsähnliche Erträge.

Bei Ethereum war dies bereits seit Dezember 2020 möglich – auf der sogenannten Beacon Chain, die bis September 2022 parallel zum Ethereum-Mainnet lief und bereits auf „Proof of Stake“ lief. Allerdings: Man konnte bisher zwar ETH staken – sie dann aber nicht wieder abziehen. Auch nicht, nachdem das Ethereum-Mainnet auf „Proof of Stake“ umgestellt worden war. Die Funktionalität für Auszahlungen war technisch einfach nicht implementiert.

Dies geschah nun mit den Upgrades „Shanghai“ und „Capella“. Aktuell sind ETH im Gegenwert von rund 35 Mrd. US-Dollar gestakt. Auch nach der Implementierung der Upgrades können die gestakten Ether aber nicht unbegrenzt abgezogen werden: Nach Berechnungen des US-Magazins Protos würde es 18 Monate dauern, bis sämtliche aktuell gestakten ETH ausgezahlt und verkauft wären.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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