22.06.2022

sendhybrid: Grazer Startup gelingt vollständiger Exit an Post

Die Österreichische Post hat das Grazer Startup sendhybrid seit 2016 auf Raten gekauft.
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V.l.n.r: Post-Generaldirektor-Stellvertreter Walter Oblin, George Wallner, , Geschäftsfeldleiter Post Business Solutions, und die beiden sendhybrid-Geschäftsführer Peter Danner und Oliver Bernecker © Post/Gregor Nesvadba
V.l.n.r: Post-Generaldirektor-Stellvertreter Walter Oblin, George Wallner, , Geschäftsfeldleiter Post Business Solutions, und die beiden sendhybrid-Geschäftsführer Peter Danner und Oliver Bernecker © Post/Gregor Nesvadba

Im September 2018 stockte die Österreichische Post ihre Anteile an dem Grazer Startup sendhybrid auf 51 Prozent auf und hatte bereits damals den Plan einer kompletten Übernahme. Diese ist nun unter Dach und Fach. Der Post gehören nun 100 Prozent der Firmenanteile – über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der CEO des Startups, Oliver Bernecker, verlässt das Unternehmen und soll laut Aussendung als „Serial Entrepreneur“ neue Herausforderungen suchen. Die beiden Gründer Bernecker und Peter Danner hielten laut Firmenbuch zuletzt rund 38 und rund 11 Prozent der Anteile.

Integration in neue Gesellschaft

Sendhybrid wird gemeinsam mit drei anderen Post-Töchtern in die neue Gesellschaft Post Business Solutions integriert. Dort bündelt das Unternehmen die Geschäftskunden-Lösungen. Neben dem Grazer Startup gehören dazu auch Scanpoint, EMD und D2D. Der zweite sendhybrid-Geschäftsführer, Peter Danner, übernimmt interimistisch die Geschäftsleitung der Post Business Solutions und wird dort auch Leiter im Bereich Technology. Das Grazer Startup PHS Logistiktechnik, an dem die Post ebenfalls zu 50 Prozent beteiligt war, wurde hingegen kürzlich an Caljan aus Dänemark verkauft.

„Mit der vollständigen Übernahme von sendhybrid holt die Post wichtiges Know-how und umfangreiche Expertise in der elektronischen Zustellung von Dokumenten in-house. Damit setzen wir auf einen weiteren Ausbau unseres Angebots im Bereich nachhaltige, hybride und personalisierte Dokumentenzustellung und stärken damit unseren Marktauftritt“, sagt Walter Oblin, Generaldirektor Stellvertreter und Vorstand für Brief & Finanzen der Österreichischen Post.

Post stieg schon 2016 bei sendhybrid ein

Sendhybrid hat eine Lösung für die duale Zustellung und die digitale Signatur als Lösungen für den elektronischen Dokumentenversand und für die Abwicklung elektronischer Verträge. Die Technologie ist die Basis für Post-Lösungen wie E-Brief, EinfachBrief und hybridSign. Der E-Briefkasten wurde laut Post bereits von knapp einer halben Million Nutzer:innen in Österreich aktiviert; die KMU-Ausgangspost-Lösung EinfachBrief drucke mehr als 400.000 elektronisch übermittelte Seiten aus und stelle sie physisch und auf Wunsch auch digital zu. Die Post ist bereits 2016 bei sendhybrid eingestiegen und übernahm damals 26 Prozent.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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