27.06.2023

Shadowmap: Wiener Startup startet B2B-Lösung und holt Millioneninvestment

Shadowmap zeigt in seiner 3D-Map Sonnenlicht und Schatten für jeden Ort zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Damit will das Wiener Startup nun im Immobilien-Bereich durchstarten - und holte sich unter anderem dafür ein Millioneninvestment.
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(c) Shadowmap

Wer jetzt, Ende Juni, eine Immobilie besichtigt, hat gute Chancen, mit dem Lichteinfall zufrieden zu sein (sofern diese Person nicht nach einer extra-dunklen Immobilie sucht). Doch wie sieht es in sechs Monaten, Ende Dezember, aus? Mit der zweiten Besichtigung ein halbes Jahr warten, ist jedenfalls klarerweise nicht drin. Hier kommt die neue B2B-Lösung des Wiener Startups Shadowmap ins Spiel.

Licht und Schatten im eigenen Immobilien-3D-Modell

Gründer Georg Molzer – früher Kiweno-CTO – arbeitet bereits seit Jahren an seiner Lösung. Anfang 2022 ging er damit an den Start: Eine 3D-Karte, mit der an jedem Ort für jeden Zeitpunkt Licht und Schatten angezeigt werden können. „Unsere B2C-Lösung ist sehr breit angelegt und wird zum Beispiel in unserem aktuell größten Markt Spanien oft dazu genutzt, schattige Plätze zu finden. Mit der B2B-Lösung Shadowmap Studio, die wir jetzt releasen, sprechen wir gezielt den Immobilien-Bereich an“, erklärt der Gründer gegenüber dem brutkasten. Makler:innen oder Immobilien-Entwickler:innen können mit einem Abo ihre mit gängigen Planungsprogrammen erstellten 3D-Modelle in die Karte laden. Dann kann diese auf der eigenen Seite eingebettet werden.

Promo-Video für Shadowmap Studio

Shadowmap-Datenqualität aktuell noch sehr unterschiedlich

Endkund:innen können sich dann Sonneneinfall und Schatten bei der konkreten Immobilie zu jedem Zeitpunkt ansehen. Dazu gibt es auch einen First-Person-View, mit dem User:innen sich den Lichteinfall in einzelnen Zimmern ansehen können. „Der ist aber eher noch in der Prototypen-Phase“, räumt Molzer ein. Generell sei die Datenqualität und damit die absolute Zuverlässigkeit der Angaben für verschiedene Orte aktuell noch sehr unterschiedlich. Das Startup setzt auf verschiedene Open Data-Quellen, u.a. von OpenStreetMap.

Zukünftig auch abgefallenes Laub und helle Fassaden eingerechnet

Für Madrid, Wien und Paris hat Shadowmap etwa zusätzlich auch detaillierte Daten zu Bäumen in den Städten eingefügt, die beispielsweise in Alleen ein akkurateres Bild zum tatsächlichen Lichteinfall liefern. „Wir wissen bei diesen Bäumen auch jeweils die Art, könnten also einbeziehen, wenn sie im Winter keine Blätter tragen“, erzählt Molzer. Aber soweit ins Detail wolle man erst gehen, wenn man größere Themen, die noch anstehen, gelöst hat. Zukünftig werde etwa auch die die Reflexion von Licht durch gegenüberliegende helle Fassaden ein Thema.

Solar-Anlagen-Potenzial-Analyse soll dritte Säule von Shadowmap werden

Davor, schon diesen Herbst, will Shadowmap aber ein anderes Großprojekt angehen: Die Darstellung geeigneter Plätze für Solar-Anlagen. „Solar-Analytics wird unsere dritte Säule neben B2C-Subscriptions und Shadowmap Studio“, sagt Molzer. Es werde dann denkbar einfach sein festzustellen, ob sich der eigene Balkon für ein Balkon-Kraftwerk eigne. „Das Potenzial für weitere Photovoltaik-Anlagen auf dem Planeten ist gigantisch. Aktuell sind 1,6 Prozent des weltweiten Stroms Solar-Energie. Wir wollen helfen, das deutlich zu erhöhen“, so der Gründer.

