24.09.2018

Segurio: das Netflix unter den InsureTech-Startups

Startup-Portrait. Die Plattform für Versicherungen Segurio möchte gegen veraltete und komplizierten Abläufe großer Versicherungskonzerne angehen und digitale und flexible Lösungen im InsureTech-Bereich bieten. Im Gespräch mit dem brutkasten erklärt CEO Franz Ihm seinen neuen Ansatz in einer hochkomplexen Branche.
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Segurio, Franz Ihm, Nina Gscheider, Insure, InsureTech
(c) Segurio - Gründer Franz Ihm und Nina Gscheider möchten mit Segurio die Komplexität aus der Versicherungsbranche entfernen.

Reisen buchen, Hotelzimmer reservieren, Auto kaufen – das und viel mehr ist heutzutage online leicht und unkompliziert möglich. Franz Ihm, Founder von Segurio, fragte sich deshalb, warum es im Versicherungsbereich mit seinem „Papierkram aus dem letzten Jahrtausend“ noch keine Alternative gebe und entwickelte mit Nina Gscheider eine Plattform. Dort kann der Kunde online spezifisch jene Dinge versichern, die ihm am Herzen liegen. „Der User ist bei uns nicht gebunden und besitzt ein monatliches Kündigungsrecht. Wie bei Netflix“, sagt Ihm.

+++ Wo bleibt die Disruption der Versicherungsbranche? +++

Lieblingsstücke individuell versichern

Die Gründer von Segurio sind seit Jahren im Bereich „High-Risk-Managment“ global tätig. Dabei hat das Team festgestellt, dass jahrelange Bindungsfristen und komplizierte Schadensabwicklung novelliert und an die Zeit angepasst gehören. Im Detail bedeutet das, dass ein Kunde auf der Homepage aus neun Kategorien, wie etwa Kunst & Antiquitäten oder Wein & Whisky, auswählen und seine Lieblingsstücke individuell versichern kann. Segurio ist seit Juli 2018 online und arbeitet als Vermittler mit Big Playern der Branche zusammen. Darunter Liberty Insurance und die ERGO Versicherung. „Wir sind grundsätzlich ein Versicherungsmakler und verkaufen keine fertigen Produkte“, so Ihm weiter. „Sondern wir entwerfen Verträge, wie die Versicherung aussehen soll“.

+++ Mehr Startup-Portraits in unserem Fokus-Channel +++

Segurio möchte Branche ins 21. Jahrhundert bringen

Und Co-Founderin Nina Gscheider präzisiert: „Anders als herkömmliche Versicherungsmakler kreieren wir unsere Produkte selbst. Als Broker gehen wir zu Versicherungen und verhandeln die Produkte, die es auf Segurio gibt“. Dabei kämpfe das Gründerteam kämpfe schon lange gegen veraltete und unnötig komplizierte Abläufe im Versicherungssegment. „Jahrelange Bindungsfristen, unverständliche Versicherungsbedingungen sowie schlechter Service und unfreundliche Call-Center-Lösungen sind längst nicht mehr zeitgemäß. Die Versicherungsbranche muss sich endlich auf das 21. Jahrhundert einlassen“, sagt Gscheider. Der Ansatz scheint zu wirken: Das Startup hat seit der Gründung rund 1.000 Verträge aus Deutschland, Österreich, Schweiz und UK lukrieren können. In naher Zukunft möchte das Unternehmen auch im App Store für iOS und Android seine Plattform launchen.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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