18.07.2018

Brutkasten und Bernhard Holzer starten Serie „Digital Nomad & International“

In einer Artikelserie, die der Brutkasten gemeinsam mit dem "Globetrotter" und Startup-Experten Bernhard Holzer startet, wird es um digitales Nomadentum, den neuen "way of work" und die Erfahrungen von Auslandsösterreichern im Digitalbereich gehen.
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Digital Nomad
(c) Der Brutkasten / Haris Dervisevic: (vlnr.) Dominik Perlaki (Redakteur, Brutkasten), Bernhard Holzer (Gründer & CEO, woodspr), Dejan Jovicevic (Gründer & CEO, Brutkasten)

Mit dieser Woche starten der Brutkasten und Bernhard Holzer die gemeinsame Story-Serie „Digital Nomad & International“ auf derbrutkasten.com. Gemeinsam mit dem langjährigen Startup-Experten, Journalisten und Gründer des PR & Storytelling-Unternehmens woodspr hat man das Ziel, diesen stark aufstrebenden Themen deutlich mehr Sichtbarkeit, Praxis und Leben zu verpassen. Die Story-Serie soll Startpunkt und mediale Anlaufstelle rund um Aspekte wie ortsunabhängiges Arbeiten sowie spannende Persönlichkeiten und erfolgreiche Österreicher im Ausland werden. Bezüglich dieser Entwicklung wird es damit regelmäßig spannende Beiträge und Video-Interviews geben.

+++ Programmieren mit Meerblick: Was hinter dem neuen Trend Workation steckt +++

„Globetrotter“ Bernhard Holzer leitet Story-Serie

Bernhard Holzer, der die Story-Serie leiten und aufbauen wird, dazu: „Wir haben einiges vor, stehen aber natürlich erst am Anfang. Wer mich kennt, weiß, dass ich seit meinen Jugendjahren der klassische Globetrotter bin und die Kombination von Work und Travel seit Jahren lebe und zu verwirklichen versuche. Nicht immer ein leichtes, aber jedenfalls ein lohnendes Unterfangen, bei dem ich alle Interessierten dazu motivieren möchte, einen ähnlichen Weg zu gehen. Der in den letzten ein, zwei Jahren explodierende Trend ‚Digital Nomad‘ ist, wie viele unserer Beiträge zeigen werden, nicht aufzuhalten und wird auch Österreich massiv erfassen“.

Erste Anlaufstelle für zukunftsträchtiges Thema in Österreich

Dejan Jovicevic, Geschäftsführer des Brutkasten zum Fokus auf dieses Zukunftsthema: „Wir wollen unserer Community zukünftig Infos und Stimmen aus erster Hand liefern und Bernhard ist hier mit seiner langjährigen Erfahrung als Journalist, Startup-Experte und internationaler Tausendsassa mit seinen Kontakten und seiner offenen Art definitiv der richtige Mann für diese Aufgabe. Die Startup-Welt ist sehr international und dem wollen wir noch mehr Rechnung tragen“.

100 spannende Themen – Equipment, Einstellung, Ortswahl & vieles mehr

Inhaltlich wird, so Holzer, auf mehreren Schienen gefahren: „Wir möchten möglichst nahe an der Praxis agieren. Wir wollen sämtliche Aspekte rund um das Thema digitales Nomadentum beleuchten und möglichst viel Input und Stimmen aus anderen Ländern einfließen lassen“. Die Palette an Fragen dafür ist eigentlich nicht enden wollend: Was braucht es dazu vom technischen Equipment bis zur Einstellung? Welche Jobs sind dafür überhaupt geeignet? Wie lang bleibt man an einem Ort und wo wohnt und arbeitet man eigentlich „on the road“? Bereits beim ersten Brainstorming waren über hundert spannende Themen auf der Liste. Gute Stories und persönliche Tipps gibt es also zu Hauf.

Neuer „way of work“ und Österreich-Bezug im Fokus

Holzer weiter: „All das soll zur Sprache kommen und helfen, den neuen way of work und auch die große weite Welt als Arbeitsplatz wirklich kennen und schätzen zu lernen. Wichtig und auch um den lokalen Bezug herzustellen, sind gerade Auslandsösterreicher. Wir wollen zeigen, wie es in anderen Ländern im digitalen Bereich und generell abgeht, und was sie oder internationale Experten uns über ihre Erfahrungen berichten können. Wir haben also einiges vor und jeder, der interessiert ist mitzuwirken oder spannende Ideen hat, kann und soll sich gerne bei mir melden“.

Als Digital Nomad von Bangkok bis Honduras und Mexiko

Am Beginn stehen gleich zwei Beiträge aus Bangkok, die zeigen werden, warum Bangkok zu Recht einer der absoluten Hotspots für digitale Nomaden ist. Anschließend wird es zunächst nach Mittelamerika und Mexiko gehen. Alles, wie schon jetzt unschwer zu erkennen ist, keine rein temperaturtechnisch, kalten Destinationen. Einer von vielen Hauptbeweggründen für digitales Arbeiten, um vorweg gleich einmal Gusto zu machen.


Zur Person:

Bernhard Holzer gründete vor eineinhalb Jahr woodspr, sein PR & Storytelling-Unternehmen für Startups im DACH-Raum. Zuvor war er u.a. in führender Position in der Unternehmenskommunikaton bei der deutschen Startup-Factory Rocket Internet in Berlin, als Press Manager vom größten deutschen Startup-Festival Bits&Pretzels und beim Startup zoomsquare tätig. Journalistisch führte ihn sein Weg u.a. zur Austria Presseagentur, ATV, Kurier, Österreich, zum deutschen Handelsblatt, Profil und die Presse. Aktuell ist er auch Pressesprecher der österreichischen Startup-Dachorganisation Austrian Startups sowie bei Talent Garden Austria. Er ist Österreich-Koordinator für den Bundesverband deutscher Startups und unterrichtet als Gastlektor an der FH Wien und der WU Wien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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