12.09.2018

ServiceSpace-Gründer Nipun Mehta über Werte und Sinn als Anker in rasanten Zeiten

Nipun Mehta gründete den ServiceSpace, über welchen unentgeltlich Dienste von über 500.000 im Wert von vielen Millionen Dollar umgesetzt werden. Derzeit arbeitet er daran, andere Arten von Kapital in den Markt einfließen zu lassen. Am 11. Okt. spricht er auf dem Austrian Innovation Forum in Wien.
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Nipun Mehta gründete den ServiceSpace, über welchen unentgeltlich Dienste von über 500.000 im Wert von vielen Millionen Dollar umgesetzt werden. Derzeit arbeitet er daran, andere Arten von Kapital in den Markt einfließen zu lassen.
(c) Nipun Mehta.

In Zeiten der Gier gründete Nipun Mehta mit ServiceSpace ein internationales und komplett ehrenamtliches Ökosystem, das Dienste im Wert von mehreren Millionen Dollar umsetzt und über 500.000 Mitglieder hat. Er inspiriert Millionen von Menschen und arbeitet gerade an einem Konzept, andere Arten von Kapital wie Zeit oder Gemeinschaft, Natur oder Aufmerksamkeit in den Markt einfließen zu lassen. „Die Frequenz der Paradigmenwechsel schrumpft stetig durch die digitale Transformation, wir steuern auf eine unbekannte Zukunft zu“, sagt Mehta, „eine starke inneren Verankerung und ein klares Werteset erleichtert den Umgang mit dem Unbekannten.“

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht.

+++ Fokus: Corporate Innovation +++


Der ServiceSpace-Gründer spricht am 11.Okt. 2018 am Austrian Innovation Forum in Wien. Dort steht dieses Jahr der “Umbruch” und seine Auswirkungen auf Innovationsstrategien und deren menschliche Komponente im Zentrum.

Video-Interview mit Initiator Helmut Blocher beim Austrian Innovation Forum 2017

Live vom Austrian Innovation Forum, mit dem Gründer und GF Helmut Blocher, Walter Kreisel CEO von Kreisel Systems, Martin Johann Fröhlich, Startup-Manager der Deutsche Bahn Konzern und Christina Rami-Mark, GF des österreichischen Weltmarktführers MARK Metallwarenfabrik.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 12. Oktober 2017


Eure Idee war einfach nur Gutes in die Welt zu bringen. Daraus entstand ein internationales Ökosystem, das kostenlose Dienste im Wert von Millionen Dollar umsetzt und mittlerweile 500 000 Mitglieder hat. Es wird rein ehrenamtlich betrieben. Wie ist das entstanden?

Nipun Mehta: Servicespace.org hat nie wirklich versucht, sich selbst zu erschaffen. Wir begannen 1999 im Silicon Valley, wo die Gier in der Luft lag. Jeder gründete eine Dotcom-Firma mit dem Ziel diese für Millionen zu verkaufen. Wir waren vier Freunde und wollten etwas anderes machen, nämlich vorbehaltlos Gutes tun. Wir starteten in einer Obdachlosenunterkunft und boten an eine Website zu erstellen. Ich war Student aus dem Silicon Valley in einer Zeit in der niemand wusste, was eine Website war. Wir mussten den Verantwortlichen erklären, worum es ging und sie von der Sinnhaftigkeit überzeugen.

Einmal drückte mir eine Frau einen Schraubenzieher in die Hand und sagte: ‘Ihr seht aus wie gute Leute, hier ist ein Schraubenzieher, hier ist mein Computer, ihr könnt alles hineinstecken, was ihr wollt.’(Nipun lächelt) Als ich erklärte, dass wir von zu Hause aus arbeiten würden, runzelte sie die Stirn und fragte: ‘Was für eine Art von Hilfe ist das?’

Mit diesem Akt begann eine Revolution. Der Nebeneffekt war ein riesiger Markt für ehrenamtliche Tätigkeit, es wurden Unmengen Websites für NGO´s entwickelt und eine Vielzahl an weiteren Projekten wie Smile Card, KarmaKitchen, Awakin Circle oder  DailyGood ins Leben gerufen.

