28.06.2019

Sensate: Grazer Startup mit „Do it Yourself-IoT“ für Zuhause

Das Grazer Startup Sensate entstand im Programm "Entrepreneur in Residence" des Grazer Company Builders Up to Eleven. Es will "Hobby-Bastlern" ohne Programmierkenntnisse die Umsetzung einfacher Do it Yourself-IoT-Projekte für Haus und Garten mit App-Unterstützung ermöglichen.
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Sensate: Erstes Startup aus dem Entrepreneur in Residence-Programm von UpToEleven
(c) Sensate: Gründer und CEO Manuel Fegerl

Vor etwas mehr als einem Jahr kündigte der Grazer Company Builder UpToEleven sein „Entrepreneur in Residence“-Programm an. Dort sollen digitale Geschäftsideen mit Rundum-Begleitung innerhalb eines Jahres vom ersten Konzept bis zur Marktreife gebracht werden. Nun stellte man das erste aus dem Programm hervorgegangene Startup vor: Sensate.

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Sensate: IoT als Do it Yourself-Projekt

„Sensate wird den DIY-Markt revolutionieren und es jedem von uns ermöglichen, einfach und günstig smarte Dinge selbst zu erdenken und zu bauen“, hofft Manuel Fegerl, Gründer und CEO des gerade in Gründung befindlichen Unternehmens. Konkret will man „leicht verständliche Bauanleitungen“ für Do it Yourself-Projekte wie eine barometrische Wetterstation oder ein Messgerät für Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit bieten. Diese können dann ohne Programmierkenntnisse mittels Sensate-App in ein IoT-System für Haus und Garten integriert werden. „Die ideale Raumtemperatur im Terrarium, ausreichende Wasserzufuhr für Zimmerpflanzen oder Frischluft für angenehme Raumatmosphäre“, ließen sich damit voll automatisieren.

Entrepreneur in Residence: Company Builder mit Rundum-Begleitung

Das Entrepreneur in Residence-Programm von UpToEleven scheint bei der Entwicklung den angestrebten Zweck erfüllt haben, folgt man Gründer Fegerl: „Die Möglichkeit, auf die Erfahrung und das Know-How des Company Builders zuzugreifen, half mir dabei, mich auf meine eigenen Stärken zu konzentrieren, ohne dabei andere wichtige Aspekte der Unternehmensgründung zu vernachlässigen. Nicht zuletzt auch durch das produktive und gleichzeitig freundliche Arbeitsumfeld war es möglich, die Geschäftsidee von Sensate deutlich weiter zu entwickeln und zu beschleunigen“.

„Sensate hat sich in den letzten Monaten äußerst vielversprechend entwickelt. Manuel ist ein starker Umsetzer und auf einem sehr guten Weg“, kommentiert Matthias Ruhri, Leiter des Company Builders.

Nächster Call bis 30. Juni

Der laufende Call für den nächsten Durchgang des Entrepreneur in Residence-Programms endet übrigens am 30. Juni. Man will dabei „Gründungsinteressierte mit ambitionierten Zielen und innovativen Lösungen“ bis zu 12 Monate lang mit einem umfangreichen Leistungspaket unterstützen. Das Exzellenz-Programm ermögliche es Junggründern, mit professioneller Expertise, eigenem Büroplatz in Graz und einem 40.000 Euro-Leistungspaket an ihren digitalen Ideen zu arbeiten, heißt es von UpToEleven. Die Jung-Entrepreneure müssen bei der Aufnahme ins Programm keine Geschäftsanteile abgeben.

⇒ Aktueller Call (Bewerbungsfrist: 30. Juni)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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