06.09.2022

Sexuelle Belästigung und Fachkräfteverlust: „Erhebliche Folgen für Unternehmen“

Sexuelle Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz hat sowohl für Betroffene als auch für Unternehmen erhebliche Folgen. Rechtsanwältin Yara Hofbauer erklärt, was Einzelpersonen und Institutionen machen können und dürfen.
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Yara Hofbauer erklärt im Interview die Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Österreich © Hofbauer
Yara Hofbauer erklärt im Interview die Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Österreich © Hofbauer

Die Rechtsanwältin Yara Hofbauer ist Teil des Expertinnen-Kollektivs upright, das Unternehmen bei der Auseinandersetzung mit verschiedensten Diskriminierungsformen am Arbeitsplatz berät. Dazu gehört auch die professionelle Auseinandersetzung mit sexueller Belästigung und Sexismus. Upright vereint Kompetenzen aus den Faktoren Recht, Diversity und Unternehmensberatung. Im brutkasten-Interview zu unserer Initiative #growrespect gibt die Anwältin mit besonderer Expertise in antidiskriminierungsrechtlicher Compliance und wertschätzender Kommunikation einen Überblick über das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Dabei erklärt sie, welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben und warum ein unerwünschtes Streicheln über den Rücken bei der Arbeit andere rechtliche Konsequenzen hat als im Privatleben. 

Was genau beinhaltet eure Arbeit bei upright?

Wir arbeiten mit Arbeitgeber:innen zusammen und schulen unterschiedliche Angestellten-Ebenen nach verschiedenen Diskriminierungsschwerpunkten. Mehr als 50 Prozent unserer Kund:innen kommen auf uns zu, da es zu einem Vorfall kam und sie nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Die andere Gruppe widmet sich bspw. in einem Jahr schwerpunktmäßig dem Thema ‘Diskriminierung am Arbeitsplatz’. Sexuelle Belästigung ist eine Form der geschlechtsbezogenen Diskriminierung, was dementsprechend auch zu unserer Arbeit gehört.

Was ist der rechtliche Rahmen in Österreich in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Für Personen in der Privatwirtschaft, und damit auch für Startups, gilt in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz. Damit sexuelle Belästigung vorliegt sieht das Gesetz hier fünf Komponenten vor, die gegeben sein müssen: 

  1. Die sexuelle Komponente: Das Verhalten muss sich also darauf beziehen
  2. Der Vorfall muss am Arbeitsplatz passieren: Dazu gehört nicht nur das Büro, sondern auch Bewerbungsgespräche, Mittagspausen, Firmenfeiern etc.
  3. Es muss für die betroffene Person unerwünscht sein: Diese Komponente ist rein subjektiv zu bewerten
  4. Durch die Behandlung wird die Würde der Person beeinträchtigt: Diese Komponente ist objektiv von außen zu beurteilen, wodurch Sätze wie “heute darf man ja überhaupt nichts mehr sagen” entschärft werden
  5. Die Handlung muss für das Arbeitsleben der betroffenen Person nachteilige Folgen haben  

Das heißt, das Gesetz ist bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz strenger als bei sexueller Belästigung im Privatleben?

Ja, das kann man so sagen. Das Gleichbehandlungsgesetz regelt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. In diesen Bereichen darf nicht durch sexuelle Belästigung diskriminiert werden. Was nicht darunter fällt ist der private Kreis (private Feiern, auf der Straße etc.), da hier das Strafrecht greift. Auch im Strafrecht gibt es den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§218 StGB). Dieser verlangt allerdings eine physische Komponente – d.h. ein Streifen am Rücken würde niemals die strafrechtliche sexuelle Belästigung erfüllen.

Im Arbeitskontext ist die Geschlechtssphäre allerdings nicht notwendig, damit die Berührung eine sexuelle Belästigung darstellt. Das vermeintlich zufällige Streicheln des Rückens, oder an der Hüfte nehmen, jmd. umarmen oder ungefragt massieren – das sind alles Dinge, die im Gleichbehandlungsrecht unter sexuelle Belästigung fallen.

