25.11.2016

Sex-Startups: Brauchen wir die Disruption im Bett?

Kommentar. Die Digitalisierung macht vor nichts und niemandem halt. Da ist es nur logisch, dass Startups sich auch unseres Liebeslebens annehmen. Doch wollen wir die Disruption wirklich auch in unser Bett lassen?
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In der Geschichte der Menschheit gibt es, schon allein aus biologischen Gründen, eine große Konstante: Sex. Vollkommen unabhängig von Gesellschaftsform, Religion, politischen Umständen und technischer Entwicklung – der „Liebesakt“ in seinen Ausprägungen zwischen rein sexueller Befriedigung und Vollführung der großen Liebe war immer ein Riesenthema und wird es wohl immer bleiben. So universell Sex in der persönlichen Prioritätenliste der meisten Menschen ganz weit oben steht, so universell ist auch ein Wunsch, den sich miteinander Schlafende auf der ganzen Welt teilen: Sie wollen dabei nicht gestört werden.

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Smartphone als Gamechanger im Bett?

Disruption, auf deutsch Störung, ist das Zauberwort in der Startup-Community. Natürlich will man nicht die Menschen, sondern den Markt disrupten. Doch wie in allen anderen Märkten wollen auch die Sex-Startups alle nur das eine: Revolutionieren – zum Gamechanger werden. Voraussetzung ist, dass wir es zulassen, dass – man verzeihe die Formulierung – unser Liebesgame gechanged wird. Heißt es in den meisten Schlafzimmern doch seit einigen Jahren stets „Leg das Handy weg“, haben manche Jungunternehmen gegenteiliges im Sinn.

Ein „lieblicher“ Penisring, der die Sexleistung misst

(c) Lovely: So sehen Penisring und App aus
(c) Lovely: So sehen Penisring und App aus

Brandneu auf dem Markt wäre da etwa der smarte Penisring des polnisch-amerikanischen Startups Lovely. Der Name des Jungunternehmens, soviel sei vorweggenommen, ist nicht unbedingt Programm. Verbunden mit einer App misst der bunte Platistikring Einfallswinkel, Position, Geschwindigkeit und damit den Kalorienverbrauch des Mannes beim Sex. Zudem wirkt er stimulierend und soll, geht es nach den Foundern, das Sexleben verbessern. Denn die App macht anhand der erhobenen Daten Vorschläge zu neuen Stellungen und Praktiken.

„Ich muss wissen, ob ich meine Performance gegenüber Sabine von Vorgestern steigern konnte.“

Was schlägt die App heute für eine Stellung vor?

„Schatz, leg den Ring an und nimm das Handy heraus. Was schlägt die App heute für eine Stellung vor?“ – klingt doch romantisch, oder? Nicht. Nun gut, es geht ja nicht immer um Romantik. Bei einem One-Night-Stand kommt es sicher gut, wenn der Mann so etwas sagt, wie: „Warte, ich muss noch schnell meinen Penisring anlegen und meine App starten. Ich muss wissen, ob ich meine Performance gegenüber Sabine von Vorgestern steigern konnte. Bewerte nachher bitte auch, wie dir Einfallswinkel und Geschwindigkeit gefallen haben.“ Nicht? Nicht. Erhältlich ist das Gadget samt App im Moment übrigens zum ermäßigten Preis von nur 99 statt 169 Dollar. Ein Schnäppchen also. Nicht.

Redaktionstipps

Selbstbefriedigungstools für Trainingszwecke

Natürlich ist der Penisring von Lovely ein Extremfall. Bei anderen Hardware-Sex-Startups geht es eher darum, Menschen ohne oder mit wenig Sex möglichst gute Selbstbefriedigung zu ermöglichen – auch wenn natürlich niemals gesagt wird, dass man sich an Sexlose wendet. Da geht es dann darum, besser mit Fernbeziehungen zurechtzukommen, oder wie im Fall des Startups Blewit, um „Pleasure Training“. Blewit will Männern, kurz zusammengefasst, beibringen, im Bett länger durchzuhalten und Selbstbefriedigung sinnlicher zu erleben. Dazu ist das längliche Gerät mit elastischer Kunststofföffnung an einer Seite optisch bewusst schlicht und nicht naturnah gestaltet. Man habe sich im Design ein Beispiel an Apple genommen, heißt es vom Founder. Und wer will denn bitte nicht Sex mit seinem iPhone?

Dating-Apps und das Gespür für Menschlichkeit

Und dann gibt es natürlich noch diverse Software-Sex-Startups. auf dem Dating-App-Sektor findet man etwa vom Versprechen, die große Liebe zu finden, bis zur Vermittlung von bezahltem Sex alles. Dass die Digitalisierung schon dem einen oder anderen beim Finden der großen Liebe geholfen hat, wissen wir ja auch. Was wir jedoch nicht genau wissen ist, wie die neue Art des Kennenlernens uns auf Dauer verändert. „Die ‚Wisch-Kultur‘ trägt maßgeblich dazu bei, online vorschnelle Urteile, sogenannte ’snap-judgementes‘, über potentielle Dates zu treffen. Diese Entwicklung beeinträchtigt unser Gespür für Menschlichkeit und die emotionale Verbindung, die Teil eines sexuellen Erlebnisses sein kann“, sagte etwa die Sexualpädagogin Yana Tallon-Hicks dem Brutkasten im Interview.

„Die Vorab-Auswahlmöglichkeit bei Tinder und Co könnte uns vieles verwehren, auf das man nur stößt, wenn man potenzielle (Sexual-)Partner einfach so ohne vorangehendes Screening kennenlernt.“

Na dann: Bitte nicht stören!

Anders ausgedrückt, die Disruption im Dating-Bereich könnte auf Dauer negative Auswirkungen auf Sex und Beziehungen haben. Die Vorab-Auswahlmöglichkeit bei Tinder und Co könnte uns vieles verwehren, auf das man nur stößt, wenn man potenzielle (Sexual-)Partner einfach so ohne vorangehendes Screening kennenlernt. Die Disruption a là Penisring von Lovely und „pleasure Training“ von Blewit könnte zu einem absurden Leistungsgedanken beim Sex verleiten. Klar, Geschmäcker und Vorlieben sind Verschieden und die Digitalisierung des Sex mag vielen Leuten auch Vorteile bringen. Zumindest glückliche Paare sind aber vielleicht besser beraten, wenn sie auf die Disruption ganz klassisch reagieren: Bitte nicht stören!

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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