29.11.2017

See:PORT, der neue Innovationsraum am See, ist nun eröffnet

Die Eröffnung des neuen Innovations-, Arbeits-, Denk-, und Co-Creation Raumes in Pörtschach am Wörthersee ist erfolgreich über die Bühne gegangen. Great Times ahead!
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(c) See:Port

Die Deutsche Top-Sellerin Katja Porsch hat Erfolg und Scheitern am eigenen Leib erlebt und viel unmögliches möglich gemacht. Bei der offiziellen Eröffnung des neuen Zentrums See:PORT im Kärntner Pörtschach sprach sie im Rahmen ihrer Keynote davon was sie in ihrem Leben im Verkauf und im Haifischbecken Vertrieb erfahren hat – vom ersten Porsche mit 25 und der ersten Pleite mit 31. Sie ist heute eine der erfolgreichsten Vortragenden im deutschsprachigen Raum. „Ich weiß noch sehr gut wie es war als mir alles um die Ohren geflogen ist und ich nichts mehr hatte. Wenn ich so zurück blicke sind die beiden Pleiten ein ganz wichtiger Schritt, der mich dort hingeführt hat, wo ich heute bin”, sagt Porsch. Heute redet sie auf der Bühne darüber wie sie es gelernt hat als Unternehmerin über ihren Schatten zu springen und begeisterte damit die Gäste des See:Port Openings. Auch beim von ihr angesprochenen Thema „Startup 4.0” hing das Publikum an ihren Lippen Zudem zeigte sie auf, wie man erfolgreich Kunden und Aufträge gewinnen kann, denn „Normal kann jeder!“.

Ein neuer Raum für Startups und Coworking

see:PORT ist Teil des innovativen Digitalisierungs-Projekts SURAAA (Smart Urban Region Austria Alps Adriatic), welches seine Schwerpunkte in den Bereichen smarte digitale Anwendungen und Geschäftsmodelle hat. Dabei entsteht in Pörtschach mit rund 500 m² der größte offene und aktive gemanagte Innovationsraum und CoWorking Space im Süden von Österreich. Dieser offene Raum wird jetzt mit Unternehmergeist, Innovation, Investitions- und Startup-Themen belebt. Zur Eröffnung des Innovationsraums reisten spannende Persönlichkeiten aus der Innovations- und Startup-Szene an. Der Kärntner Landesrat Christian Benger präsentierete das Vorhaben see:Port, das dazugehörige Programm, die Partner und auch aktuelle Startup- und CoWorking-Förderungen. Begleitet wird das Projekt see:PORT von der FH Kärnten und steht allen interessierten Unternehmen offen. Zusätzlich gab es eine Live-Schaltung ins Silicon Valley, zu Emanuel Pirker, dem Gründer und CEO von Stratodesk, der seit sieben Jahren in Kalifornien lebt und arbeitet.

Kommende Veranstaltungen im See:Port

Schon am Freitag, den 1. Dezember wird im neuen Innovationszentrum von Pörtschach die „ThinkTime” ausgerufen. Das neue Format versteht sich als halbtägige Denkwerkstatt zu einem konkreten Thema, mit einem speziellen Prozess. Sie schafft Raum und Zeit   zum gemeinsamen Durchdenken von fachlichen sowie gesellschaftlichen Herausforderungen. Am Dienstag den 5. Dezember wird das erste Investorengespräch mit Roderik van Kessenich, zum Thema „Investieren – auch in Startups“, stattfinden. Jedenfalls wird der neue See:Port die Region beleben und die Innovationskraft des Standorts stärken. Weitere Informationen gibt es hier.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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