Welche Rolle spielt Drogeneinfluss in solchen Fällen?

Eine sexuelle Belästigung ist im Gleichbehandlungsrecht schuldunabhängig. Ob die handelnde Person betrunken war, unter Drogeneinfluss stand, oder ob sie wirklich verliebt war etc., spielt keine Rolle. Auch ob man fahrlässig, vorsätzlich oder mit Absicht handelt – das Motiv ist egal. Das Einzige, worauf es ankommt, sind die vorher erwähnten Komponenten. 

„Die ist überhaupt nicht mein Typ und ich bin sexuell nicht an ihr interessiert. Ich würde sie nie anmachen“.

Dazu kenne ich eine Geschichte von der Gleichbehandlungskommission, als ein Beschuldigter versucht hatte, sich mit folgender Erklärung zu rechtfertigen: „Die ist überhaupt nicht mein Typ und ich bin sexuell nicht an ihr interessiert. Ich würde sie nie anmachen“. Diese Aussage zeigt, dass der Beschuldigte grundlegend missverstanden hat, worum es bei sexueller Belästigung geht. Es geht nicht um sexuelles Interesse, sondern um Machtbeziehungen und Demütigung.

Sind bei eurer Arbeit gewisse Muster zu erkennen? Gibt es Dynamiken, Branchen oder Fälle, die besonders häufig vorkommen?

Aus meiner mehrjährigen Erfahrung würde ich sagen, dass man nie von außen erkennen kann, ob jemand ein/eine Belästiger:in ist oder nicht, und dass wirklich jede:r von sexueller Belästigung betroffen sein kann. Auch ein noch so sympathischer, charmanter Mensch kann durchaus andere Seiten aufzeigen. Daher muss man aufpassen, sich nicht von seinen eigenen Vorurteilen des typischen ‘schmierigen Belästigers’ fehlleiten zu lassen. 

Das einzige Muster, das ich halbwegs erkennen kann, ist jenes, dass junge Frauen besonders häufig von dieser ‚klassischen sexuellen Belästigung‘ betroffen sind. Das hat selbstverständlich nichts damit zu tun, ob sie hübscher sind, sondern damit, dass sich diese Frauen meistens besonders schlecht wehren können. Nach meinem Eindruck passiert diese Belästigung eher am Anfang der beruflichen Karriere, da die belästigenden Personen genau wissen, dass die Betroffenen in ihrer Position keine Macht haben – und fehlende Macht ist ein wesentliches Risiko. Als Praktikantin oder Uni-Absolventin kann die Überforderung besonders groß sein. Häufig kommt ein Scham- und Schuldgefühl hinzu, was die Betroffenen zusätzlich extrem schwächt. Solche Dynamiken spüren die belästigenden Personen und nutzen das aus.

Beeinflussen solche Erlebnisse die Arbeitsleistung der Betroffenen?

Ja, auf jeden Fall. Es gibt Studien, die nicht zuletzt gesundheitliche Auswirkungen belegen. Sexuelle Belästigung hat sowohl für Betroffene, als auch für die Unternehmen erhebliche Folgen. Dazu gehören unter anderem:

  • weniger Arbeitszeit, da man sich in der Arbeit nicht mehr wohl fühlt
  • weniger Konzentrationsleistung, da man extrem viel Denkleistung damit verbraucht, nach Möglichkeiten zu suchen, der belästigenden Person aus dem Weg zu gehen
  • man vermeidet bestimmte Meetings etc. um der belästigenden Person aus dem Weg zu gehen
  • man vermeidet soziale Ereignisse, die nach der Arbeit stattfinden
  • man trägt das Problem mit nach Hause – beispielsweise können die Erfahrungen am Arbeitsplatz zu viel Stress in der Partnerschaft führen
  • Schlafprobleme
  • Kündigung

Startups bzw. kleinere Unternehmen sind von flachen Hierarchien und einer gewissen Nähe zu Kolleg:innen oder zum Vorstand geprägt. Das macht es oft schwerer, über sexuelle Belästigung oder Sexismus-Erfahrungen zu sprechen. Was empfehlt ihr hier?

