22.06.2022

sendhybrid: Grazer Startup gelingt vollständiger Exit an Post

Die Österreichische Post hat das Grazer Startup sendhybrid seit 2016 auf Raten gekauft.
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V.l.n.r: Post-Generaldirektor-Stellvertreter Walter Oblin, George Wallner, , Geschäftsfeldleiter Post Business Solutions, und die beiden sendhybrid-Geschäftsführer Peter Danner und Oliver Bernecker © Post/Gregor Nesvadba
V.l.n.r: Post-Generaldirektor-Stellvertreter Walter Oblin, George Wallner, , Geschäftsfeldleiter Post Business Solutions, und die beiden sendhybrid-Geschäftsführer Peter Danner und Oliver Bernecker © Post/Gregor Nesvadba

Im September 2018 stockte die Österreichische Post ihre Anteile an dem Grazer Startup sendhybrid auf 51 Prozent auf und hatte bereits damals den Plan einer kompletten Übernahme. Diese ist nun unter Dach und Fach. Der Post gehören nun 100 Prozent der Firmenanteile – über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der CEO des Startups, Oliver Bernecker, verlässt das Unternehmen und soll laut Aussendung als „Serial Entrepreneur“ neue Herausforderungen suchen. Die beiden Gründer Bernecker und Peter Danner hielten laut Firmenbuch zuletzt rund 38 und rund 11 Prozent der Anteile.

Integration in neue Gesellschaft

Sendhybrid wird gemeinsam mit drei anderen Post-Töchtern in die neue Gesellschaft Post Business Solutions integriert. Dort bündelt das Unternehmen die Geschäftskunden-Lösungen. Neben dem Grazer Startup gehören dazu auch Scanpoint, EMD und D2D. Der zweite sendhybrid-Geschäftsführer, Peter Danner, übernimmt interimistisch die Geschäftsleitung der Post Business Solutions und wird dort auch Leiter im Bereich Technology. Das Grazer Startup PHS Logistiktechnik, an dem die Post ebenfalls zu 50 Prozent beteiligt war, wurde hingegen kürzlich an Caljan aus Dänemark verkauft.

„Mit der vollständigen Übernahme von sendhybrid holt die Post wichtiges Know-how und umfangreiche Expertise in der elektronischen Zustellung von Dokumenten in-house. Damit setzen wir auf einen weiteren Ausbau unseres Angebots im Bereich nachhaltige, hybride und personalisierte Dokumentenzustellung und stärken damit unseren Marktauftritt“, sagt Walter Oblin, Generaldirektor Stellvertreter und Vorstand für Brief & Finanzen der Österreichischen Post.

Post stieg schon 2016 bei sendhybrid ein

Sendhybrid hat eine Lösung für die duale Zustellung und die digitale Signatur als Lösungen für den elektronischen Dokumentenversand und für die Abwicklung elektronischer Verträge. Die Technologie ist die Basis für Post-Lösungen wie E-Brief, EinfachBrief und hybridSign. Der E-Briefkasten wurde laut Post bereits von knapp einer halben Million Nutzer:innen in Österreich aktiviert; die KMU-Ausgangspost-Lösung EinfachBrief drucke mehr als 400.000 elektronisch übermittelte Seiten aus und stelle sie physisch und auf Wunsch auch digital zu. Die Post ist bereits 2016 bei sendhybrid eingestiegen und übernahm damals 26 Prozent.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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