06.05.2020

Seven Bel: 500.000 Euro Investment für Linzer Lärmfotografie-Startup

Ähnlich wie Hitzequellen mit einer Wärmebildkamera können mit der "Lärmfotografie"-Technologie des Linzer Startups Seven Bel Schallquellen visuell dargestellt werden. Das Grazer Investoren-Syndikat eQventure investierte nun 500.000 Euro.
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Das Seven Bel-Kernteam bestehend aus Michael Andessner, Barbara Rittenschober und Thomas Rittenschober - Investment durch eQventure
(c) Junge Digitale: Das Seven Bel-Kernteam bestehend aus Michael Andessner, Barbara Rittenschober und Thomas Rittenschober

Woher kommt bloß dieser Lärm? Diese Frage nach der exakten Geräuschquelle ist nicht immer so leicht zu beantworten. Dabei besteht etwa in der Industrie ein großer Bedarf, Geräuschquellen punktgenau zu identifizieren – sowohl für die Geräusch-Optimierung von Produkten, als auch für jene von Anlagen, um die eigenen Mitarbeiter besser zu schützen. Unternehmen wie Motorrad-Hersteller KTM, Haushaltsgeräte-Fabrikant Liebherr, Glasverarbeiter Lisec oder Bahnbetreiber Stern & Hafferl haben eine Lösung gefunden. Sie sind Pilot-Kunden des Linzer Startups Seven Bel, das diesen Sommer den Markteintritt plant.

+++ Aktuelle Startup-Investments +++

Seven Bel: Anwendung der
(c) Seven Bel: Anwendung der „Lärmfotografie“ bei Motorrad-Hersteller KTM

Seven Bel: Gerät soll neuer industrieller Standard werden

Sieben Bel bzw. siebzig Dezibel sind der Grenzwert, ab dem Lärm für Menschen auf Dauer potenziell gesundheitsgefährdend sein kann. Mit der „Lärmfotografie“-Technologie des Unternehmens werden Geräuschquellen identifiziert und visuell abgebildet. Das serienreife Gerät soll, geht es nach dem Startup, zum neuen industriellen Standard werden. Das Prinzip ist dabei nicht gänzlich neu. Bereits seit rund 20 Jahren gibt es akustische Kameras zur Schallvisualisierung. „Diese sind jedoch in der Anschaffung teuer (ab 40.000 Euro aufwärts), begrenzt mobil und meist benötigt man Expertenwissen für die Bedienung“, heißt es von Seven Bel. Mit der neuen Technologie des Startups werde vieles einfacher, wobei es keine Abstriche in der Bildqualität gebe.

(c) Seven Bell: So sieht das Gerät (mit weiteren Komponenten zusammengestellt) im Einsatz aus

Lärmfotos direkt am Smartphone

Ein Sensor scannt das Schallfeld und eine mobile App zeigt Schallquellen sowie akustisch problematische Stellen ähnlich wie eine Wärmebildkamera auf einem Foto oder Video an. Die akustischen Bilder können direkt am Handy des Anwenders analysiert und mit Kollegen, Partnern oder Kunden in Form von automatisch generierten Berichten geteilt werden. Die Schallscanner stehen in zwei Größen zur Verfügung: die längere Variante liefert Messergebnisse besonders für tieffrequenten Schall, etwa in der Industrie, während die kürzere Variante sich auch in räumlich beengten Verhältnissen, wie zum Beispiel in Fahrzeugkabinen, einsetzen lässt.

Schneller, besser, billiger…

„In der Entwicklung unseres Messsystems wurde speziell darauf Wert gelegt, dass man schnell zu Ergebnissen gelangt“, erklärt Gründer und CEO Thomas Rittenschober. „Bis akustische Messergebnisse vorliegen, dauert es mit unseren Instrumenten inklusive Aufbauzeit für das Messsystem weniger als fünf Minuten. Weitere Alleinstellungsmerkmale sind die hohe Bildqualität sowie die Einfachheit, mit der das System zu bedienen ist. Zusätzlich sprechen Mobilität und die hohe Kostenattraktivität im Vergleich zu Konkurrenzprodukten für Seven Bel“, so der Geschäftsführer.

eQventure investiert halbe Million Euro in Seven Bel

Nun investierte das in Graz ansässige Investorensyndikat eQventure rund um DeepTech- bzw. Sensorik-Profi Herbert Gartner 500.000 Euro. Laut öffentlich einsehbaren Firmendaten wechselten dafür 25 Prozent des Startups den Besitzer – der Rest gehört nach wie vor Gründer Rittenschober. Bislang hatte sich das Startup unter anderem durch Förderungen von aws, FFG und tech2b finanziert. Seven Bel werde nun „von einer Reihe internationaler Industrie- und Branchenexperten, darunter die erfolgreichen Sensorunternehmer Clemens Gasser und Albert Niel, tatkräftig beraten“, heißt es von eQventure. „Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten investieren wir in Unternehmen mit hohem Potential. Denn viele Technologieunternehmen wachsen momentan besonders schnell“, kommentiert Herbert Gartner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Seven Bel: 500.000 Euro Investment für Linzer Lärmfotografie-Startup

  • In der Industrie besteht ein großer Bedarf, Geräuschquellen punktgenau zu identifizieren – sowohl für die Geräusch-Optimierung von Produkten, als auch für jene von Anlagen, um die eigenen Mitarbeiter besser zu schützen.
  • Unternehmen wie Motorrad-Hersteller KTM, Haushaltsgeräte-Fabrikant Liebherr, Glasverarbeiter Lisec oder Bahnbetreiber Stern & Hafferl haben eine Lösung gefunden.
  • Mit der „Lärmfotografie“-Technologie des Linzer Startups Seven Bel werden Geräuschquellen identifiziert und visuell abgebildet.
  • Das serienreife Gerät soll, geht es nach dem Startup, zum neuen industriellen Standard werden.
  • Nun investierte das in Graz ansässige Investorensyndikat eQventure rund um DeepTech- bzw. Sensorik-Profi Herbert Gartner 500.000 Euro.

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