25.11.2016

Sex-Startups: Brauchen wir die Disruption im Bett?

Kommentar. Die Digitalisierung macht vor nichts und niemandem halt. Da ist es nur logisch, dass Startups sich auch unseres Liebeslebens annehmen. Doch wollen wir die Disruption wirklich auch in unser Bett lassen?
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(c) fotolia.com - oneinchpunch

In der Geschichte der Menschheit gibt es, schon allein aus biologischen Gründen, eine große Konstante: Sex. Vollkommen unabhängig von Gesellschaftsform, Religion, politischen Umständen und technischer Entwicklung – der “Liebesakt” in seinen Ausprägungen zwischen rein sexueller Befriedigung und Vollführung der großen Liebe war immer ein Riesenthema und wird es wohl immer bleiben. So universell Sex in der persönlichen Prioritätenliste der meisten Menschen ganz weit oben steht, so universell ist auch ein Wunsch, den sich miteinander Schlafende auf der ganzen Welt teilen: Sie wollen dabei nicht gestört werden.

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Smartphone als Gamechanger im Bett?

Disruption, auf deutsch Störung, ist das Zauberwort in der Startup-Community. Natürlich will man nicht die Menschen, sondern den Markt disrupten. Doch wie in allen anderen Märkten wollen auch die Sex-Startups alle nur das eine: Revolutionieren – zum Gamechanger werden. Voraussetzung ist, dass wir es zulassen, dass – man verzeihe die Formulierung – unser Liebesgame gechanged wird. Heißt es in den meisten Schlafzimmern doch seit einigen Jahren stets “Leg das Handy weg”, haben manche Jungunternehmen gegenteiliges im Sinn.

Ein “lieblicher” Penisring, der die Sexleistung misst

(c) Lovely: So sehen Penisring und App aus
(c) Lovely: So sehen Penisring und App aus

Brandneu auf dem Markt wäre da etwa der smarte Penisring des polnisch-amerikanischen Startups Lovely. Der Name des Jungunternehmens, soviel sei vorweggenommen, ist nicht unbedingt Programm. Verbunden mit einer App misst der bunte Platistikring Einfallswinkel, Position, Geschwindigkeit und damit den Kalorienverbrauch des Mannes beim Sex. Zudem wirkt er stimulierend und soll, geht es nach den Foundern, das Sexleben verbessern. Denn die App macht anhand der erhobenen Daten Vorschläge zu neuen Stellungen und Praktiken.

“Ich muss wissen, ob ich meine Performance gegenüber Sabine von Vorgestern steigern konnte.”

Was schlägt die App heute für eine Stellung vor?

“Schatz, leg den Ring an und nimm das Handy heraus. Was schlägt die App heute für eine Stellung vor?” – klingt doch romantisch, oder? Nicht. Nun gut, es geht ja nicht immer um Romantik. Bei einem One-Night-Stand kommt es sicher gut, wenn der Mann so etwas sagt, wie: “Warte, ich muss noch schnell meinen Penisring anlegen und meine App starten. Ich muss wissen, ob ich meine Performance gegenüber Sabine von Vorgestern steigern konnte. Bewerte nachher bitte auch, wie dir Einfallswinkel und Geschwindigkeit gefallen haben.” Nicht? Nicht. Erhältlich ist das Gadget samt App im Moment übrigens zum ermäßigten Preis von nur 99 statt 169 Dollar. Ein Schnäppchen also. Nicht.

Redaktionstipps

Selbstbefriedigungstools für Trainingszwecke

Natürlich ist der Penisring von Lovely ein Extremfall. Bei anderen Hardware-Sex-Startups geht es eher darum, Menschen ohne oder mit wenig Sex möglichst gute Selbstbefriedigung zu ermöglichen – auch wenn natürlich niemals gesagt wird, dass man sich an Sexlose wendet. Da geht es dann darum, besser mit Fernbeziehungen zurechtzukommen, oder wie im Fall des Startups Blewit, um “Pleasure Training”. Blewit will Männern, kurz zusammengefasst, beibringen, im Bett länger durchzuhalten und Selbstbefriedigung sinnlicher zu erleben. Dazu ist das längliche Gerät mit elastischer Kunststofföffnung an einer Seite optisch bewusst schlicht und nicht naturnah gestaltet. Man habe sich im Design ein Beispiel an Apple genommen, heißt es vom Founder. Und wer will denn bitte nicht Sex mit seinem iPhone?

Dating-Apps und das Gespür für Menschlichkeit

Und dann gibt es natürlich noch diverse Software-Sex-Startups. auf dem Dating-App-Sektor findet man etwa vom Versprechen, die große Liebe zu finden, bis zur Vermittlung von bezahltem Sex alles. Dass die Digitalisierung schon dem einen oder anderen beim Finden der großen Liebe geholfen hat, wissen wir ja auch. Was wir jedoch nicht genau wissen ist, wie die neue Art des Kennenlernens uns auf Dauer verändert. “Die ‘Wisch-Kultur’ trägt maßgeblich dazu bei, online vorschnelle Urteile, sogenannte ‘snap-judgementes’, über potentielle Dates zu treffen. Diese Entwicklung beeinträchtigt unser Gespür für Menschlichkeit und die emotionale Verbindung, die Teil eines sexuellen Erlebnisses sein kann”, sagte etwa die Sexualpädagogin Yana Tallon-Hicks dem Brutkasten im Interview.

“Die Vorab-Auswahlmöglichkeit bei Tinder und Co könnte uns vieles verwehren, auf das man nur stößt, wenn man potenzielle (Sexual-)Partner einfach so ohne vorangehendes Screening kennenlernt.”

Na dann: Bitte nicht stören!

Anders ausgedrückt, die Disruption im Dating-Bereich könnte auf Dauer negative Auswirkungen auf Sex und Beziehungen haben. Die Vorab-Auswahlmöglichkeit bei Tinder und Co könnte uns vieles verwehren, auf das man nur stößt, wenn man potenzielle (Sexual-)Partner einfach so ohne vorangehendes Screening kennenlernt. Die Disruption a là Penisring von Lovely und “pleasure Training” von Blewit könnte zu einem absurden Leistungsgedanken beim Sex verleiten. Klar, Geschmäcker und Vorlieben sind Verschieden und die Digitalisierung des Sex mag vielen Leuten auch Vorteile bringen. Zumindest glückliche Paare sind aber vielleicht besser beraten, wenn sie auf die Disruption ganz klassisch reagieren: Bitte nicht stören!

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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