03.08.2018

Senitec: Dornbirner SafetyTech-Startup muss Insolvenz anmelden

Mit einem Blinker-System für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler wollte das Vorarlberger Startup Senitec (Seniturn) durchstarten. Nun steht die Anmeldung der Insolvenz kurz bevor. Betroffen sind unter anderem 105 Conda-InvestorInnen.
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Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb - Startup-Insolvenz
©go biq communication: Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb

Es ist schon recht dunkel draußen. Eine Fahrrad-Fahrerin biegt ab, ein Autofahrer sieht das zu spät – es kommt zum Unfall. Es ist ein Horrorszenario für beide Beteiligten, dass der Dornbirner Gründer Daniel Leeb mit seinem Produkt verhindern wollte: Ein Blinker für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler, der beim klassischen Ausstrecken der Hand automatisch einsetzt. Mit seinem Startup Senitec (später Seniturn) konnte Leeb im Jahr 2015 in der Puls4-Sendung 2 Minuten 2 Millionen überzeugen – die fünf Jury-Mitglieder wollten je 10.000 Euro Kapital für insgesamt zehn Prozent des Unternehmens zuschießen. In den öffentlich einsehbaren Firmendaten sind sie aber nicht als Anteilseigner gelistet.

„Heftiger Tiefschlag aus eigenen Reihen“

Im gleichen Jahr gab es auch eine erfolgreiche Kampagne auf der Crowdinvesting-Plattform Conda. Dort kamen von 105 InvestorInnen insgesamt 117.900 Euro – das Funding-Ziel wurde damit fast doppelt erreicht. Die CrowdinvestorInnen werden ihre Nachrangdarlehen allerdings nicht zurückgezahlt bekommen. Denn wie Gründer Leeb heute in einer Mail an Gläubiger, die dem Brutkasten vorliegt, mitteilte, wird Senitec (Seniturn) Insolvenz anmelden. „Ich bedauere zutiefst ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aus eigenen Reihen einen sehr heftigen Tiefschlag erfahren mussten. Dieser hat so gravierende Auswirkungen auf uns dass wir uns finanziell nicht mehr von dem Schaden erholen können. Deshalb werden wir die Insolvenz des Unternehmens einreichen“, schreibt er.

Senitec-Gründer Leeb: „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens“

Was es mit dem „Tiefschlag“ auf sich hat geht aus der Mail nicht genau hervor. Etwas kryptisch erteilt Leeb den Tipp: „Hinterfragt manchmal die Personen die euch nahe stehen, denn die hat man meistens nicht auf dem Schirm“. Der Gründer wirkt im Text merkbar gebrochen. „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens in denen ich meine ganze Zeit, mein ganzes Geld und meine Leidenschaft in das Produkt gesteckt habe – ich bedaure am meisten dass nun niemand mehr mein Sicherheitsprodukt kaufen kann um sich im Straßenverkehr besser schützen zu können. Denn die Sicherheit ist unser wichtigstes Gut“, schreibt er.

Erhöhtes Insolvenz-Risiko bei Crowdinvesting mit Nachrangdarlehen?

Es ist nicht die erste Startup-Insolvenz dieses Jahr. Erst kürzlich musste auch das Bier-Startup NIXE einen entsprechenden Antrag stellen. Auch dieses hatte eine erfolgreiche Conda-Kampagne hinter sich. Dass sich gerade unter Startups, die Crowdinvesting-Modelle in Anspruch genommen haben (etwa auch Neovoltaic vergangenes Jahr), die Insolvenzen häufen, ist kein Zufall. Im Gegensatz zu klassischem Investmentkapital, das als Eigenkapital volles Ausfallsrisiko für die InvestorInnen bringt, ist Crowdinvesting-Kapital (das hierzulande üblicherweise in Form von Nachrangdarlehen vergeben wird), Fremdkapital. Kann es nicht zurückgezahlt werden, muss Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz angemeldet werden. Die Crux für AnlegerInnen: Wie der Name schon sagt werden Nachrangdarlehen bei der Rückzahlung durch Mittel aus der Konkursmasse nachrangig behandelt. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld also üblicherweise weg.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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