24.10.2024
STARTUP-PORTRAIT

Sensotix: Wiener Startup erleichtert Schadensmeldung bei Versicherungen

Mit dem Smartsticker will Sensotix aus Wien den Schadenmeldeprozess für Versicherungen deutlich vereinfachen. Nutzer:innen können Schäden per QR-Code direkt und ohne App bei ihrer Versicherung melden.
/artikel/sensotix
(c) Sensotix

Im Schadensfall sehen sich Versicherte oft mit einem langwierigen bürokratischen Prozess konfrontiert. Formulare müssen ausgefüllt und Dokumente eingereicht werden. Häufig erfordert die Schadenmeldung zudem die Nutzung spezieller Apps oder Online-Portale, die den Aufwand für die Betroffenen weiter erhöhen.

Abhilfe möchte das Wiener Startup Sensotix schaffen. Die beiden Gründer und Geschäftsführer Gernot Habel und Christoph Kovacs entwickelten einen sogenannten Smartsticker, der die Schadensmeldung bei Versicherungen vereinfacht. Die Idee entstand 2016 aus Gesprächen und Brainstorming-Sitzungen mit ihrem Umfeld. Offiziell wurde Sensotix im Mai 2017 gegründet – damals noch als Zwei-Mann-Betrieb.

Wie der Smartsticker funktioniert

Der Smartsticker fungiert als „digitaler Touchpoint“ und wird als Sticker direkt auf Objekten, wie beispielsweise Autos, angebracht. Über einen QR-Code bietet er eine einfache Alternative zu herkömmlichen Apps. Speziell soll der Smartsticker den Schadenmeldeprozess bei Versicherungen erleichtern. Im Schadensfall können Nutzer:innen den QR-Code scannen und direkt bei der Versicherung melden, ohne eine App oder einen Login zu benötigen. Dies sei unkompliziert, da der QR-Code mit der Kundenpolizze verknüpft ist.

Zudem funktioniert der Smartsticker unabhängig von Smartphone und Person. „Alles, was benötigt wird, ist ein internetfähiges Gerät“, so das Produktversprechen. Die Hauptzielgruppe für dieses Produkt umfasst Versicherungen, Flottenmanager und Karosseriewerke. Mit seinen Smartsticker möchte Sensotix „langwierige Prozesse des Verknüpfens eliminieren“.

Und das Unternehmen kann namhafte Kunden vorweisen. So werden auf der Website beispielsweise die international tätige Helvetia Versicherung genannt. Aber auch das bekannte Bau- und Fuhrunternehmen Felbermayer sowie Adia-Kreuzfahrten setzen auf die Lösung des Wiener Startups.

Teraforms: Software zur Digitalisierung von Formularen

Im Jänner dieses Jahres brachte Sensotix sein zweites Produkt namens Teraforms auf den Markt. Konkret handelt es sich dabei um eine Online-Software zur Digitalisierung von Papierformularen. Nutzer:innen laden Formulare entweder als Foto oder PDF in die Software hoch, wo eine speziell trainierte Künstliche Intelligenz dann eine digitale Version erstellt. Die Geschäftsführer betonen, dass Teraforms weniger finanzielle und personelle Ressourcen erfordert, als es für den Formularbau durch einen IT-Techniker nötig wäre. So können auch kleinere Unternehmen ihre Formulare digitalisieren. Beide Produkte werden im Monats-Abonnement angeboten.

Darüber hinaus bietet Sensotix Beratungsleistungen sowie verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Projektmanagement und Softwareentwicklung an. Die sechs Mitarbeiter:innen bringen jahrzehntelange Berufserfahrung mit, die den Kunden zur Verfügung steht.

Sensotix hofft zukünftig auf mehr Wachstum und Innovation

Gründer Gernot Habel blickt „auf jedes Jahr mit neuen Kunden und spannenden Projekten positiv zurück“. Aktuell strebt das Startup an, nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und der Schweiz präsenter zu werden. Der nächste Schritt wäre eine Expansion in den englischsprachigen Raum. Habel betont: „Wir möchten auch weiterhin neue Möglichkeiten nutzen und Technologiesprünge in unsere Anwendungen einbauen, um Prozesse immer weiter zu vereinfachen und langfristig zu optimieren“. Für die Zukunft erhofft sich Sensotix Unterstützung durch Förderprogramme und Investoren. Das Startup finanziert sich seit Beginn „vollständig durch Eigenkapital und aus dem Cashflow“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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