Nipun Mehta: Ja. In gewisser Weise fing es so an. Wir suchten nicht nach einem Weg unseren Service zu monetarisieren. Wir gründeten nicht einmal eine Non-Profit-Organisation, es war einfach nur Liebe. Und es wuchs. Tausende von Freiwilligen meldeten sich für die einfache, schnörkellose Idee, gemeinnützigen Organisationen beim Aufbau von Websites behilflich zu sein. Es floß niemals Geld.

Hast du einen Plan, wohin die Zukunft dich führen wird?

Nipun Mehta (lacht): Die wirkliche Antwort ist nein. Aber wenn du möchtest, dass ich intelligent klinge, dann kann ich dir ein paar Antworten geben.

Vielleicht nur eine Idee?

Nipun Mehta: Ich finde das Konzept von verschiedenen Formen von Kapital faszinierend. Wir haben viele Systeme, die die Räder des Geldes am Laufen halten, Märkte, Derivate, Menschen, die auf jede erdenkliche Art und Weise Handel treiben. Aber wir haben noch nicht damit begonnen anderen Formen des Kapitals wie Zeit oder Gemeinschaft, Natur oder gar Aufmerksamkeit auszubauen. Es gibt eine Million verschiedene Arten von Kapital. Daher wollen wir einen Marktplatz schaffen, der mehrere Formen von Kapital als Zahlungsmittel akzeptiert.

Kannst du dafür ein Beispiel nennen?

Nipun Mehta: Ganz simpel – sagen wir, ich stricke eine kleine Mütze, die ich online verkaufe. Beim Bezahlen kann man statt verschiedener Kreditkarten zum Beispiel Gemeinschaftskapital wählen. Ich tue etwas Gutes und erzähle dir davon. Oder man wählt Meditationskapital. Ich meditiere eine Stunde, schreibe eine Reflektion und teile sie mit dir. Oder du möchtest mit Kindnesskapital bezahlt werden. Ich verbringe Qualitätszeit mit meinen Kindern und schicke dir ein Foto.
Genauso gut kann man auch die Quittung einer Spende an einen gemeinnützigen Verein schicken.
All diese Dinge haben einen Wert. Die handgestrickte Mütze, hat auch einen gewissen Wert, aber es muss nicht immer ein finanzieller Wert sein.

Wie ist diese Idee zustande gekommen?

Nipun Mehta: Viele Menschen fragen uns, wo sie ihre Gaben teilen können. Im Moment ist  in unserer Marktwirtschaft kein Platz für die Weitergabe dieser Geschenke, auf diese Weise könnten wir sie in den Verkehr bringen. Ich denke, dass diese Idee ein echter Wendepunkt für die Gesellschaft sein kann.

Glaubst du, dass bedingungsloses Grundeinkommen in diesem Prozess hilfreich sein könnte? Bisher wird Arbeit oft nur bei Erwerbstätigkeit geschätzt, dadurch wäre es möglich, dass ehrenamtliche Tätigkeit den gleichen Status bekäme.

Nipun Mehta: Meiner Meinung nach ist bedingungsloses Grundeinkommen eine reine Abwehrmaßnahme. Schon jetzt werden viele Arbeitsplätze aufgrund der Automatisierung abgebaut, viele weitere werden folgen. Ich denke, bedingungsloses Grundeinkommen wird notwendig sein. Aber wenn wir eine wirklich revolutionäre Sichtweise auf das Leben haben wollen, müssen wir die Mindsets und Herzen der Menschen verändern.

Themen wie Werte, die Frage nach dem Sinn und wie man zur Gesellschaft beitragen kann, werden daher immer bedeutender.

Nipun Mehta: Die Herausforderungen sind auch anders gelagert. Wir werden zum Beispiel in Zukunft in Arbeitskontexten arbeiten zu denen es keine Erfahrungswerte gibt, auf die wir zurückgreifen können.

