11.01.2024

SeedBlink: Ronald Rapberger wird neuer DACH-Regionalmanager

SeedBlink, die auf Tech-Startups spezialisierte europäische Investment- und Equity-Management-Plattform, erhält mit Ronald Rapberger einen neuen Regional Manager für die DACH Region.
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(c) Seedblink

Die die Rumänien registrierte und europaweit agierende Investment- und Equity-Management-Plattform SeedBlink ging bereits 2020 an den Start. Über die Plattform wird es Unternehmen und institutionellen Anlegern ermöglicht, sich an europäischen Tech-Startups zu beteiligen. 2023 expandierte die Plattform aus dem CEE-Raum in die DACH-Region (brutkasten berichtete).

Unter anderem ging SeedBlink dafür auch Kooperationen mit bekannten Risikokapitalfirmen wie Speedinvest, Xista Science Ventures oder Elevator Ventures ein. In der DACH-Region wurden seit dem Start über zwei Millionen Euro in Startups investiert – darunter auch in österreichische Unternehmen.

Zum Portfolio zählen beispielsweise das Wiener MedTech BrainHero, das sich auf Kinder mit Autismus-Spektrum-Krankheit und ADHS spezialisiert hat, oder das Wiener Startup Tripmakery, das im Juli 2023 den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt gab.

Ronald Rapbergers Background

Den Start in der DACH-Region verantwortete zunächst Eric Bartha, Head of Investment Management bei SeedBlink. Nun erhält die Plattform mit Ronald Rapberger einen eigenen Regional-Manager, wie Seedblink am Donnerstag bekannt gab.

Zuvor war Rapberger bei der Kommunalkredit Austria AG Team Lead im Bereich Credit Risk Infrastructure und Chief Investment Officer bei primeCROWD. „Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Risikokapital, Investmentbanking und Biotechnologie passt Ronald’s Ernennung perfekt zur Wachstumsstrategie von SeedBlink“, wie es in einer Aussendung der Investment- und Equity-Management-Plattform heißt.

Seedblink in der DACH-Region: 5,5 Millionen für Tech-Startups bis 2024

Zu den Aufgaben von Ronald gehören künftig die Durchführung von Finanzierungsrunden für Tech-Startups und die Vermarktung von SeedBlinks Nimity, einer Lösung für die Verwaltung von Aktien- und Mitarbeiter-Incentive-Plänen.

„Ich freue mich darauf, meine Erfahrung einzubringen und Investitionen in einige der vielversprechendsten Tech-Start-ups in Europa und insbesondere in der DACH-Region voranzutreiben. Es gibt eine große Chance, die Investitionen in vielversprechende Tech-Startups in der DACH-Region zu erhöhen, mit dem Ziel, bis 2024 mehr als 5,5 Millionen Euro zu investieren“, so Rapberger über seine neue Tätigkeit.

Zudem soll ein sogenanntes „Austrian Trust Betriebsmodell“ durch SeedBlink eingeführt werden. Dabei handelt es sich laut der Plattform um eine Rahmenwerk, das den „Investitionsprozess vereinfachen“ und eine „optimierte Verwaltung von Investitionen“ ermöglichen soll.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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