28.02.2019

Senat der Wirtschaft Jahresauftakt: “Wir brauchen mehr Do-Tanks”

Der Senat der Wirtschaft lud rund 200 Unternehmer zu seinem alljährlichen Jahresauftakt, der am Dienstagnachmittag im Haus der BDO Austria in Wien stattfand. Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten Experten mit zahlreichen Vertretern der Wirtschaft über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung.
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Senat der Wirtschaft
(c) Senat der Wirtschaft: Claudio Farkasch

Der Senat der Wirtschaft versteht sich laut Eigendefinition als eine parteiunabhängige Unternehmerorganisation, die sich der Gestaltung einer ökosozialen Marktwirtschaft verschrieben hat. Dahingehend verfolgt der Senat das Ziel, Unternehmern und politischen Entscheidungsträgern praxisorientiertes Know-how zur Verfügung zu stellen – unter anderem in den Bereichen Ökologie, Bildung und Gesundheit.

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Jedes Jahr veranstaltet der Senat der Wirtschaft einen Jahresauftakt, bei dem sich Experten mit Vertretern aus der heimischen Wirtschaft über aktuelle und globale Themen austauschen. Für die Auftaktveranstaltung 2019 wählte der Senat das Thema der “Digitalisierung”, um über deren Chancen und Herausforderungen für die Wirtschaft und Gesellschaft zu diskutieren.

“Ich habe weniger Angst vor der künstlichen Intelligenz, als vor der natürlichen Dummheit”

Den Anfang machte ein Impulsreferat der beiden BDO Austria Partner, Paul Fattinger und Jörg Schönbacher. Mit ihrem Input sollten die anwesenden Teilnehmer dafür sensibilisiert werden, welche Chancen die gegenwärtige digitale Transformation für Unternehmen, aber auch die Gesellschaft mit sich bringt.

Inhaltlich daran anknüpfend hielt der deutsche Digitalisierungs-Experte und Bestseller-Buchautor Karl Heinz Land eine Keynote zum Thema “Erde 5.0 – Rettet uns die Digitalisierung?”. Darin thematisierte er die tiefgreifenden Auswirkungen der Digitalisierung für unsere Gesellschaft und wie sie den Planeten auch zum positiven verändern kann – insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Nutzung von Ressourcen.

Seiner Meinung nach müsste unsere Gesellschaft nun eine klare Vision entwickeln, wie wir künftig miteinander leben wollen. Menschen müssten zudem in die Gestaltung der digitalen Transformation aktiv eingebunden werden. Dahingehend sei es wichtig, Ängste in der Gesellschaft abzubauen. “Ich habe weniger Angst vor der künstlichen Intelligenz, als vor der natürlichen Dummheit”, so Land am Ende seiner Keynote.

Generationen-Dialog: “Wir brauchen mehr Do-Tanks”

Den Höhepunkt der Veranstaltung bildete ein “Generationen-Dialog” bei dem ein hochkarätiges Podium über die inklusiven und exklusiven Kräfte der Digitalisierung zwischen Jung und Alt diskutierte. Zu den Diskutanten zählten der ehemalige Vizekanzler Erhard Busek, T-Mobile-CEO Andreas Bierwirth, sowie COO von CMb.industries Maria Marlene Dietrich und Chris Müller, der als Geschäftsführer der Tabakfabrik Linz tätig ist.

Im Rahmen des Dialogs schilderte Busek den Teilnehmern seine persönliche Wahrnehmung des digitalen Wandels – von der Nachkriegszeit, über die Entwicklung des Computers und Internets bis hin zur Erfindung Sozialer Medien. Daraus leitete er anschließend Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft und Politik ab. Demnach müssen die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass im Zuge der Digitalisierung alle Generationen inkludiert werden. Abschließend resümierte: “Um die Herausforderungen des digitalen Wandels zu meistern, brauchen wir nicht nur Think-Tanks, sondern endlich mehr Do-Tanks.”

“Nicht das Alter ist entscheidend, sondern das Mindset”

In Bezug auf den “Generationen-Dialog” betonte Bierwirth, dass es im Zuge der Digitalisierung nicht nur auf das Alter der agierenden Personen ankomme, sondern vor allem auf deren Mindset. Zudem unterstütze er Buseks Forderung, dass alle Generationen im Zuge des digitalen Wandels berücksichtigt werden müssten. “Wir müssen die Menschen unbedingt in den Veränderungsprozess mitnehmen, denn sonst bereiten wir den Boden für Radikalisierung weiter auf”, so Bierwirth.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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