16.12.2021

SEO und SEA für Online-Shops: “Damit wird der Umsatz skalierbar”

Mit SEO und SEA wurde badshop.at einer der größten Online-Shops für Sanitärprodukte in Österreich. Expert:innen von otago verraten, worauf es dabei ankommt.
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Google Search Console
© Unsplash
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Die Coronazeit hat vielen Online-Shops einen kräftigen Wachstumsschub beschert. Der größte Hebel liegt aber in der Optimierung für Suchmaschinen – organisch über “Search Engine Optimization” und bezahlt über “Search Engine Advertising”. SEO und SEA haben badshop-austria.at von einem Nischenshop zu einem der größten Online-Shops für Sanitärprodukte in Österreich gemacht. 

Franz Günther hat badshop 2012 gegründet. Damals war der Markt in Österreich von Online-Händlern aus Deutschland besetzt. “Wir haben als Installateur montiert, was deutsche Shops geliefert haben”, erinnert sich Günther. “Deshalb habe ich mich entschieden, einen eigene Shop zu starten”. 2014 gab es erste Gespräche mit der Wiener Agentur otago, die dann auch die SEO- und später ebenfalls die SEA-Betreuung übernahm. Seither hat sich die Sichtbarkeit in der organischen Suche von Google um das 10-fache gesteigert, während über den bezahlten Kanal aus einem Euro Werbebudget heute mindestens zehn Euro Umsatz werden. 2019 hatte der Online-Shop gemessen an den Umsätzen das Geschäft des Installateurs überholt – heuer ist der Umsatz sogar deutlich höher als das Doppelte des Installateurbetriebs. 

Content-Aufbau: “SEO ist ein Prozess”

“Damals, vor sieben Jahren, waren die wenigsten Seiten Suchmaschinen-optimiert”, erzählt Vildan Gülle von otago, die badshop bei der Suchmaschinen-Optimierung unterstützt. Zunächst wurde die Verlinkung auf der Seite verbessert. “Es hat mehrere Klicks gebraucht, bis ein Kunde auf eine Produktseite kam, was nicht optimal ist”, so Gülle. Seit dieser Basisarbeit widmet sich das Team vor allem dem gezielten Aufbau von Content, der potenzielle Kunden über die Google-Suche auf die Seite des Shops führt. 

Sichtbarkeit um das 10-fache gesteigert

“SEO ist ein Prozess. Die Erfolge sieht man nicht sofort, es dauert teilweise einige Tage, kann aber auch einige Monate dauern”, sagt Vildan. Nach wie vor werden Inhalte gemeinsam mit Mitarbeitern von badshop aufgebaut und optimiert. Die laufende SEO-Optimierung sorgt langfristig für eine hohe Sichtbarkeit. “Wir haben die Inhalte nach Beliebtheit der Produkte priorisiert und an den Stellen besonders gearbeitet, wo wir das größte Potenzial sehen”. 

SEA: Automatisierte Ads für über 100.000 Produkte

Parallel dazu hat otago gemeinsam mit badshop auch den Bereich Performance Marketing aufgebaut. Dabei geht es nicht nur um klassische Suchmaschinen-Werbung: “Google Shopping ist unser Steckenpferd”, so Paul Kratzwald, SEA-Experte bei otago. “In den Anfängen haben wir mit wenig Automatisierung gearbeitet, also Kampagnen immer wieder manuell aufgesetzt und entsprechend sehr viel Zeit in die Koordination des Setups gesteckt”, so Kratzwald. 2020 kam eine größere technische Umstellung in Richtung Feed- und Datenautomatisierung, die der Experte aus heutiger Sicht als einen der größten Hebel bezeichnet: Alle Produkte aus dem badshop – mittlerweile mehr als 100.000 – werden automatisch über einen Datenfeed zu Google Ads exportiert, wobei auf die entsprechende Datenqualität großer Wert gelegt wird.

1 Euro Werbung = 10 Euro Umsatz

“​​Wir konnten plötzlich nicht mehr nur hundert Produkte, sondern das gesamte Sortiment nahezu in Echtzeit bewerben”, so Kratzwald. Aus einem Euro “Adspend” werden seither mindestens zehn Euro Umsatz generiert. “Damit wird der Umsatz bis zu einem gewissen Grad auch skalierbar”, sagt Kratzwald. “Wichtig ist es, eine Agentur an der Seite zu haben, die weiß wie man Kampagnen Umsatz- und Gewinn-optimierend aufsetzt, so dass das maximale aus dem eingesetzten Budget herausholt werden kann. Dafür braucht es Spezialisten, die Google Shopping und die komplexen Zusammenhänge die dieser Kanal mit sich bringt verstehen und ideal einsetzen können

Paul Kratzwald und Vildan Gülle von Otago mit badshop-Gründer Franz Günther © Otago
Paul Kratzwald und Vildan Gülle von otago mit badshop-Gründer Franz Günther © otago

SEA, SEO, Showroom und Expansion

Während Franz Günther am Standort Amstetten kräftig in ein neues Büro, ein größeres Lager und erstmals auch einen Shop-Showroom investiert, hat sich otago für die kommenden Jahre auch einiges vorgenommen: “Nächstes Jahr wollen wir mit einer Ratgeberseite auch die Informations-orientierte Suche abdecken”, verrät Gülle. Kratzwald arbeitet im SEA-Bereich weiter an der Automatisierung und will den Datenfeed nochmals verbessern und beispielsweise mit ERP-Daten anreichern und damit in weitere Kanäle expandieren. Und badshop-Marketingchef Fabian Hehenberger hat bereits die nächsten Optimierungsfelder im Sinn: Social Media. 2022 steht auch die Expansion nach Deutschland an – vielleicht werden dann ja einige deutsche Installateure Produkte aus österreichischen Shops montieren. 

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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