Millioneninvestment mit zahlreichen Investoren

Für diese nächsten Pläne holte sich das Startup auch ein weiteres Investment – zum Start 2022 waren Hansi Hansmann und Calm/Storm Ventures mit insgesamt 100.000 Euro eingestiegen. Nun fließen weitere 1,01 Millionen Euro in das Unternehmen. Nun kommen Busuu-Gründer Bernhard Niesner, Runtastic-Co-Founder Alfred Luger, Durchblicker-Co-Founder Michael Doberer, Niki Stadler von Mantaray und Reinhard Manzl von der Hudej Zinshäuser Gruppe, Gerald und Stefan Jeitler von E+H Rechtsanwälte, David Gloser von Ecovis und das Anyline-Founderteam (Daniel Albertini, Christoph Braunsberger, David Dengg, Jakob Hofer und Lukas Kinigadner) hinzu.

„Vielleicht sogar noch dieses Jahr eine Null“

„Wir haben damit genug Geld, genug Runway, um ein Team für die nächsten Schritte aufzubauen“, kommentiert Molzer. Denn mit dem Umsatz gingen sich die aktuell sechs Vollzeit-Äquivalente noch nicht aus. „Aber er wächst derzeit gut und mit der B2B-Lösung gelingt uns vielleicht sogar noch dieses Jahr eine Null“, sagt der Gründer.

Was, wenn Google ein Shadowmap-Konkurrenzprodukt baut?

Und was, wenn ein großer Player wie Google eine gleichartige Lösung bringt? „Wir evaluieren laufend, wie wir unsere IP möglichst gut sichern können, was im Software-Bereich sehr schwierig ist. Aber ich beschäftige mich seit zehn Jahren mit dem Thema und seitdem ist nichts von anderen gekommen“, sagt Molzer. „Google hat zwar angekündigt, eine Zeitkomponente bei Maps einbauen zu wollen, wird aber bei der Funktion wahrscheinlich komplett userzentriert sein und mit großer Sicherheit nichts zu Shadowmap Studio vergleichbares anbieten“. Im Gegenteil profitiere man in nächster Zeit davon, dass Google seine 3D-Daten freigeben wird, wie kürzlich angekündigt.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Shadowmap: Wiener Startup startet B2B-Lösung und holt Millioneninvestment

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die gesellschaftspolitischen Auswirkungen dieses Artikels könnten wie folgt sein: 1. Verbesserte Immobilienplanung: Die B2B-Lösung von Shadowmap ermöglicht es Immobilienmaklern und -entwicklern, den Lichteinfall und Schatten in ihren 3D-Modellen zu visualisieren. Dadurch können sie potenziellen Käufern oder Mietern genauere Informationen über die Beleuchtung in verschiedenen Räumen zu verschiedenen Tageszeiten bieten. Dies könnte zu einer verbesserten Immobilienplanung und -entscheidung führen. 2. Nachhaltige Energiegewinnung: Die geplante Integration von Solar-Anlagen-Potenzial-Analyse in die Shadowmap-Plattform könnte dazu beitragen, das Potenzial für Photovoltaik-Anlagen zu erkennen und zu nutzen. Dies könnte die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. 3. Wettbewerb und Innovation: Die mögliche Bedrohung durch einen großen Player wie Google, der eine ähnliche Lösung entwickeln könnte, könnte dazu führen, dass Shadowmap kontinuierlich daran arbeitet, seine geistigen Eigentumsrechte zu sichern und innovativ zu bleiben. Dieser Wettbewerb könnte letztendlich zu besseren Produkten und Dienstleistungen führen, von denen die Kunden profitieren. 4. Investitionen in Start-ups: Das Millioneninvestment, das Shadowmap erhalten hat, zeigt das Interesse von Investoren an innovativen Start-ups im Bereich der Immobilientechnologie. Solche Investitionen könnten dazu beitragen, die Entwicklung neuer Technologien voranzutreiben und das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. Diese sind nur einige mögliche gesellschaftspolitische Auswirkungen, die aus dem Inhalt dieses Artikels abgeleitet werden könnten. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der Realität von vielen verschiedenen Faktoren abhängen und möglicherweise anders ausfallen können.

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