30.01.2023

Sentou: Berliner Startup bietet Intimrasur-Lösung für Männer und Frauen

Das Berliner Startup Sentou widmet sich dem Schambereich. Co-Founderin Lili Vogelsang konzentriert sich damit bewusst auf einen Nischenmarkt und will diesen ausbauen.
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Das Berliner Startup Sentou richtet seine Intimpflegeprodukte an Männer und Frauen © Sentou/Instagram
Das Berliner Startup Sentou richtet seine Intimpflegeprodukte an Männer und Frauen © Sentou/Instagram

Man redet nicht so oft darüber, aber eigentlich kennt es fast jede:r: Rasierpickel und gereizte Haut im Intimbereich. Ein Tabuthema also. Und ein Nischenmarkt noch dazu. Public Policy Managerin und ehemalige Consultant Lili Vogelsang hat sich davon nicht abhalten lassen. Im Gegenteil – gerade der Tabubruch scheint sie davon überzeugt zu haben, ihr selbsternanntes Herzensprojekt umzusetzen. Sie kündigt ihren Job in einer PR-Agentur und gründet im September 2022 das Intimpflege-Startup Sentou.

Die CEO bietet gemeinsam mit Co-Founder Felix Hartmann Produkte für den Intimbereich aller Menschen an. Die Zielgruppe des Berliner Startups ist geschlechtsneutral und das hängt nicht nur damit zusammen, dass man das gesellschaftliche Bild hinterfragt, wonach vor allem Frauen ihren Intimbereich frisieren – Auch ihre Studie bestätigt eine größere Zielgruppe. Demnach seien beinahe 40 Prozent der Sentou-Kund:innen männlich. Selfcare für Männer werde häufig noch belächelt und das sollte sich ändern, meint die Gründerin auf ihrem LinkedIn-Profil. Mit ihrem Unternehmen möchte sie einen Beitrag dazu leisten. 

Intimpflege: Aftershave, Rasierhobel, Körperhaaröl

Dass es Vogelsang bei ihrem Unternehmen viel um den Tabubruch geht, lässt ein Blick auf die Website erahnen: Die Produkte rund um Aftershave, Rasierhobel und Körperhaaröl werden im Shop aufgeführt bzw. angekündigt. Ansonsten gibt es einen Blog, die Verlinkung zu einer eigens in Auftrag gegebenen Studie und Infos über die Unternehmensgeschichte. Kurz: die gesellschaftliche Beziehung zum menschlichen Intimbereich – den man im deutschsprachigen Raum auch Schambereich nennt – wird hinterfragt und unter die Lupe genommen. Vogelsang teilt daher auch mal Erfahrungsberichte ihrer Kund:innen, die u.a. auf ein starkes Schamgefühl verweisen und erklärt ihren Fokus: 

Zum einen, weil es mich stört, dass Menschen das Thema als “nice to have” abstempeln. Wer sich schon mal richtig geschämt hat, weiß, dass das ein furchtbares Gefühl ist”, sagt die Co-Founderin von Sentou. “Zum anderen, weil Menschen keine Produkte kaufen. Menschen kaufen Geschichte (und dann kaufen sie wieder, weil das Produkt gut ist und ich glaube, dass es Menschen hilft zu wissen, dass sie nicht alleine sind.

Studie über Intimbehaarung

Die besagte Studie gibt noch weitere Einblicke in die Thematik der Intimpflege und zeigt: Körperrasur und -aussehen spielen für viele eine große Rolle. So geben 63 Prozent der Befragten in Deutschland an, dass sie sich die Haare im Intimbereich entfernen, 70 Prozent, weil sie die Schönheitsideale ihres Sexualpartners/Sexualpartnerin erfüllen möchten. Jede dritte Person rasiere sich außerdem extra für einen Anlass wie Schwimmbad oder Date. Außerdem haben fast die Hälfte der Befragten schon einmal auf Geschlechtsverkehr verzichtet, da sie sich mit ihrem Intimbereich diesbezüglich unwohl gefühlt haben. 

Obwohl Frauen und Männer einerseits Gemeinsamkeiten in der bevorzugten Intimfrisur (ganz glatt) zeigen, unterstreicht die Studie geschlechtsspezifische Unterschiede. 50 Prozent der Frauen wünschen sich bei ihrem Partner einen glatten Intimbereich, während sich 70 Prozent der Männer dasselbe wünschen. Die Zahlen gaben dem Founder-Duo umso mehr Anlass zur Gründung von Sentou. Sie wollen Menschen dazu ermutigen, “sich liebevoll um ihr schönstes Körperteil zu kümmern – ganz gleich, ob sie sich rasieren oder nicht.”

Das Naturkosmetik-Unternehmen möchte ein Unternehmen sein, das Menschen ein gutes Gefühl gibt. “Es geht ums Wohlfühlen und nichts ums perfekt sein”, erklärt Vogelsang gegenüber Gründerszene. In diesem kleinen Geschäftsfeld wolle sie weiterhin bleiben und ein langfristiges, nachhaltiges Unternehmen aufbauen. Finanziert seien sie bisher durch Bootstrapping und das Accelerator Programm Next Commerce.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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