15.11.2023

Senat der Wirtschaft wildert bei Startups – Neue Mitglieder wurden vorgestellt

Gleich vier Startup-Founder wurden in den Senat der Wirtschaft einberufen.
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Senat der Wirtschaft, Sproof, PlanRadar
(c) PlanRadar/sproof - (v.l.n.r.) Fabian Knirsch, Erich Höpoldseder, Ludwig Stepan (Senat der Wirtschaft) und Clemens Brunner von sproof sowie Domagoj Dolinsek und Mahdi Allagha (Mitglied der Geschäftsleitung Senat der Wirtschaft).

Der Senat der Wirtschaft hat neue Mitglieder in seine Reihen aufgenommen und dabei auf Startup-Founder zurückgegriffen: Domagoj Dolinsek, Founder von PlanRadar und die Gründungsmitglieder der sproof GmbH – Clemens Brunner, Fabian Knirsch und Erich Höpoldseder – wurden aufgenommen.

Mit zehn Jahren Erfahrung in den Senat der Wirtschaft

Dolinsek hat mehr als zehn Jahre Erfahrung bei der Planung und Bauleitung internationaler Großprojekte. Im Laufe der Jahre hatte er die Gelegenheit, sich mit den größten Herausforderungen des Bau- und Immobiliensektors auseinanderzusetzen, zwei Sektoren, die durch eine komplexe Arbeitsweise geprägt sind und durch einen Digitalisierungsprozess effizienter und einfacher gestaltet werden können.

Diese Erkenntnis veranlasste Dolinsek 2012, den Grundstein für die Entwicklung des heutigen Unternehmens PlanRadar zu legen, eine plattform- und geräteunabhängige, cloudbasierte SaaS-Lösung für die Dokumentation und Kommunikation in Bau- und Immobilienprojekten.

PlanRadar in 75 Märkten aktiv

PlanRadar ist ein in Wien ansässiges Unternehmen, das heute mit 16 Niederlassungen in mehr als 75 Märkten tätig ist und von mehr als 120.000 Benutzern weltweit genutzt wird. Heute arbeitet Dolinsek weiterhin in dem Unternehmen, das mehr als 400 Mitarbeitende beschäftigt, und ist ständig auf der Suche nach den innovativsten Lösungen zur Verbesserung der Effizienz in der Bau- und Immobilienbranche.

„Die Partnerschaft im Senat der Wirtschaft ist eine wertvolle Gelegenheit, gemeinsam mit herausragenden Persönlichkeiten unsere Wirtschaft voranzubringen. Ich freue mich darauf, mein Fachwissen und meine Leidenschaft einzubringen, um die Entwicklung der Bau- und Immobilienbranche voranzutreiben und einen positiven Einfluss auf unser Wirtschaftsgefüge auszuüben“, sagt er zu seiner Berufung.

Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des „Senat der Wirtschaft“, meint, dass die Zusammenarbeit mit Senator Domagoj Dolinsek im Senat der Wirtschaft äußerst bereichernd sei: „Seine Vision und sein Engagement für die Effizienzsteigerung in der Bau- und Immobilienbranche spiegeln sein tiefes Verständnis für die Herausforderungen dieses Sektors wider. Wir freuen uns darauf, seine Expertise und Leidenschaft in unsere Bemühungen zur Stärkung des nachhaltigen Wirtschaftsstandorts Österreichs einzubringen.“

Auch Sproof-Team im Senat der Wirtschaft

Brunner, Knirsch und Höpoldseder haben indes mit ihrem international agierenden Unternehmen Sproof eine Plattform für intelligente Signatur-Workflows und paneuropäische Signatursammlungen geschaffen.

Das Startup wurde 2019 in Salzburg gegründet. Die Experten aus den Bereichen Privacy- und Security-Science am Zentrum für sichere Energieinformatik der FH Salzburg erkannten schon früh den großen Bedarf an ortsunabhängigen Signaturlösungen für Dokumente. Mit der Signatur-Plattform „sproof sign“ verfolgt das Unternehmen das Ziel, eine interoperable und weltweit verfügbare Signaturlösung unter Einhaltung der höchsten europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandard zu entwickeln.

Schaffung nachhaltiger und positiver Veränderungen

„Die Schaffung nachhaltiger und positiver Veränderungen sowohl in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft erfordert nicht nur individuelle Bemühungen, sondern setzt auf den Dialog und den Austausch mit anderen. Daher freuen wir uns sehr über die Berufung in den Senat der Wirtschaft, um einen Beitrag zur ökosozialen Marktwirtschaft zu leisten“, sagt Brunner.

Und erhält ebenso Lob vom Vorstandsvorsitzenden des „Senat der Wirtschaft“: „Die Dynamik und Innovationskraft von Unternehmen wie der sproof GmbH sind essenziell für unseren Wirtschaftstandort“, sagt Harrer. „Ihr Engagement für hochwertige, grenzüberschreitende Signaturlösungen spiegelt die Entschlossenheit wider, die Standards in der digitalen Sicherheit voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, ihre Expertise und Leidenschaft in die Arbeit des Senat der Wirtschaft einfließen zu lassen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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