25.03.2025
MYTHOS

Self-Tracking und Gesundheitstrends: Was steckt wirklich dahinter?

Der Wunsch nach einem langen und gesunden Leben ist in unserer Gesellschaft stärker denn je. Dementsprechend kursieren überall im Netz unzählige Tipps und Tricks, die versprechen, den Körper jung und frisch zu halten. Doch welcher dieser Trends funktioniert wirklich? Sportmediziner Dr. Piero Lercher deckt weitverbreitete Gesundheitsmythen auf.
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Mittlerweile kann man mit Wearables viele Gesundheitsdaten tracken. © Unsplash

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von März 2025 “Hoch hinaus” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Ob Schritte, Kalorien, Herzfrequenz oder Schlafqualität – Selbstvermessung ist für viele Menschen längst zur täglichen Routine geworden. Mithilfe von Fitnesstrackern, Apps und diversen Smartwatches behalten sie ihre Gesundheitsdaten im Blick, während Nahrungsergänzungsmittel und gezieltes Training den Körper fit halten sollen. Fast täglich entstehen neue Trends und Empfehlungen, die uns zu einem besseren Leben verhelfen sollen. Doch welche dieser Gesundheitstrends sind tatsächlich wissenschaftlich fundiert – und welche entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als bloße Mythen?

Piero Lercher beschäftigt sich als Sportmediziner mit aktuellen Gesundheitstrends. Er unterrichtet an der Medizinischen Universität Wien im Bereich Public Health und ist zudem Autor diverser Fachpublikationen und Bücher. Grundsätzlich sieht Lercher das zunehmende Gesundheitsbewusstsein in der Gesellschaft positiv: „Alle Maßnahmen, die das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung, die sogenannte ‚Health Literacy‘, fördern, sind begrüßenswert und wichtig. Dazu gehören auch moderne Tracking-Methoden“, sagt Lercher. Trotzdem sei es wichtig, wissenschaftlich fundierte Informationen von Trends zu unterscheiden.

Dr. Piero Lercher beschäftigt sich als Sportarzt mit aktuellen Gesundheitstrends. © MedUni Wien

These 1: Wer seine Gesundheit trackt, lebt automatisch gesund.

Piero Lercher: Diese Verallgemeinerung kann man leider nicht machen. Das Tracking alleine ersetzt nicht die Einhaltung eines gesunden Lebensstils, die korrekte Einnahme von Medikamenten oder die Durchführung von Therapien. Das Tracken ist aber ein wertvolles Tool zur einfachen Kontrolle diverser Werte im Alltag.

These 2: Tracking-Geräte liefern verlässliche Messwerte – und somit ein vollständiges Bild der Gesundheit.

Piero Lercher: Hier ist die Qualität der Tracking-Geräte entscheidend bzw. mit welcher Technologie und mit welcher Genauigkeit die Messungen erfolgen. Problematisch wird es, wenn getrickst wird oder gefakte Messergebnisse präsentiert werden. Hier wäre eine Idee, ein Qualitätssiegel zu etablieren, ähnlich wie ein TÜV-Zertifikat im technischen Bereich oder eine FDA-Zulassung im medizinischen Bereich.

These 3: Gesundheitstracking kann Krankheiten zuverlässig vorhersagen.

Piero Lercher: In Kombination mit einem gut ausgebildeten Körpergefühl können dadurch tatsächlich Warnsignale erkannt werden. Durch falsche Anwendung und Fehlinterpretationen von Parametern sind aber auch ‚Fehlalarme‘ möglich: Man gerät unnötig in Panik – oder wiegt sich in falscher Sicherheit. Eine zuverlässige Diagnose erfolgt ausschließlich durch eine adäquate ärztliche Untersuchung.

These 4: Nahrungsergänzungsmittel können eine mangelhafte Ernährung verbessern.

Piero Lercher: Das Um und Auf ist und bleibt eine ausgewogene Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Das gilt auch im Spitzensport. Nahrungsergänzungen haben ausschließlich nach Feststellung eines Mangels zu erfolgen; beziehungsweise auch bei der detektierten Gefahr, dass sich in Kürze ein Mangel einstellen wird.

These 5: Man muss täglich 10.000 Schritte gehen, um fit zu bleiben.

Piero Lercher: Tatsächlich steckt hinter dieser Empfehlung ein genialer japanischer Werbegag, der unreflektiert übernommen wurde. Sportmedizinisch gesehen geht es primär nicht um eine spezifische Anzahl von Schritten, sondern um eine regelmäßig durchgeführte körperliche Aktivität, am besten an mehreren Tagen in der Woche. Das Schrittezählen ist mittlerweile eine beliebte Maßnahme, um den Bewegungsumfang zu bewerten; sportmedizinisch ist aber von Interesse, mit welcher Geschwindigkeit diese Schritte gemacht wurden – und es macht auch einen Unterschied, ob man in der Ebene oder bergauf und bergab geht.

These 6: Fitnesstracking kann zu gestörtem Essverhalten oder Kontrollzwang führen.

Piero Lercher: Ja, das ist tatsächlich so. Viele Menschen verlieren ihr natürliches Körpergefühl und ordnen ihr Leben dem Tracking unter oder verfallen in einen Zwang, permanent die aktuellen Werte abrufen zu müssen. Besonders gefährdet sind hier Kinder und Jugendliche in sensiblen Lebensphasen. Das heißt: Auch richtiges und gefahrloses Tracking will gelernt sein und ein gesunder Lebensstil muss von den Eltern und Erziehungsberechtigten vorgelebt werden.

These 7: Stress verkürzt die Lebenszeit.

Piero Lercher: Physiologisch gesehen ist Stress eine Anpassung an eine Belastungs- oder Bedrohungssituation, die den Organismus für eine körperliche Aktivität vorbereitet. Einfach erklärt: Der Säbelzahntiger bedroht uns und wir flüchten vor ihm. Nach gelungener Flucht entspannen wir uns und die Stressreaktion wird abgebaut. Der moderne Mensch wird zwar nicht vom Säbelzahntiger bedroht, aber aufgrund unterschiedlicher Stressoren in einen Alarmzustand gebracht, auf den dann keine körperliche Reaktion folgt.

Wenn so ein Stresszustand länger anhält, ist das tatsächlich gesundheitsgefährdend. So haben gestresste Menschen beispielsweise Blutdruckkrisen oder hohe Ruhepulse. Das ist dann etwa so, als würde man mit einem Auto im ersten Gang 200 km/h fahren. Das kann nicht gesund für den „Motor“ sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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