Ganz grundsätzlich gilt für alle Unternehmen, Interessenkonflikte zu vermeiden. Mögliche Abhängigkeiten zwischen Vertrauenspersonen und der Person, die beschuldigt wird, muss man mit bedenken und verhindern. Hier ist es ratsam, bspw. eine externe Stelle hinzuzuziehen. Diese muss nicht permanent im Auftrag des Unternehmens arbeiten, die Kontaktdaten können aber den Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt werden, um sich gegebenenfalls in den Prozess einzuschalten, wenn die betroffene Person das möchte. Bei der Auswahl einer solchen externen Stelle kommt es immer darauf an, worauf das Unternehmen Wert legt – bspw. ob der psychologische Aspekt oder die rechtlichen Hintergründe stärker ausgeprägt sein sollen.

Ein Beispiel?

Eine Mitarbeiterin hat erfahren, dass sie in derselben Position signifikant weniger als ihre Kolleg:innen verdient und hat sich an uns gewandt. Ich habe daraufhin mit ihr besprochen, was sie sich als nächsten Schritt wünscht: Ob wir ein Gespräch mit der Geschäftsführung führen sollen und sie das Problem dabei unter ihrem Namen verifiziert, oder ob ich das Thema Gehalt ganz allgemein bei der Geschäftsführung ansprechen soll, ohne dass der Hinweis auf sie zurückzuführen ist. 

Ihr beschäftigt euch bei eurer Arbeit mit sämtlichen Formen der Diskriminierung. Erkennst du mit Blick auf sexuelle Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz Überschneidungen von mehreren Diskriminierungsformen? 

In Österreich erkennt man diese intersektionale Diskriminierung unter anderem stark bei muslimischen Frauen. Das heißt, sichtbar muslimische Frauen werden häufig diskriminiert, weil sie muslimisch und weil sie Frauen sind. In Unternehmen erkennt man dann beispielsweise, dass muslimische Männer und Frauen eingestellt wurden, während keine sichtbar muslimischen Frauen im Unternehmen arbeiten. Dieses Konzept der Intersektionalität ist sehr wichtig und betrifft natürlich verschiedene Bereiche. 

Was gilt es zu beachten, wenn man Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Sexismus im Arbeitsumfeld ergreift?

Es steht fest, dass singuläre Maßnahmen nicht ausreichen. Egal ob einmalige Workshops, oder eine Schulung im Zuge des Onboarding-Prozesses – eine kurze Aufklärung ist nicht genug, um das Mindset einer Person zu verändern. Damit sich etwas bewegt, muss jede einzelne Person für sich entscheiden, an den eigenen Stereotypen zu arbeiten und hinterfragen, wie man seine Mitmenschen sieht. Das bedeutet nicht, dass man ein Rassist oder ein Sexist ist – aber das heißt, dass man gegebenenfalls unreflektiert durch die Welt geht. 

Damit sich grundlegend etwas ändert, muss man auch in Unternehmen kontinuierliche Maßnahmen ergreifen. Studien zeigen sogar, dass es schädlich sein kann, wenn nur singuläre Maßnahmen gesetzt werden, da Menschen das Gelernte dann sozusagen von ihrer ‘To-Do-Liste’ streichen und sich nicht mehr länger damit auseinandersetzen. Wissenstransfer ist zwar ein guter erster Schritt, für mehr Tiefe braucht es allerdings kontinuierliche gemeinsame Reflexionsprozesse. Regelmäßige Workshops wären eine Möglichkeit.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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