15.01.2016

Selbstfahrende Autos von Google bauen Unfälle

Vor rund sechs Jahren gab Google bekannt, selbstfahrende Autos entwickeln zu wollen. Damit sollen Unfälle vermieden und Fahren sicherer werden. Der neue Unfallbericht lässt Zweifel aufkommen.
/artikel/selbstfahrende-autos-google-unfaelle
(c) google: Das erste Auto für Testfahrten der Suchmaschine.

Ob Internetunternehmen oder die Autoindustrie, alle wollen sie autonom fahrende Autos entwickeln. So bezeichnet man ein Fahrzeug, das ohne menschliches Zutun selbstständig von A nach B fahren kann. Dabei hat das „Roboterauto“ die volle Kontrolle über das Auto. Es fährt, steuert und parkt sogar selbst ein. Der Fahrer wird überflüssig und kann seine Aufmerksamkeit anderen Dingen zuwenden.

Unfälle von selbstfahrenden Autos

Die IT-Industrie wirbt damit, dass Roboterautos viel sicherer seien und Unfälle im Straßenverkehr vermieden werden könnten. Der Mensch mache viele Fehler, ganz im Gegensatz zur Maschine. Schon in naher Zukunft sollen die selbstfahrenden Autos von der Straße nicht mehr wegzudenken sein. Und das nicht nur in Kalifornien und Texas, wo Google seine Autos bereits regelmäßig aussendet. Auch in Europa sind Roboterautos kein Fremdwort. Daimler möchte etwa bereits dieses Jahr auf Deutschlands Straßen mit Testfahrten starten. Fahrer werden zwar trotzdem (noch) in der Kabine sein, deren Hände aber nicht mehr am Lenkrad. Damit möchte man zu einer unfallfreien Zukunft beitragen.

+++ Daimler schickt dieses Jahr selbstfahrende LKWs auf Deutschlands Straßen +++

lexus google selbstfahrendes auto
(c) google: Im Jahr 2012 hatten Googles Autos bereits 300,000 Meilen „autonom“ zurück gelegt.

Der aktuelle Testbericht von Google für die Straßenverkehrsbehörde in Kalifornien malt ein anderes Bild. Die Ergebnisse zeigen, dass bei 424.331 zurückgelegten Meilen in 15 Monaten Fahrer manuell ganze 272 Mal eingreifen mussten. „Unsere Testfahrer sind trainiert und vorbereitet auf solche Situationen. Die durchschnittliche Reaktionszeit bei allen Vorkommnissen war 0,84 Sekunden“, liest man im Report. Weitere 69 Mal musste außerdem bei Simulationsfahrten eingegriffen werden.

Unfall-Simulation

Google hat zum Testen einen gigantischen Simulator ins Leben gerufen. Die Fahrer können damit Situationen im Straßenverkehr noch einmal durchmachen. Damit sollen Fragen geklärt werden, wie bspw:

  • Was wäre passiert, wenn der Fahrer nicht eingegriffen hätte?
  • War ein manuelles Einlenken tatsächlich notwendig?
  • Was wäre unter leicht veränderten Umständen passiert?

Mit Hilfe des Simulationsprogramms können die Ingenieure bei Google herausfinden, ob das Eingreifen unumgänglich war und ob der Vorfall für die Weiterentwicklung des Roboterautos relevant ist. Die Autos von Google sind mit 40 km/h übrigens nicht allzu schnell unterwegs.

Hier ein Foto vom Google Auto:

google auto
(c) google

+++ Auch interessant: „Schleich“-Werbung: Googles selbstfahrendes Auto angehalten +++

Quelle und Testbericht

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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