Welche wären das?

Nipun Mehta: Wir wissen nicht, was es bedeutet, in einem Umfeld zu arbeiten, in dem man mit sehr unterschiedlichen Playern wie künstlicher Intelligenz, augmentierten Menschen und Biotech-Unternehmen zusammenarbeitet. Unser Bildungssystem ist darauf ausgerichtet, uns auf eine bekannte Zukunft vorzubereiten, es bereitet uns nicht auf den Umgang mit dem Unbekannten vor. Mit der Geschwindigkeit der exponentiellen Veränderungen sehen wir uns aber bald einer unbekannten Zukunft gegenüber. Derzeit ist ungewiss was in 40 bis 50 Jahren geschieht, wir steuern aber auf eine ungewisse Zukunft in fünf Jahren zu.

Wir sind beinahe an dem Punkt, an dem wir vor einer unbekannten Zukunft stehen, aber unsere Population ist so ausgebildet, dass sie nur mit dem Bekannten umgehen kann. Ich glaube nicht, dass es bereits ausreichend Personen gibt, die das Unbekannte mit Leichtigkeit meistern können, denn es gibt kein Rezept dafür. Mit einer starken inneren Verankerung ist es leichter in diesem Terrain zu manövrieren.

Wie können wir unsere Ausbildung anpassen um uns darauf vorzubereiten?

Nipun Mehta: Die Bildung von Erfahrungen in Werten zu verankern, könnte eine Strategie sein. Der frühere Bildungsprozess basierte auf dem Gedanken, dass die Schüler leere Eimer sind, die mit Wissen gefüllt werden müssen. Ein anderer Ansatz könnte darin bestehen, über Bildung als das Entzünden einer Kerze nachzudenken, die die Flamme im Inneren erhellen wird.
Es ist nicht so, als ob wir bankrott geboren worden wären, und man muss erst das komplette Erziehungsspektrum auf uns loslassen um uns zu handlungsfähigen Menschen zu machen. Es geht darum, das zu erwecken, was bereits vorhanden ist.

Es dauerte 38 Jahre bis das Radio 50 Millionen Nutzer erreichte, 13 Jahre brauchte das Fernsehen, das Android-Betriebssystem nur 18 Monate – die Timeline schrumpft und schrumpft. Es geht so schnell, der einzige Weg, um sich in der Veränderung nicht zu verlieren, ist, eine Grundlage von Werten zu haben. Ich denke, wenn wir Menschen Sicherheit aus der inneren Flamme und einer starken Verinnerlichung der Werte schöpfen können, ist es kein Problem, wenn sich die Umstände ständig ändern. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft.

Über Nipun Mehta

Nipun Mehta ist der Gründer von ServiceSpace, einem Inkubator von Projekten, der an der Schnittstelle von Freiwilligenarbeit, Technologie und Geschenkökonomie arbeitet. Was als Experiment mit vier Freunden im Silicon Valley begann, ist heute zu einem globalen Ökosystem mit über 500.000 Mitgliedern herangewachsen, das Leistungen in Millionenhöhe gratis umgesetzt hat hat. Nipun wurden viele Auszeichnungen, unter anderem der Jefferson Award for Public Service, der Wavy Gravy’s Humanitarian Award und Dalai Lama’s Unsung Hero of Compassion, verliehen. Im Jahr 2015 ernannte ihn Präsident Barack Obama in einen Rat über Armut und Ungleichheit. Nipun wird routinemäßig eingeladen, seine Botschaft des “Hochbegabten” an ein breites Publikum weiterzugeben, von der innerstädtischen Jugend in Memphis über Akademiker in London bis hin zu internationalen Würdenträgern bei den Vereinten Nationen; seine Rede auf dem UPenn-Start im Mai 2012 wurde von Millionen von Menschen gelesen. Er ist Mitglied der Beiräte der Seva-Stiftung, der Dalai Lama-Stiftung und des Greater Good Science Centers.


Zur Gastautorin

Julia Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema “Future of Work” vor.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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